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Das Dyckerhoff-Gelände soll bebaut werden.

Endlich korrekte Beschilderung am zu schmalen Fuß-/Radweg

Es hat ja lange gebraucht, bis zumindest die Beschilderung korrigiert wurde. Peter Schmitt und Jo Dechent, die sich lange schon dafür eingesetzt haben, stehen mit Ihren Bikes und in voller Radlermontur unter der neuen Beschilderung, die zwar den Radweg nicht besser macht, aber Radler*innen, sollten diese auf der Fahrbahn fahren, was nunmehr erlaubt ist, zumindest nicht mehr pauschal schuldig spricht, sollte es zu einem Unfall kommen, was durch die alte Beschilderung stets der Fall war. Der Inverstor hat ebenfalls zugesichert, mehr Transparenz Ecke Schwarzenbergweg und Mainzer Landstraße herzustellen, d.h. den blickdichten Bretterzaun transparenter zu gestalten.

Jetzt ist was passiert!

Kaum sprachen wir im OV darüber. (siehe nächster Artikel) Stoßen zwei Radler just in diesem Streckenabschnitt zusammen. Glücklicherweise bleiben beide unverletzt, es hätte aber auch anders ausgehen können, wenn bei einem Sturz jemand auf die Fahrbahn fällt, dann muss man von großem Glück reden, wenn nicht ein PKW oder LKW in das Geschehen involviert wird.

Die beiden Verunfallten wandten sich umgehend schriftlich an den zuständigen LBM. (Landesbetrieb Mobilität) Dieser reagierte endlich und versprach (schriftlich), sich mit dem Bauträger und der Kommune zusammen Lösungen einfallen zu lassen, wie die Sicherheit verbessert werden kann.

Na geht doch. Man darf gespannt sein, wie lang die Umsetzung auf sich warten lässt.

 ► Schon 2021 habe wir uns mit gleichem Anliegen öffentlich geäußert.

Bis etwas passiert!

Beim regelmäßigen Treffen des Budenheimer Ortsvereins der Grünen im „Allerweltstreff“ (Binger Str. 16) kamen am letzten Donnerstag (01.02.2024) erneut die katastrophalen Verhältnisse für Radfahrer zwischen Budenheim und Mainz zur Sprache. Von einer durchgängigen Schnell-Radweg-Verbindung Mainz-Bingen sind wir ja weiterhin genau so weit entfernt, wie von einer konsequenten Umsetzung der von uns angeregten Maßnahmen für eine echte Verkehrswende (Parkhäuser für Räder an den Bahnhöfen im Kreis – oder zumindest überall Abstell-Möglichkeiten mit festen Bügeln (anstatt der klassischen "Felgenverbieger"). Aber was uns zur Zeit vor allem Anlass zur Sorge gibt, das sind die beengten Verhältnisse auf dem gemeinsamen Fußgänger/Fahrradweg vor dem ehemaligen Dyckerhoff-Gelände. Wir haben schon mehrfach in Publikationen darauf gedrungen, dass der Radweg eine eigene und als solche auch ausgewiesene Spur bekommt. Im Budenheimer Gemeinderat werden unsere Vorstöße in dieser Angelegenheit stets mit dem Argument der „Nicht-Zuständigkeit“ zurückgewiesen.

Langsam fragen wir uns, ob es erst zu einem ernsten Unfall kommen muss, bis sich hier irgendetwas tut.

10.11.2023 Es wurden Spiegel und Hinweisschilder montiert

Etwas hat es bewirkt, unser Hinweis an die Verwaltung in Sachen Sicherheit der LKW-Ausfahrt für Radler. Man kann nur hoffen, dass das genügt. Noch ist die Frequenz der LKW-Ein und Ausfahrten eher gering, beginnt doch die Bautätigkeit auch erst nach Errichtung der Bodenaufbereitungsanlage. Deren Baugenehmigung steht noch aus. Insofern wird es noch dauern.

Der Investor erläuterte in einem Bildvortrag zu Beginn der letzten Ratssitzung am 8. November den Stand der Dinge. Unter anderem erklärte er, dass der Einsatz einer mobilen Anlage mit oder ohne Überdachung zur Sanierung des gerodeten Geländes nicht geplant sei. 

Bauzaun wird zum Sicherheitsrisiko...

bis zu 3m hoch wird der blickdichte Bauzaun.

Wer den ehedem zu schmalen Rad/Fussweg parallel zum Dyckerhoffgelände nutzt, weiß, dass dieser Weg alles andere als sicher ist, aber das Gebotsschild lässt Radlern keine Wahl, sie müssen den kombinierten 2-Richtungs-Fuss-und-Radweg benutzen, auch wenn dieser stellenweise nicht mal 1,6 m breit ist. Nach EU-Norm müsste er rd. 4,50 m breit sein.
Nun entsteht dort auch noch ein bis zu 3m hoher blickdichter Bauzaun. Die Folge: LKW-Fahrer, die das Gelände verlassen, können Radler nicht sehen und umgekehrt können die Radler die LKW nicht sehen. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann es da zu Problemen kommt.
Dann ist auch die Behörde in der Verantwortung die diesen Zustand zulässt und ein Gebotsschild aufstellt, wo es nicht hingehört.

Auf Nachfrage einer Radpendlerin haben wir uns zunächst an den Kreis und von diesem erklärt bekommen, der LBM (Landesbetrieb Mobilität) wäre zuständig. Von dort kam dann die Aussage, dass wenn die Sicherheit der Radler gefährdet sei, die Kommune zuständig sei, den Bauträger zu informieren, der für den Bauzaun verantwortlich sei. Diese Info haben wir an die Verwaltung weitergegeben und empfohlen, Transparenz für die Verkehrsteilnehmer herzustellen oder die Zufahrt gänzlich in den Schwarzenbergweg zu verlegen. Wir hoffen, dass man sich der Sache annimmt, bevor am Ende ist wieder keiner zuständig ist.

In der Verkehrskommission vom 18.10.23 wurde das Thema von uns zur Sprache gebracht. Man sagte eine Prüfung der Angelegenheit zu. Inzwischen ist der blickdichte Zaun nahezu fertig. Die ersten Vereinsbanner hängen, die Informationen darauf kann man aber als Autofahrer im Vorbeifahren kaum aufnehmen und auch Radler werden kaum anhalten, um sich die Plakate anzuschauen. Man muss das ganze wohl als Marketinggeck des Investors verbuchen.

Oktober 2023: Es werden Wälle geformt und viel Erdreich verschoben

Was geschieht auf dem Dyckerhoffgelände?

Auf Nachfrage beim Bürgermeister, ob der Investor eine mobile Anlage zur Sanierung des belasteteten Bodens plant, wusste dieser keine Anwort. Das war im September. Mittlerweile wurde das Gelände stark verändert, Wälle wurden geformt und jede Menge Erdreich verschoben. Man sieht einige Materialhaufen, teils notdürfig mit Planen abgedeckt. Ein paar Container stehen auf dem Gelände. Von Bodenaufbereitung hingegen sieht man nichts.

Es drängen sich Fragen auf, die offensichtlich niemand fragen, geschweige denn beantworten kann oder will.

Was geschieht hier? Ist der Boden nun verunreinigt oder nicht? Wenn nicht, was wurde da vorher für ein Bohey darum gemacht? Der Retter der Gemeinde Budenheim, der als einziger in der Lage sei, das Gelände zu sanieren, schiebt den Boden auf dem Gelände hin und her. Ist das Sanierung? Was ist denn mit der Bodenaufbereitungsanlage? Man sollte meinen, die würde als erstes errichtet... aber auf dem Geländeabschnitt geschieht nichts dergleichen.

Wir werden Nachfragen stellen, denn offensichtlich macht der Investor was er will und die Gemeinde weiß von nichts.

Im Hintergrund des Bildes ist ein Teil eines Bretterzauns längs der Mainzer Straße zu sehen, der den Budenheimer Vereinen als Werbefläche zur Verfügung gestellt werden soll. Die Vereine würden damit die Maßnahmen des Investors indirekt gutheißen, was sicherlich so manchem Bürger gar nicht schmecken dürfte. Noch ist dort keine Werbung zu sehen. Ob man der Marketingsabteilung auf dem Leim geht, wird sich zeigen.

Nachrodungen auf dem Dyckerhoffgelände

wirbeln Staub auf und sorgen für Ärger

Eigentlich liegt ja noch keine Antwort der genehmigenden Behörde vor, was den Investor jedoch nicht davon abhält, weitere Nachrodungen auf dem besagten Gelände anzustellen. Das aufgrund der anhaltenden Trockenheit jede Menge Staub aufgewirbelt wird, der die Anrainer geradezu einnebelt wäre an sich schon ein Grund, die Baustelle stillzulegen. Solche Emissionen werden aber im Bauwesen als gottgegeben und somit vollkommen normal angesehen. (Wer mal eine Zeit lang neben einer Baustelle gelebt hat, kennt das zur Genüge.) Da es sich aber bei dem Gelände, wie reichlich bekannt sein dürfte, um mehr oder weniger stark belastete Böden handelt, mit deren Sanierungsvorhaben der Investor sich ja ins Geschäft gebracht hat, ist der Umgang in der sichtbaren Weise schon eine besondere Dreistigkeit. Oder ist es einfach nur Dummheit der Handelnden vor Ort? In jedem Fall ist es ein Versäumnis des Investors, hier keinerlei Vorkehrungen zum Schutz seiner Mitarbeiter, als auch der Anlieger getroffen zu haben. Das Misstrauen wächst.

 

01.06.2023: Droht Budenheim ein Vermögensschaden?

Leserbrief wirft Fragen auf

Ein ►recht fundierter Leserbrief in der HZ wirft Fragen auf, die u.a. mit der Haftung für die Altlast einhergehen.

19.05.2023: Bürgerreaktionen in der Heimat-Zeitung

Nicht nur in der AZ (siehe Presseberichte) wurde ausführlich über die besagte Ratssitzung vom 10.5. berichtet. Unser Bericht zur Sitzung erschien am ► 19.05. in der Heimatzeitung. Auf einer weiteren Seite fanden sich ► zwei Leserbriefe, die sich ebenfalls mit der Sitzung befassten.

10.05.2023: Gemeinderat winkt Bebauungsplan und Städtebaulichen Vertrag durch

Wie zu erwarten, hat die bekannte Ratsmehrheit aus CDU, FDP und SPD (bis auf Hans Jürgen Veit) die Beschlussvorlagen durchgewunken, bzw. Anträge von Bündnis90/Grüne abgelehnt.

Folgendes Statement wurden von uns vorgetragen und zu Protokoll gegeben.

Stellungnahme B90 / Die Grünen zu den Beschlusspunkten unter TOP 2 „Dyckerhoff“
Wir erleben hier eine Abarbeitung von über 100 Einwendungen der Budenheimer Bürgerschaft.
Das Büro FiRU aus Koblenz, dass nach eigener Aussage sowohl Auftragnehmer des Investors als auch der Gemeinde ist, erklärt in den Unterlagen für die Verwaltung, welcher Eingabe man folgt und welcher nicht, mit dem Ergebnis: Den zahlreichen Eingaben aus der Budenheimer Bürgerschaft, dem eigentlichen Auftraggeber und Arbeitgeber der Verwaltung wird in wichtigen Punkten nicht gefolgt.

► weiterlesen

► Link zum Download der Einladung / Tagesordnung von budenheim.de

► Link zum Download der Beschlussvorlagen von budenheim.de

 

20.03.2023: Gremien befassen sich mit Dyckerhoff

Der Bauausschuss befasst sich am 20.3.2023 erstmals mit den Einwendungen zum Dyckerhoffgelände. Auch der Städtebaulicher Vertrag wird erstmals als Entwurf vorgelegt. 13 Seiten, ziemlich dünn und der Autor ist unbekannt. Viele Fragen... über 100 Einwendungen.

 

23.02.2023: Bürgermeister bestätigt: Wenn es keinen B-Plan-beschluss gibt, muss Gelände wieder aufgeforstet werden.

Wenig Erklärung, viel Herausrederei...

Eine Woche, nachdem sich wohl so mancher in Budenheim ob der frühen Rodungsmaßnahmen besorgt zeigt, versucht der Bürgermeister (so suggeriert die Überschrift) die Rechtmäßigkeit der Rodungen zu erklären. Außer viel Gerede über die rechtlichen Grundlagen erklärt er nicht, was das mit Naturschutz zu tun hat, wenn man einen Wald schon mal vorab rodet, der vielleicht in zwei oder drei Jahren, vllt aber auch nie im Weg steht.

Mit der dringenden Sanierung des westlichen Geländeteils daherzukommen ist zumindest nicht plausibel, liegt doch die Hauptbelastung des Geländes da, wo die Bodenaufbereitungsanlage geplant ist, im östlichen Teil des Geländes. (die ehemalige Hausmülldeponie). Und mit Gewässerschutz das ganze zu begründen ist auch nicht besser. Wurde doch noch keinerlei Grundwasserschädigung festgestellt.

Schade. Hier wird sich nur gerechtfertig.

Rodung. Warum macht man das? Aus Naturschutzgründen? Sicher nicht.

Mal nachgedacht: Logischerweise müsste der Investor zunächst die Bodenaufbereitungsanlage im Osten des Geländes errichten. Die soll ja in einem höchst zweifelhaften "Sondergebiet" direkt neben der späteren Wohnbebauung platziert werden. In dieser Anlage soll der Boden aus dem jetzt gerodeten Gelände gereinigt werden. Der Bau dieser Anlage mit Zu- und Abwegen müsste also als erstes geschehen, dürfte, sofern das überhaupt so stattfindet, gut und gerne 1 Jahr in Anspruch nehmen, solange hätte man mit der Rodung des Wohnbau-Geländes mindestens warten können. Aber nicht nur das: Bis der B-Plan und der städtebauliche Vertrag beschlossen, alle Einwendungen, gfls. auch Klagen gegen das Sondergebiet abgearbeitet sind, dürfte noch einige Zeit vergehen. Mehrere Vegetationsphasen dürften da ins Land gehen. Das jetzige voreilige Roden mit Natur- oder Artenschutz zu begründen kann man getrost als übles "Greenwashing" bezeichnen. Fakten schaffen à la Bauindustrie und unsere sich auflösende Verwaltung verstrickt sich in Widersprüche und dem üblichen Zuständigkeitswirrwarr und schaut zu.

 

Pressemeldung: Alles in bester Ordnung?

Rodungsarbeiten auf dem Dyckerhoff-Gelände

Auf dem Dyckerhoff-Gelände werden ab Mitte Februar Rodungsarbeiten beginnen, teilte der Investor in der Heimatzeitung mit. Und dass nur Bäume gefällt werden, die mit Schadstoffen belastet sind. Das Gelände würde für die kommende Bebauung vorbereitet. Das alles geschehe im „Zeichen des Artenschutzes“ und mit Genehmigung der Kreisverwaltung. Diese Mitteilung des Investors war Gegenstand der Diskussion beim jüngsten Treffen des Grünen-Ortsverbands.
„Der Bebauungsplan (B-Plan) „Dyckerhoff-Gelände“ ist noch nicht beschlossen worden. Außerdem haben viele Budenheimer und Budenheimerinnen Einwände zu dem Bebauungsplan eingereicht“, stellte Dr. Josef Dechent von der Fraktion der Grünen fest. Über die Einwände gebe es noch keine Entscheidungen bzw. sie würden dem Gemeinderat, der letztendlich über den B-Plan entscheidet, noch nicht vorliegen. Im Sinne des Artenschutzes und des Erhalts von Bäumen, die ein wichtiger Bestandteil des Klimaschutzes sind, wäre es, die Natur auf besagtem Gelände unangetastet zu lassen und zwar so lange, bis zweifelsfrei feststeht dass die Wohnanlage gebaut wird.
Die bevorstehenden Rodungen, da seien sich die Budenheimer Grünen einig, würden nur dem Investor dienen und unumkehrbar Fakten schaffen.

Artikelübersicht:

Pressemeldungen zum Thema

19.05.2023: ► Heimat-Zeitung: Leserbriefe zur Ratssitzung (Schwarzer Tag für Budenheim / Impressionen einer Ratssizung)

19.05.2023: ► Heimat-Zeitung: Kritik an Mehrheitsbeschluss

15.05.2023: ► AZ: Neues Wohnquartier für Budenheim nimmt nächste Hürde

04.05.2022: ► Heimatzeitung: Bebauungsplan - Was wird aus den über 100 Einwendungen?

24.11.2022: ► Heimatzeitung: Dyckerhoff-Gelände: Alles im grünen Bereich?

03.02.2022: ► 3SAT Gefährlicher Müll – verborgene Deponien der Gemeinden 
unser Kommentar dazu ► hier

05.03.2021: > BYC: Die Informationspolitik in Budenheim ist unübersichtlich

19.02.2021: > BYC: Altlastsanierung und Neubauprojekt auf Dyckerhoff-Gelände in Budenheim

18.02.2021: > HZ: Stuhlgangdemonstration vor dem Rathaus

15.02.2021: > AZ: Budenheimer Etat mit Loch von zwei Millionen Euro

12.02.2021: > AZ: „Stuhl“-Gang als Protest

23.01.2021: > AZ: Debatte um Budenheimer Dyckerhoff-Gelände

10.12.2020: > HZ: Grüne Fraktion lehnt bis dato das Projekt ab

19.11.2020: > AZ: Druck aus Mainzer Wohnungsmarkt nehmen

16.11.2020: > AZ: Muss die Gemeinde Budenheim haften?

23.10.2020: > AZ: Aus Industriebrache soll Wohnquartier werden

23.10.2020: > AZ: Budenheim: Info-Veranstaltung zu Dyckerhoff-Gelände (Bericht)

19.10.2020: > AZ: Info-Veranstaltung zum Dyckerhoff-Gelände (Ankündigung)

02.09.2020: > AZ: Kritik an Investor-Plänen in Budenheim

20.08.2020: > AZ: 225 Wohneinheiten für Budenheim in fünf Jahren

19.08.2020: > AZ: Neues Budenheimer Wohnquartier für 600 Menschen

15.10.2019: > AZ: 200000 Tonnen Erde werden gesäubert

16.08.2019: > AZ: Wohnraum für rund 600 Menschen in Budenheim

15.03.2019: > AZ: Chance auf bezahlbaren Wohnraum

07.03.2019: > Heimatzeitung: Vorhandene Natur bestmöglich schützen

27.02.2019: > AZ: Auf der Suche nach Verunreinigungen

 

Offenlage beendet, da schafft der Investor Fakten

er kündigt Baumfällarbeiten auf dem Dyckerhoffgelände an, obwohl noch nichts beschlossen ist. Unfassbar.

Offenlage hat begonnen

Ab sofort (12.12. - 20.01.23) kann der Bebauungsplan "Dyckerhoffgelände" eingesehen werden.

Achtung: Es fehlt jedoch der städtebauliche Vertrag, was nach unserer Meinung nicht rechtens ist, denn darin werden wichtigste Vereinbarungen zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde geschlossen. Nichtsdestotrotz sollten Bürger die Unterlagen durchstöbern und können ab sofort auch Einwendungen dagegen erheben.

Hier geht es zu den öffentlichen Auslagen:

► hier geht es zur Auslage des Bebauungsplans

► hier geht es zur Auslage des Flächennutzungsplan

Die Einwendungen können formlos erfolgen und müssen fachlich nicht untermauert sein.

Schriftliche Einwendungen sind bis 20.01.2023 zu wenden an:
Bürgermeister Stephan Hinz, Rathaus Budenheim, Berlinerstr. 3, 55257 Budenheim

Betreff ist entweder "Flächennutzungsplan" oder "Bebauungsplan".

► Beispiele für Einwendungen finden Sie hier.

 

 

Die Grünen blockieren die Weiterentwicklung der Baugebiete?

SPD-Ratsmitglied Kleins Rhetorik verfängt bei CDU und FDP - ist aber falsch.

Wenn das Gespräch im Rat auf die Baugebiete kommt, dann wird uns von Winfried Klein, Fraktionssprecher der SPD und auch Tim Froschmeier (CDU) nur allzu gern gegen die ewige "Verzögerung" der Weiterentwicklung Budenheims, vorgeworfen. Wie das angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Rat gehen soll, erklären sie dabei nicht. CDU 10, SPD 5 und FDP 2 + Bürgermeisterstimme = 18 Stimmen. 7 Stimmen haben wir Grüne.

Wir blockieren nichts, denn dazu haben wir gar nicht die nötige Mehrheit. Allein dieser Fakt widerlegt Kleins Behauptungen.

Wir blockieren nichts, wir winken nur nicht alles durch, wie es CDU/FDP und Teile der SPD tun. Wenn der Investor den Bebauungsplan entwickelt, sind da logischer Weise in erster Linie seine Interessen verankert. Wenn ein städtebaulicher Vertrag mit essentiellen Inhalten zum Projekt noch nicht verabschiedet wurde, dann ist die Offenlage des Bebauungsplans eine Farce.

Wenn sich, wie im Fall Wäldchenloch die Planungen bald 20 Jahre hinziehen, dann sicher nicht, weil die GRÜNEN vor Jahren noch ein paar ökologische Verbesserungen mit auf den Weg brachten, die aber ausdrücklich das Verfahren nicht verzögerten. Auch hier sah Winfried Klein Verzögerungsabsichten bei den Grünen. Dass das Wäldchenloch durch den Wandel der Zeiten immer wieder verzögert wird, weil z.B. der Gasversorger einen Rückzieher gemacht hat und somit die Energieversorgung des Gebiets neu gedacht werden muss, das ist auch CDU / SPD und FPD anzukreiden, die unsere frühzeitigen Vorschläge zu energieneutraler Bauweise in den Wind schlugen.

Einer Untersuchung zur Kalt-Nah-Wärme wurde von eben diesen auch ausgeschlagen. Das nennt man dann wohl eine konsequente Verweigerungshaltung in Sachen Energiewende. Typisch für diese Parteien.   

Man erhofft sich durch die Baugebiete höhere Steuereinnahmen, um z.B. die anstehende Erhöhung der Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer aufgrund des satten Haushaltsdefizits in Budenheim für 2023 / 2024 zu vermeiden. Dass das noch Jahre dauert, bis da Leute wohnen und Steuern zahlen, dass die Kita und die notwendige Schulerweiterung hohe Folgekosten mit sich bringen, (schon allein für das Personal, dass man  für die bestehenden Kitas kaum findet) wird dabei vergessen.
Und deshalb ist es umso unverständlicher, dass man dem Investor seine weitgehende Verweigerungshaltung bei Zugeständnissen an die Kommune, vor allem beim sozialen Mietwohnungsbau, durchgehen lässt. In Mainz wäre das nicht passiert. 

Plötzlich soll alles ganz schnell gehen

Ohne juristischen Beistand beschließt der Rat den Bebauungsplan. Hinz: um Transparenz herzustellen. Ja klar.

Gegen die Stimmen der GRÜNEN und einem SPD Ratsmitglied beschließt der Rat die 7. Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan für das Dyckerhoffgelände. Der langjährige Rechtsbeistand legte zuvor sein Mandat nieder. Die eigenen Argumente interessieren die Durchpeitscher nicht mehr.

244 Seiten - keine Beratung im Bauausschuss, keine Unterschrift der Bauabteilung: Alles im grünen Bereich?

In der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres hat die Ratsmehrheit aus CDU/FDP/SPD die 7. Änderung des „Flächennutzungsplans (FNP) Dyckerhoff-Gelände“ und den ebenfalls im Auftrag des Investors erstellten Bebauungsplan beschlossen. Der FNP ist die Grundlage für die Neuordnung des Geländes. Beides geht nunmehr in die Offenlage. Budenheimer/-innen können die beiden Pläne demnächst bei der Gemeinde einsehen und Einwände erheben.

Weiterlesen: (Die Texte mit Klick auf die Headlines aufklappen)

Wie kann das sein?
Das 244 Seiten umfassende Werk wurde den Ratsmitgliedern eine Woche vor der Ratssitzung zur Prüfung und Beratung zugestellt. Es war klar, dass der Investor den Bebauungsplan aufstellt.  Aber gerade dieser Umstand sollte für alle Beteiligten Grund zu höchster Aufmerksamkeit sein. Kontrolle und Prüfung ist angesagt, aber gerade das findet nicht statt.

Die übliche Vorberatung im zuständigen Bauausschuss fand nicht statt. Die Beschlussvorlage war nur vom Bürgermeister nicht aber (wie üblich) vom Leiter der Bauabteilung unterschrieben, wohl weil dieser sie nicht geprüft hat oder nicht prüfen konnte.

Die Fraktion der GRÜNEN kritisierte in der Ratssitzung dieses Vorgehen der Gemeinde und stellte zu Beginn der Sitzung den ► Antrag, den Tagesordnungspunkt abzusetzen  und auf einen späteren Termin zu verschieben.

Außer der zu kurzen Vorbereitungszeit gibt es noch weitere Gründe, weshalb die GRÜNEN eine Verschiebung erreichen wollten: Der städtebauliche Vertrag, in dem die Rechte und Pflichten zwischen der Gemeinde und dem Investor geregelt werden, liegt noch nicht vor. Wenn man Transparenz möchte, gehört er zur Offenlage dazu. Das bedeutet, dass die Bürger/-innen zwar den FNP und Bebauungsplan mit den Stellungnahmen von Behörden, Institutionen und sonstigen Beteiligten einsehen können, aber nicht wissen, was darüber hinaus mit dem Investor vereinbart wird. Das betrifft, z.B. die Laufzeit der Bodenbehandlungs-Anlage, die Beiträge des Investors zur Infrastruktur (Kita-bau), sozialen Mietwohnungsbau, etc. 

Schwerwiegend ist, dass der Rechtsbeistand, der seit Jahren die Gemeinde in Sachen Dyckerhoff-Gelände berät, im Oktober sein Mandat niedergelegt hatte. Dieser hatte inhaltliche Bedenken in Bezug auf den Bebauungsplan und den städtebaulichen Vertrag geäußert und um ausreichend Zeit für eine Prüfung gebeten, die er nicht bekam.

Für die Mehrheit des Rates waren diese und weitere Argumente der GRÜNEN jedoch kein Grund, der Verschiebung des Tagesordnungspunktes zuzustimmen. Da der Bebauungsplan in der vorliegenden Form zuvor noch nie öffentlich beraten wurde, wollten die GRÜNEN dann in der Ratssitzung, Kritik und Anregungen mit den anderen Fraktionen öffentlich diskutieren. Die CDU/FDP/SPD Mehrheit des Gemeinderates zeigte sich aber eher genervt bis gelangweilt - kurz: man wollte das nicht. Es sei schon genug darüber geredet worden, so äußerte sich eines der jüngsten CDU-Ratsmitglieder. Genug ist da sehr relativ, denn in der Öffentlichkeit fand der Austausch nicht statt.

Dass Bürgermeister Hinz als Laie fungiert und den Beschluss mit den besagten Mehrheiten gegen die Bedenken der GRÜNEN durchgepeitscht hat, ändert nichts daran, dass das Vorgehen den Regelungen des Baugesetzbuchs widerspricht, wonach vorhabenbezogene Bebauungsplänemit den anderen Verträgen zusammen beschlossen werden müssen. Dieses begründet sich in den §§ 11 und 12 des Baugesetzbuches. Jedoch fehlen diese Verträge. Wir haben darauf hingewiesen, doch das perlt an den Verantwortlichen ab.

► Hier kann die Vorschrift nachgelesen werden

Die GRÜNEN überlegen, diesbezüglich die Kommunalaufsicht anzurufen.

Eine unserer Kernforderungen war von Anbeginn ein ordentlicher Anteil an sozial-gefördertem Mietwohnungsbau. Trotz der hohen Zahl an geplanten Wohneinheiten unterschiedlichster Ausführung wird es aber keine einzige Einheit nach den Regeln des sozialen Mietwohnungsbaus geben.

Da ist der Investor unbeweglich. Er verweist auf geförderte Einfamilienhäusern, die jedoch eine ganz andere Zielgruppe ansprechen.

Erschwingliche Mietwohnungen, genau in diesem Segment liegt der höchste Bedarf im Markt. Wohnungen zu 14 Euro und mehr Kaltmiete je Quadratmeter sind nicht das, was z.B. Alleinerziehende oder junge Familien suchen. Hier konnte die Gemeinde nichts erreichen.  In Mainz sind Anteile von 25 bis 30% sozialer Mietwohnungsbau standard. Warum nicht in Budenheim?

Die Festsetzungen im FNP und B-Plan, insbesondere mit den bisher vorgelegten Bestimmungen im Entwurf des städtebaulichen Vertrags werden unserer Meinung dazu führen, dass die Bodenaufbereitungsanlage auf unbestimmte Zeit betrieben wird. Die GR-Fraktionen und der Bürgermeister waren sich lange Zeit einig, dass der GR die Möglichkeit haben muß, den Weiterbetrieb der Anlage nach einer bestimmten Laufzeit zu untersagen. Dazu schlägt die Kreisverwaltung Mainz-Bingen-Abteilung Bauen und Umwelt in ihrer Stellungnahme am 31.10.2019 (!) vor:

„Im Bebauungsplan kann in besonderen Fällen gem. § 9 (2) BauGB festgesetzt werden, dass bestimmte der in ihm festgesetzten baulichen und sonstigen Nutzungen und Anlage nur für einen bestimmten Zeitraum zulässig oder bis zum Eintritt bestimmter Umstände zulässig oder unzulässig sind. Die Folgenutzung soll festgesetzt werden. Die Nutzung dieser Regelung bietet sich hier an und wird angeregt.“

Der Rechtsbeistand hatte (bevor er das Mandat niederlegte) dazu folgende Meinung: Die Möglichkeit, den Betrieb der Anlage temporär (auf 15 Jahre) zu dulden, sei kaum realisierbar. Hintergrund ist der, dass die Genehmigung zum Betrieb der Anlage von der SGD Süd erteilt werde. Diese Genehmigung sei unbefristet und könne nicht befristet werden (emissionsrechtliche Genehmigung). Als denkbare Lösungsmöglichkeit nennt er eine befristete Festsetzung der Fläche (hierdurch kein dauerhaftes Planungsrecht). Die Gemeinde wäre dadurch auch nicht verpflichtet, erneut Planungsrecht zu schaffen.

Bürgermeister Hinz verkündete wiederholt, dass die Gemeinde das Gelände als auch die Immobilie der BodAufbAnlage nicht erwerben oder übernehmen werde und wolle. Dies ist protokolliert.

Entgegen der früheren Beteuerungen ist der Beschlussstand heute: Der Betrieb der Anlage kann nach 15 Jahren auf Beschluss des Gemeinderats beendet werden, jedoch nur, wenn die Gemeinde die Immobilie samt Aufbauten und darunter liegender Altlast vom Investor zum Verkehrswert übernimmt oder einen Käufer dafür findet. Die Gemeinde oder der Käufer hätte dann auch die Verantwortung/Haftung für die Altlast der ehemaligen "Bürgermeisterdeponie". ► (siehe Bericht vom 30.03.22)

Dies lehnt die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN seit Beginn der Projektverhandlungen (Ende 2018 / Anfang 2019) konsequent ab.

Man fragt sich schon, wer diesen ► Artikel für die AZ geschrieben hat, bzw. auf welche Quellen der Autor Jochen Werner bei seiner Recherche zurückgegriffen hat. Wahrscheinlich auf die Unterlagen des Investors, denn genauso liest es sich darin. Dass die Recherche mit dieser Unterlage offensichtlich aufhörte und nicht auf die Hintergründe unserer Argumente zu einer Verschiebung des Beschlusses einging: Schade, wir hätten ihm einiges liefern können. Vielmehr wurden wir als Verzögerer beschrieben, die auf verlorenem Posten stehend, alles versuchten den Beschluss zu verschieben, um dann ein ums andere Mal vom Pro-Investor-Teil des Rats überstimmt zu werden.

Zusammengenommen ist das journalistisch alles andere als ausgewogen und eher ein Armutszeugnis für die AZ, die als einzige Tageszeitung der Region es offensichtlich nicht mehr nötig hat, ausgewogen zu arbeiten. Auch die AZ ist abhängig von Anzeigenkunden... 

Da wird im Artikel die Polemik des beauftragten Stadtplaners wiederholt, wonach eine Ausweisung des Sondergebiets als Industriegebiet (was es bis vor kurzem war) automatisch "krachende, stinkende und erheblich belästigende Industrie" nach sich ziehe, und das wolle doch niemand. (ach ja?) Es wird so dargestellt, als wenn die GRÜNEN ein Industriegebiet wollten. Nein, wollen wir nicht. Wir wollen nur nicht, dass die Leute veräppelt werden. Eine Bodenbehandlungsanlage ist eine Industrieanlage, die nur in einem Industriegebiet betrieben werden darf. Das kann auch niemand schön reden. In unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Wohngebiet geht das aber nicht. Deshalb wird der Trick mit dem Etikettenschwindel benutzt. Man sagt dazu Sondergebiet, und schon geht das, was eigentlich nicht geht. Ob der Investor damit am Ende durchkommt, wird sich noch zeigen.

Während der Vorhabenträger alle Marketingregister zieht und in allen möglichen Medien (3Sat/SWR/AZ, etc) seine Positionen als vermeindlicher Heilsbringer der Gemeinde Budenheim verbreitet, müssen die wenigen ehrenamtlichen Ratsmitglieder, die sich überhaupt die Mühe machen, das vom Investor beauftragte ► "Pamphlet" – der Autor nennt die Unterlage so. Ein Pamphlet ist lt. Wikipedia eine Schmähschrift – in knapp 7 Tagen inkl. Wochenende durcharbeiten. (Man kann es natürlich auch lassen und durchwinken, ist deutlich bequemer.)

Die ehemaligen Widersacher aus der Nachbarschaft des Geländes wurden "überzeugt", landläufig würde man wohl "gekauft" sagen. Wie das? Die Banner gegen die Bodenaufbereitungsanlage sind jedenfalles verschwunden. Nicht wundern: Plötzlich sind alle mit im Boot, denn die Grenzen des Bebauungsplans wurden mal eben etwas erweitert, und nun dürfen die Nachbarn ihre eigenen Gelände auch bebauen, auch mit Wohnbebauung. Jackpot. Davon träumt so mancher.

Wie dumm oder dreist oder beides muss man sein, so einen Bebauungsplan, der nur die Interessen des Investors ausführlichst enthält, wo es schon zahlreiche Anmerkungen anderer Bedenkenträger gab, der nicht mal von der eigenen Bauabteilung fachlich kompetnet geprüft wurde und ja, von einem Laien (der Bürgermeister ist in dieser Sache ein Laie) unterschrieben wurde, mal eben durchzupeitschen?

CDU, mehrheitliche SPD und die FDP tun das und geben sich dem Investor hin, hackten zu dessen Vergnügen eher auf den GRÜNEN herum und kümmerten sich einen Dreck um ihre ehemals eigenen Argumente.

Wesentlichstes Argument sei die Schaffung eines Wohngebietes. Achja? Wir denken, die Bodenbehandlungsanlage, die im Artikel nahzu totgeschwiegen wird, ist für den Investor mindestens so wichtig und vor allem lukrativ, denn die braucht er dringend für seine anderen Baustellen, weit über diese Bebauung  hinaus. Sie ist für ihn ein langfristiger und wesentlicher Wettbewerbsvorteil und finanziell gesehen eine "Lizenz zum Gelddrucken", denn das Deponieren von Bauaushub unterliegt ab 2024 verschärften Regeln und Verboten. Also muss viel Material aufgearbeitet und wiederverwendet werden. 

Der Bürgermeister will Transparenz herstellen

So verlautete es zu Beginn der Besprechung des Tagesordnungspunktes. Man möchte in die Offenlage gehen, Transparenz herstellen und die Bürgerschaft einbeziehen. Das, lieber Bürgermeister Hinz, hätte man schon lange tun können, auch ganz ohne Beschlussfassung, aber das hat man bis dato tunlichst vermieden, mussten doch die Widersacher erst zum Schweigen, sprich ins Boot geholt werden. Auch der so wichtige Städtebauliche Vertrag fehlt noch und bringt damit das Ansinnen des Bürgermeisters auf den Punkt.  

Herr Gemünden hat schon jetzt gewonnen. Man kann ihm zu seinem schwachen Verhandlungsgegenüber nur beglückwünschen, denn das verschafft ihm Vorteile (zum Nachteil der Gemeinde), von denen er in Mainz nur träumen kann. 

Der Leser dieser Zeilen kann sich seinen Reim darauf machen.

Es ist schon köstlich, wie sich die ► CDU in der HZ echauffiert und damit dem Beauftragten des Investors auf den Leim geht, der "krachende, stinkende und erheblich belästigende Industrie" als unkontrollierbare Folge an die Wand malt, wenn das Sondergebiet als Industriegebiet deklariert wird. Der lacht sich schon ob seiner Sprücheklopferei ins Fäustchen, denn die CDU folgert: Die Grünen wollen jetzt auch noch ein Industriegebiet. Die Grünen stellten tatsächlich den Antrag, das Gelände, das bisher ein Industriegebiet war – übrigens ganz ohne "krachende, stinkende und erheblich belästigende Industrie", soviel zu dem Dummgebabbel – als Industriegebiet auszuweisen, denn eine Bodenbehandlungsanlage ist eine Industrieanlage, die nichts in einem Sondergebiet zu suchen hat.

Warum eigentlich ein Sondergebiet?

Die  CDU fällt auf diese Vorführung herein – bezeichnend, wie sie sich auf diese "stinkende, krachende und erheblich belästigende Aussage" stürzt, in ihrer Sorglosigkeit dem Investor auf den Leim geht und gegen die Grünen hetzt, anstatt sich mal ein paar Gedanken zu machen, warum der Investor mit dieser Trickserei versucht, eine Industrieanlage direkt neben einer Wohnanlage in einem Sondergebiet durchzusetzen. Warum wohl? Weil er es eigentlich nicht darf. 

Ein erstaunlicher Aspekt am Rande: Das Dyckerhoffgelände liegt im ► Landschaftsschutzgebiet Rheinhessisches Rheingebiet und trotzdem ist es möglich, dort einen Bebauungsplan mit großem Wohngebiet samt Industrieanlage in einem Sondergebiet zu platzieren? Hier scheinen Regularien nicht zu gelten, die anderswo strikt angewendet werden, z.B. in Sachen Budenheimer Untergärten, wo genau mit dieser Argumentation ein Bebauungsplan verweigert wird, in dem man z.B. die Gartenregularien aufstellen könnte – zum Wohle aller Nutzer. Vielmehr werden die dortigen Gartenbetreiber nach Jahrzehnten der Duldung mit Allgemeinverfügungen zur Räumung der Gärten aufgefordert. 

 

Nach langem und zähen Ringen versprach der Investor zuletzt, dass er der Gemeinde eine Kita im Projektgebiet realisiert und die Hälfte der 4-zügigen Anlage finanziert, die andere Hälfte, so es denn klappt, kommt in Form von Zuschüssen von Kreis und Land.

Dass Budenheim die weiteren Folgekosten und eine notwendige Schulerweiterung allein buckeln muss, ist dann nicht mehr sein Problem. Und diese Folgekosten sind beträchtlich. Allein das Personal einer 4-zügigen Kita (wenn man es denn überhaupt bekommt) dürfte satte 6-stellige Beträge pro Jahr verschlingen. 10-12 Mitarbeiter sind, je nach Alterstruktur der Kinder mindestens einzustellen.   

Der Investor argumentiert immer wieder mit der teuren Bodensanierung, die es ihm unmöglich mache, subventionierten Mietwohnungsraum zu schaffen. Hört sich zunächst mal glaubwürdig an. Bei näherem Hinsehen jedoch fällt auf, dass die Sanierung des Geländes allein schon durch das Delta zwischen Einkaufspreis für die unsanierte Fläche und dem Verkaufspreis für die sanierte Fläche mehr als sicher finanziert sein dürfte. Angenommen der Investor kauft das Gelände von Dyckerhoff für vllt 40 Euro/qm ein, saniert es und berechnet am Ende 650 Euro/qm – dieser qm-Preis taucht in den Unterlagen auf – dann gibt es eine satte Marge, die den Invest der Bodenbehandlungsanlage samt Einkastung der ehemaligen Bürgermeisterdeponie ausreichend finanzieren dürfte.

Ferner deponiert man ja noch reichlich Material aus anderen Baustellen in der Senke, um eine terrassenförmige Struktur zu bekommen. Auch dieses Material muss nicht teuer anderweitig deponiert werden, da wirft die Senke quasi doppelten Nutzen ab. Da er die Kostenrechnung nie transparent gemacht hat, was sein gutes Recht ist, sind seine Erklärungen wenig glaubwürdig. Dies zu vermuten, ist unser gutes Recht.  

Bodenaufbereitungsanlage: Rat beschließt quasi unbefristete Laufzeit

Der Budenheimer Rat hat in seiner Sitzung vom 30.03. gegen die Stimmen der Grünen und Hans Jürgen Veit (SPD) in Sachen Bodenaufbereitungsanlage auf dem Dyckerhoffgelände die Variante mit der standortfesten Anlage mit einer Mindestlaufzeit von 15 Jahren besiegelt. Für den Fall, dass der Rat nach 15 Jahren das Betriebsende beschließt, wird die Übernahme (Kauf) zum Verkehrswert vereinbart. Diesen wird ein Sachverständiger dann ermitteln. Der Verkehrswert ist eine weitere unbestimmte Größe, die man heute nicht einschätzen kann. Aufgeschlüsselt hieße das: Der Investor übernimt das Gelände für "kleines Geld" vom Buzzi-Konzern (Dyckerhoff), streicht hohe Gewinne über 15 Jahre ein, und überlässt die unbrauchbare Halle samt Altlast der Gemeinde. Die offensichtlich dumm genug ist, das Spiel mitzumachen, hat sie doch überhaupt keine Veranlassung dazu, sich eine Altlast anzueignen, für die sie nicht zuständig ist.

Klaus Neuhaus und Jo Dechent argumentierten nochmals dagegen und zeigten auf, dass der Beschluss zum einen den bisherigen Aussagen entgegen steht, wonach eine Übernahme der Gewerbeimmobilie und der darunterliegenden Altlast seitens der Gemeinde ausgeschlossen ist, was somit einen dauerhaften Betrieb der Anlage zur Folge hat. Wohl kein künftiger Rat wird eine ansonsten unbrauchbare Immobilie samt einer Altlast kaufen und auch keinen Dritten dafür finden. Ergo wird die Anlage weiterbetrieben. Die Clausel, nach 15 Jahren den Betrieb einstellen zu können, ist somit ein Feigenblatt, das die wahren Absichten des Investors lediglich kaschiert.

Der Investor Tim Gemünden, als Zuschauer zu Gast, verließ sichtlich zufrieden den Ratssaal (im Bürgerhaus). Er ist mit dem Beschluss von CDU/SPD/FDP seinem Millionengeschäft einen großen Schritt näher gekommen. (Schätzungen gehen bei 3 Millionen Tonnen Verabreitungskapazität von bis zu 300 Millionen Euro Gewinn in 15 Jahren und darüber hinaus von einem unschätzbaren Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Bauunternehmen aus). Derweil sich die besagten Fraktionen hohe Gewerbesteuereinnahmen erhoffen und keinen Hehl daraus machen, dass die Anlage ruhig länger laufen soll, als die besagten 15 Jahre. Wenn man sich da mal nicht zu früh freut, denn im Firmengeflecht des Investors lassen sich Gewinne hervorragend verschieben. Und wichtige Gegenleistungen will der Investor bis heute nicht leisten, Stichworte: Kita, Schulerweiterung, sozialer Mietwohnungsbau... Diese Millionenkosten bleiben an der Gemeinde hängen.

Denn was haben die Verhandlungsführer der Gemeinde bisher für die Budenheimer*innen herausgeholt? Nichts.

In Summe: Ein schwarzer Tag für Budenheim. 

03.02.2022: Fragwürdig: Tim Gemünden tritt in 3SAT Doku zu Bürgermeisterdeponien auf

Es gibt rd 100000 sogenannte Bürgermeisterdeponien in Deutschland, die allesamt nach dem 2. Weltkrieg im Zuge der wirtschaftlichen Erholung und des steigenden Müllaufkommens in Deutschland entstanden sind. Jüngst konnte man dazu eine Doku in 3sat verfolgen, die über diese Altdeponien in Deutschland berichtete. Budenheim ist somit alles andere als ein Einzelfall. Dass die Redaktion dieses Beitrags jedoch unserem Investor auf dem Leim ging und ihn als den verhinderten Retter der Gemeinde hinstellt, ist schon ein Husarenstück seiner Marketingabteilung. Kein Wort fiel über die wahren Hintergründe der bisher noch versagten Zustimmung zum Projekt. Vielmehr wedelt Tim Gemünden mit Bauplänen vor der Kamera herum, auf denen das Wort KITA mehrfach zu sehen ist. Der blanke Hohn spricht aus diesen Bildern, wissen wir doch alle, wer die Kosten von Kita und Schulerweiterung zu tragen hat und vor allem, wer sich in 15 Jahren mit bis zu 3 Millionen to Kapazität, allein mit der Bodenreinigungsanlage satte Gewinne erwirtschaftet und obendrein einen unschätzbaren Wettbewerbsvorteil vor anderen Bauunternehmern der Region verschafft.

Diese ANFRAGE an 3Sat blieb bisher unbeantwortet:

Gefährlicher Müll – verborgene Deponien der Gemeinden

Sehr verehrte Frau Charamsa, Frau Finger,

lt Abspann in o.a Beitrag auf 3Sat vom 3.3.2022 zeichnen Sie als Redakteurinnen für den Inhalt verantwortlich.

Es wäre schön gewesen, wenn Sie den Investor Tim Gemünden nicht zum verhinderten Retter der Gemeinde stilisiert hätten. Der Herr Gemünden denkt in erster Linie an seinen Geschäftsvorteil und erst in zweiter oder dritter Linie an das Wohl der Kommune. Er will bauen... und er baut viel in der Region. Überall hängt sein Firmenlogo an Baustellen. Er baut groß.

Wenn Sie ihn mehrfach mit "KITA" Abbildungen zeigen, dann fragen Sie ihn mal, wer denn die Kita bezahlt, er jedenfalls nicht, das verweigert er. Fragen Sie ihn mal, wieviel er mit einer Bodenaufbereitungsanlage so verdient, welchen Marktvorteil er sich damit verschafft, fragen Sie mal, warum er bei der Stadt Mainz mit diesem Vorhaben abgeblitzt ist (im Weisenauer Steinbruch), Fragen Sie ihn mal, wieviel er zur Schulerweiterung beiträgt, fragen Sie ihn mal, welchen Anteil sozialen Mitwohnungsbau er vorsieht? Er hält sich bei all diesen Punkten sehr zurück...

Der Investor will die Altlast "Bürgermeisterdeponie" nicht sanieren. Er saniert nur den Baugrund nebenan und schaufelt zusätzlich ein paar hundertausend Tonnen Material von anderen Baustellen in die Senke... Das nennt man zweimal verdienen. Die Bürgermeisterdeponie will er nicht sanieren, da kommt lediglich ein Betondeckel drauf und so macht er die Fläche für sich nutzbar, für niemand sonst. Am liebsten für immer. Für die Möglichkeit, dass der Gemeinderat nach 15 Jahren Laufzeit (= 15 x 200.000 to Jahreskapazität = 3.000.000 to) ein Ende beschließen kann, verlangt er, dass die Gemeinde die Halle samt Altlast für den Restwert, also ca. 4 Millionen zurückkauft). Erkennen Sie das Muster? Gewinne privatisieren, Lasten und Verluste sozialisieren.  Aber das hat Sie ja offensichtlich nicht mehr interressiert.

Schade. Es wäre Ihnen ja möglich gewesen.
Klaus Neuhaus - Sprecher GRÜNE Fraktion Budenheim

03.02.2022: ► 3SAT Gefährlicher Müll – verborgene Deponien der Gemeinden

Was tut sich eigentlich in Sachen Dyckerhoff-Gelände?

Sind die Bedingungen des Investors akzeptabel?

Eine geraume Zeit hat man nichts mehr zu diesem Thema gehört. Wer aufmerksam durch die Gemarkung geht, hat festgestellt, dass so mancher BI-Banner gegen die Bodenaufbereitungsanlage verschwunden ist, was wohl einen Sinneswandel einiger Grundstückbesitzer in direkter Nachbarschaft zum besagten Areal vermuten lässt.

Nichts desto trotz steht seit 14.7.2021 ein Beschluss des Gemeinderates (12 Ja-, 7 Nein-Stimmen) im Raum, wonach dieser die Variante mit der stationären Bodenaufbereitungsanlage und 15 Jahren Laufzeit präferiert. (Wir haben das abgelehnt.)

Das Haftungsproblem für die Altlast, die unter der Bodenaufbereitungsanlage lokalisiert ist und "eingekastet" werden soll, fällt mit der Rückkaufbedingung des Investors nach einer geforderten Einstellung des Betriebs durch den Gemeinderat, an die Gemeinde, die bisher nichts damit zu tun hat. Denn haften tut erstmal immer der Grundstücksbesitzer. Das dürfte aktuell noch der BuzziKonzern (Dyckerhoff) sein.

Geht die Gemeinde auf diese Bedingung ein, hat der Investor sein Geschäft (und die Gewinne) 15 Jahre lang gemacht, die Haftungs- und finanziellen Risiken hingegen überlässt er anschließend der Gemeinde, also der Gemeinschaft. Ein Prinzip, das allzu bekannt ist... Und wer von hohen Gewerbesteuerzahlungen für die Gemeinde träumt, übersieht, dass der Investor "konzernintern" seine Gewinne verschieben kann, bzw. die Kosten für Bodenaufbereitung selbst bestimmt, zumal er in erster Linie seine eigenen Baustellen über die Anlage abarbeiten wird.

Nicht nur aus moralischer Sicht ist dieses Ansinnen abzulehnen, zumal der Investor bis heute in Sachen Infrastruktur (Kita, Schulerweiterung) und sozial-geförderten Mietwohnungsbau nahezu keine Zugeständnisse macht.

Unsere Pressemeldung: Dyckerhoff-Projekt

Der Budenheimer Rat stimmt mehrheitlich für die stationäre Bodenaufbereitungsanlage mit 15 Jahren Laufzeit.

(Leider hat man in der Heimatzeitung, Ausgabe vom 22.07.2021, eine falsche Headline gesetzt "Gemeinderat stimmt für mobile Anlage", was natürlich falsch ist.)

In der Ratssitzung vom 14.07.2021 wurde erneut über das Projekt Dyckerhoff gesprochen. Beriet man sich noch am Montag im Bau- und Umweltausschuss im nicht-öffentlichen-Teil mit dem Rechtsbeistand der Gemeinde zum gleichen Thema, wurde die Ausschuss-Empfehlung in heutiger Präsenz-Sitzung öffentlich behandelt. Vor den geöffneten Fenstern des Bürgerhauses waren zahlreiche Mitglieder der Bürgerinitiative, die gegen die stationäre Aufbereitungsanlage „mobil“ macht, zugegen.

Gleich zu Sitzungsbeginn sollte der Rat zu der Frage abstimmen, ob es in Sachen Dyckerhoff nun eine Lösung mit stationärer Bodenaufbereitungsanlage gekoppelt an 15 Jahren Laufzeit oder - alternativ -mit einer mobilen Anlage mit Laufzeit nur während der Bauzeit weiter geht. Der Antrag der Verwaltung war so formuliert, dass Ja-Stimmen für die stationäre Anlage plädieren, während die Nein-Stimmen die mobile Anlage bevorzugen. Alle anderen noch ungeklärten Punkte bleiben ausdrücklich außen vor und sind Sache weiterer Verhandlungen mit dem Investor (der übrigens auch im Publikum saß).

Als Klaus Neuhaus, der Sprecher der GRÜNEN, ein kurzes, vorbereitetes Statement verlesen wollte, unterbrach der Vorsitzende sein Ansinnen mit der Begründung, er wolle zu der Causa nur Fragen zulassen. Recht erstaunt von diesem „Redeverbot“ forderte Jo Dechent (GRÜNE) das jedem Ratsmitglied zustehende Rederecht ein und verwies auf das Kommunalrecht. Auch verwies er auf das Recht der Öffentlichkeit, diese Dinge zu erfahren. Nach kurzer Abstimmung in der Verwaltungsspitze verlas Neuhaus das folgende Statement:

„Wir (Die Grünen) lehnen die stationäre Anlage zum einen wegen der ungeklärten juristischen Fragen hinsichtlich der Betriebserlaubnis neben einem Wohngebiet und zum anderen wegen der nach wie vor ungeklärten Haftungsfrage für die Altlasten nach Beendigung einer wie auch immer festgelegten Laufzeit ab.
Eine Haftungsübernahme und/oder wirtschaftliche Entschädigung des Investors durch die Gemeinde in Millionenhöhe kommt für uns nicht in Frage.
Wir haben aus diesen Gründen bereits im Bauausschuss für die mobile Anlage plädiert, die nur solange betrieben wird, wie es für die Sanierung der Fläche des späteren Wohngebiets notwendig ist. Dieser Antrag wurde von den Vertretern der anderen Fraktionen jedoch (im Bauausschuss) abgelehnt.

Die Zustimmung zu der mobilen Anlage bedeutet für uns jedoch nicht automatisch, dass wir dem Gesamtprojekt zustimmen. Entscheidend dafür sind auch positive Ergebnisse in Sachen sozialer Mietwohnungsbau und die bessere Beteiligung an den Kosten des Kita-Baus, bzw. die entsprechend günstige Überlassung des dafür benötigten Grundstücks.“

Die anderen Fraktionen verzichteten auf Wortmeldungen. Es folgte die Abstimmung.  

Stimmberechtigt waren wegen einiger Abwesenheiten 18 Ratsmitglieder*innen. Es musste zwar wegen eines Zählfehlers 2x abgestimmt werden, letztlich protokolliert wurden 7 Nein und 12 JA-Stimmen inkl. der Bürgermeisterstimme.

Wenn das Projekt also kommt, gibt es eine stationäre Anlage mit 15 Jahren Laufzeit.

Wie auch immer sich die Ratsmehrheit die Auflösung dieses „Gordischen Knotens“ vorstellt, es bleibt spannend. Hatte doch der Investor eine Entschädigung, bzw. den Rückkauf der Aufbereitungs-immobilie (inkl. Haftung für die Altlast) nach Betriebsende durch die Gemeinde als zwingend und unverhandelbar dargestellt. Auf diese Haltung hat auch der Rechtsbeistand in besagter Bauausschusssitzung mehrfach hingewiesen, nur hat es offensichtlich niemand aus dieser Mehrheit so verstanden.

Über das Thema Dyckerhoff ist sicher noch nicht das letzte Wort gesprochen.    

Zur gleichen Sitzung äußert sich auch die regionale Presse:

16.07.2021: ► AZ: Budenheim: Ja zur Bodenreinigungsanlage auf Dyckerhoff-Areal

22.07.2021: ► HZ: auf seite 9 ... mit falscher Überschrift Verwirrung stiftend.

 

24.05.2021: Pressemeldung Plan A oder B?

In der letzten Gemeinderatssitzung hat Bürgermeister Stephan Hinz die neuesten Vorschläge des Investors Gemünden zur Bebauung des Dyckerhoffgeländes der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Gemeinde hat jetzt die Aufgabe, zu den Vorschlägen  der Variante A und einer neu vorgelegten Variante B Stellung zu beziehen. Der herausragende Unterschied zwischen den beiden Varianten ist der Betrieb der Bodenaufbereitungs-Anlage. In Variante A ist eine stationäre Anlage mit einer Laufzeit von mindestens 15 Jahren geplant, die Variante B geht vom Betrieb einer mobilen Anlage aus, die - nachdem das Bebauungsgebiet saniert ist - wieder abgebaut wird. Den Bereich der alten Deponie will der Investor nicht kaufen. 

Dort wird es - nach Plan B - keine Veränderung geben. Der Bereich dieser Altlasten bliebe von den Planungen ausgenommen. Die Budenheimer GRÜNEN diskutierten in ihrer letzten Sitzung noch einmal ihre Positionen zu Plan A. Es herrschte Einigkeit darüber, dass sie  nach dem jetzigem Stand der Verhandlungen diese Planvariante ablehnen. Ein wichtiger Grund für die Ablehnung ist, dass der Investor für die Bodenaufbereitungs-Anlage ein sog. Sondergebiet ausgewiesen haben möchte.

Dies ist nach Meinung der GRÜNEN nicht zulässig, da der Gesetzgeber Industrieanlagen in Sondergebieten nicht vorsieht. Sie müssen nach der Bundesimmissionsschutz-Verordnung in einem Industriegebiet errichtet werden. Außerdem will der Investor ausdrücklich, die Laufzeitbefristung nur dann akzeptieren, wenn die Gemeinde bereit ist die Anlage nach dem Betrieb zum Restbuchwert zu übernehmen und damit auch die Verantwortung für die Altdeponie. 

Die Budenheimer GRÜNEN sehen es positiv, dass die neue Planvariante den Betrieb einer mobilen Anlage vorsieht. Diese Anlage soll nach der Sanierung des für das Wohngebiet vorgesehenen Areals wieder abgebaut werden. Plan B enthält allerdings noch einige wichtige Punkte, die geklärt werden müssen. Der von den GRÜNEN geforderte soziale Mietwohnungsbau kommt in den Vorstellungen des Investors in der Planvariante B nicht vor.

Auch will er den Zuschuss von 890.000€, der im Plan A als Ausgleich für die Reduzierung der PKW-Stellplätze vorgesehen ist, dann nicht mehr zahlen. Weiter will der Investor der Gemeinde für das Grundstück, auf dem ein neuer Kindergarten gebaut werden muss,  650€ pro Quadratmeter in Rechnung stellen. Für Klaus Neuhaus von den GRÜNEN ist das nicht akzeptabel.

Für die GRÜNEN sei es in Ordnung, wenn der Investor seinen Kaufpreis und die Kosten der Boden-Sanierung von der Gemeinde verlangt - das wären schätzungsweise 180€ pro Quadratmeter. Es sei aber nicht hinzunehmen, dass die Gemeinde den Markt-Preis für das Grundstück zahlen solle. Ein Preis, der nur dadurch zustande kommt, dass das Gelände von der Gemeinde als Wohngebiet ausgewiesen wird. 

Bevor die Gemeinde einen Bebauungsplan beschließt, müsse auch die Haftungsfrage für die Altlast der Dyckerhoff-Deponie geklärt werden, so Magda Dewes von den GRÜNEN.

Die Budenheimer GRÜNEN sehen zwar in der mobilen Anlage eine gute Lösung. Aber nicht zu den vom Investor in der Planvariante B genannten Bedingungen.

23.01.2021 > AZ - Debatte um Budenheimer Dyckerhoff-Gelände:

Mit etwas Überraschung liest man in der AZ:  Die Budenheimer Industriebrache soll entwickelt werden. Investor Gemünden steht bereit. Das Gelände ist kontaminiert, Haftungsfragen strittig.

BUDENHEIM - Die Gremienarbeit ruht in Budenheim derzeit coronabedingt weitestgehend, die Debatte um die Entwicklung des Dyckerhoff-Geländes aber läuft weiter. Derzeit werden Punkte, die zwischen der Gemeinde und dem Investor, der Ingelheimer Bauunternehmung Gemünden, verhandelt worden sind, innerhalb der Fraktionen diskutiert. Tim Gemünden hofft, dass der Budenheimer Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung die Offenlegung des Bebauungsplans beschließt. „Das kann ich noch nicht versprechen“, blickt Bürgermeister Stephan Hinz (CDU) voraus. Den festen Willen, das Projekt zu realisieren, unterstreichen jedoch beide Seiten.  ► mehr auf AZ -plus-

Überraschend deshalb, weil im Grunde hat sich seit Anfang Dezember in der Causa nichts getan:

  • Weder liegt ein aktualisierter städtebaulicher Vertrag vor, der Vorrausetzung für die Abstimmung im Gemeinderat, und nur bei positiven Votum die Offenlegung gestatten würde.
  • Es hat bis dato keine Abstimmung der Fraktionen mit dem Rechtsbeistand der Gemeinde gegeben,
  • Die sogenannte Störerhaftung ist ungeklärt: Wer hat hier mit wessen Genehmigung / Duldung was abgelagert?
  • Warum kann die Bodenreinigung nicht in mobilen Hallen stattfinden? Warum eine teure Betonhalle?
  • Ist die Anlage als Industrieanlage in einem sogenannten Sondergebiet überhaupt zulässig?
  • Müssen ansässige Betriebe Einwendungen späterer Bewohner des geplanten Wohngebiets fürchten?

Zudem sind unsere "letzten" Punkte nach wie vor nicht geklärt. 

  • 10% sozialer Mietwohnungsbau = Fehlanzeige
  • Laufzeit der Anlage zu lang und Haftung nach Ende der Laufzeit ungeklärt
  • Beteiligung an Kita zu gering

Die GRÜNEN lehnen das Projekt bei diesem Verhandlungsstand nach wie vor ab.

GRÜNE Fraktion lehnt bis dato das Projekt Dyckerhoff ab.

Pressemitteilung

Schade eigentlich, denn das Wohnprojekt mit seinem geplanten modernen "Kaltwärme-Heiz und Kühl Netzwerk" hat durchaus seine positiven Aspekte. ABER: Das „Dyckerhoffgelände“ wird seit ca. 2 Jahren in den Budenheimer Gemeindegremien beraten. Die Budenheimer GRÜNEN haben bereits im März 2019 eine ► erste öffentliche Veranstaltung dazu gemacht. Von Anfang formulierten die GRÜNEN klare Forderungen, die weitestgehend in einen vom Gemeinderat im Juni diesen Jahres beschlossenen Forderungskatalog für den städtebaulichen Vertrag einflossen. Leider konnte bei den zahlreichen Verhandlungen in wichtigen Punkten bisher keine Einigkeit erzielt werden. Nach eingehender Prüfung kommen die GRÜNEN nunmehr zu dem Schluss, das Projekt abzulehnen.

Die Begründung der Ablehnung im Folgenden:

Bodenbehandlungsanlage:
Voraussetzung für eine Zustimmung muss sein, dass der Gemeinderat die Betriebsgenehmigung nach einer festzulegenden Erstlaufzeit für die Gemeinde folgenlos aufheben kann, falls der Betrieb der Anlage, entgegen der Ankündigungen, doch Belastungen für Budenheim mit sich bringt. Wichtig ist uns GRÜNEN auch, dass der Investor die Verantwortung für die Altlast dauerhaft behält, so wie er es bei der ersten Vorstellung des Projektes zusagte. Dieser will hingegen erreichen, dass mit einem evtl. Erlöschen der Betriebsgenehmigung, seine Verantwortung für das Altlastenmanagement entfällt.

Störerhaftung:
In diesem Zusammenhang stellen wir die vom Investor immer wieder angeführte Störerhaftung der Gemeinde für die sogenannte Bürgermeisterdeponie in Frage. Diese ist juristisch umstritten, bisher nicht belastbar geprüft und nach Einschätzung der GRÜNEN unzutreffend.

Verkehr:
Die Belastung durch den Schwerlastverkehr für die Anwohner wurde von der BI stark thematisiert. Die GRÜNEN legten auch hierzu einen Lösungsvorschlag vor, wonach der Verkehr zur Bodenbearbeitungsanlage über die Parkallee und dann weiter über eine Stichstraße parallel zur Driving-Range des Golfclubs geführt werden soll. Der Investor lehnt diese machbare Lösung jedoch in erster Linie aus Kostengründen ab.

Sozialer Wohnungsbau:
Schon zu Beginn der Planungen vor rd. 2 Jahren forderten die GRÜNEN, dass in dem Neubaugebiet 25% der Wohneinheiten für Familien und Personen mit mittlerem bzw. geringem Einkommen erstellt werden sollen. Im Einzelnen ist geplant, dass ca. 15% der Wohneinheiten (44 Reihenhäuser) gemäß Landeswohnraumförderungsgesetz, Teilprogramm 701, 702 bzw.703) erstellt werden. Wir fordern, dass diese Häuser nur Familien angeboten werden, die die Bedingungen des Förderprogramms erfüllen. Der Investor möchte jedoch diese Einheiten nach einer kurzen Übergangszeit frei vermarkten. Das Ergebnis kann sich jeder denken.

Darüber hinaus fordern wir für Menschen mit geringem Einkommen, gemäß Landeswohnraumförderungsgesetzes (Teilprogramm 751, 752 „geringes Einkommen“) sozialen Mietwohnungsbau. Der Gemeinderat hat sich am 3.6.2020 dafür ausgesprochen, dass 10 % der Wohneinheiten (= 28 Wohneinheiten) dem entsprechen sollen.  Diese Forderung kann der Gemeinderat im Bebauungsplan laut Baugesetzbuch festlegen. Wir GRÜNEN akzeptieren nicht, dass nun Teile des Gemeinderates und der Bürgermeister dem Investor in diesem Punkt nachgeben wollen, denn der Investor bietet im Gegenzug für Einsparungen aus einer geringeren Fahrzeug-Stellplatzquote nur 11 Wohneinheiten für sozialen Mietwohnungsbau an.  

Kindertagesstätte:
Ein neues Wohngebiet dieser Größenordnung wird kommunale Investitionen in notwendige Infrastruktur, wie Schule und Kindertagesstätte entsprechender Größenordnung nach sich ziehen. Nach Meinung der GRÜNEN ist der Beitrag, den der Vorhabenträger dazu beitragen will, viel zu gering.

Wie geht es weiter?
Der nächste Schritt soll der Abschluss des städtebaulichen Vertrages zur Erschließung des Dyckerhoffgeländes sein. Ein solcher privatrechtlicher Vertrag regelt alle Vereinbarungen, die über einen Bebauungsplan hinaus gehen. Wir GRÜNEN sind der Meinung, dass der städtebauliche Vertrag rechtskräftig sein muss, bevor der Bebauungsplan aufgestellt wird. Darüber herrscht Konsens im Gemeinderat. Die Vereinbarungen eines solchen Vertrages werden wir genau prüfen und ggf. Änderungen beantragen.

Sollte sich am Stand der bisherigen Verhandlungsergebnisse jedoch nichts wesentlich ändern, werden wir dem Vertrag nicht zustimmen.

Sofern es aber zu einem Vertragsabschluss kommt, folgt der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan. Auch an diesem Punkt werden wir wieder unsere Forderungen einbringen. Der Plan muss öffentlich ausgelegt werden. Dann hat jede:r Bürger:in die Möglichkeit, Einsicht zu nehmen und Vorschläge und Einwände zum Bebauungsplan einzureichen. Der Gemeinderat muss sich im weiteren Verfahren mit jedem Einwand beschäftigen.

Für weitere Informationen verweisen wir auf die Webseite gruene-budenheim.de

 

Welche Kosten kommen mit dem neuen Wohnquartier auf die Gemeinde zu?

...oder anders gefragt: Welchen Nutzen bietet das Neubaugebiet für die Budenheimer?

Wenn im "neuen Osten" Budenheims ein Wohnquartier hochgezogen wird, so hat die Gemeinde für die notwendige Infrastruktur zu sorgen. Auch wenn der Investor sich weitgehend um die Erschließung des Dyckerhoff-Geländes mit den notwendigen Zuwegungen (Straßen, Kanäle, etc) selbst kümmert, müssen für die späteren Einwohner genügend Plätze in der (Grund-)Schule und in den Kitas vorgehalten werden. Bei der Größenordnung "Dyckerhoff" mit rd. 650-700 neuen Einwohnern, redet man von einer drei- bis vierzügigen Kita und entsprechendem Platzbedarf in der Schule. 

Eine Kita müsste also gebaut werden. Der Investor würde das tun –  aber nicht auf eigene Kosten – und diese an die Gemeinde für 13,75 Euro/qm kalt vermieten oder für rd. 5,5 Mio Euro verkaufen. (150tsd Euro Zuschuss würde vom Investor gewährt = 2,7%) Ein Erweiterungsbau der Schule, die schon jetzt 5-zügig am Limit läuft, wäre unausweichlich und würde ebenfalls mit Millionenbeträgen zu Buche schlagen. Hinzu kommen dann die laufenden Kosten des neuen Personals, wo man schon heute kaum weiß, wo man es denn rekrutieren könnte.

Alles in allem sind die Folgenkosten des neuen Ortsteils für die Gemeinde immens und im unteren zweistelligen Millionenbereich anzusiedeln. Bei den aktuell schlechten Einnahme-Aussichten (Corona-Steuer-Einbruch) gepaart mit dem Wissen, dass der größte Gewerbesteuerzahler der Vergangenheit auf lange Sicht ►wegen eigener Millioneninvestitionen, keine Gewerbesteuer an die Gemeinde abführen wird, wäre das alles nur über Schulden finanzierbar.

Hinzu kommt die 2. Anbindungsbrücke, die die Gemeinde nach aktueller Kalkulation rd 12 Millionen Euro kosten wird. Wenn es dabei bleibt.

In Mainz geht man andere Wege: man hat fortgeschrieben, was bereits 2014 festgelegt wurde, nämlich dass Planungsrecht nur noch hergestellt wird, wenn sich die Grundstücksinhaber / Investoren zur Teilhabe an den direkt zusammenhängenden Infrastruktur-Kosten verpflichten, also an den Kosten für Kita, Schule, etc. ► Siehe Presseartikel AZ vom 19.11.

Um dem Druck auf den Wohnungsmarkt entgegenzuwirken wurde in Mainz ein Anteil von mindestens 30% sozialgeförderter Mietwohnungsbau festgelegt.

In Budenheim ist man von derlei Regularien leider weit entfernt. "Unser" Investor liefert Soz.-Miet-Wohnungsbau nur gegen Leistungskürzungen: (Weniger Parkplätze = mehr Soz. Wohnungsbau oder Zuschuss zur Kita...) 

Fazit: Beantwortet man die Ausgangsfrage, welche Kosten birgt das Neubaugebiet und welchen Nutzen bietet es den Budenheimer*innen? Ist das unsere Antwort: Das, was der Investor anbietet, ist deutlich zu wenig. Egal, wie der Investor die Sanierungskosten des Geländes rechnet. Auch der jetzige Inhaber "Dyckerhoff" ist evtl. ins Boot zu holen. So unser Vorschlag.   

Die Rechenspiele um das Dyckerhoff-Gelände…

oder: Wie viele LKW werden über Jahre die Bodenaufbereitungsanlage auf dem Dyckerhoff-Gelände an und wieder abfahren?

Um diese Frage ging es der Bürgerinitiative gegen die Anlage bei der Videokonferenz aus dem Rathaus am 21.10.2020 ein ums andere Mal.

Der Investor sagt, nicht nur einmal: „…nicht mehr als 30 LKW pro Tag“, sagt aber auch, dass die Spitzenkapazität der Anlage bei 1500 to/Tag liegt und 33000 to wäre die max. Lagerkapazität auf dem Gelände der Bodenaufbereitung, die selbstverständlich nicht ausgenutzt wird, weil da könne man sich ja nicht mehr bewegen. Das wäre der angegebene Wert für eine zu hinterlegende Bürgschaft, die im Fall der Betreiberinsolvenz sicherstellt, dass die Lagermenge noch ordentlich aufgearbeitet werden kann.


Liegt die Haftung tatsächlich bei der Gemeinde?
Unter dem Damoklesschwert der drohenden Sanierungspflicht des seit 1986 stillgelegten Geländes, argumentiert Gemünden mit der sogenannten Störerhaftung, die seiner Ansicht nach zumindest für den Geländeteil der Altdeponie bei der Gemeinde läge. Für den überwiegenden Teil der späteren Wohnbebauung liegt die Haftung beim Grundstücksbesitzer und Nutzer also Dyckerhoff, bzw. dessen heutigen Besitzer Buzzi Unicem.  Ein Konferenzteilnehmer wies dankenswerterweise darauf hin, dass diese Frage juristisch noch gar nicht geklärt sei. Ein anderes Ergebnis würde natürlich enormen Einfluss auf die gesamte Argumentationskette des Investors haben. Dies gilt es von Seiten der Gemeinde belastbar zu prüfen. Auch gilt es zu prüfen, was denn die Sanierung der Flächen kostet, wenn es die Gemeinde z.B. selbst in die Hand nimmt und damit im Anschluss ein sehr wertvolles Gelände besitzt, dass den Sanierungsaufwand mehrfach einspielt und dessen Vermarktung dann unter der Regie der Gemeinde geschieht.

Noch ein paar Zahlen, die vom Investor genannt wurden: Das später zu bebauende Gelände enthält ca. 144.000 to Material, dass es zu reinigen gilt, das Gelände der späteren Aufbereitungsanlage ca. 100.000 to. Letzteres verbleibt dort, weil es nicht, wie im späteren Baugebiet, aus verunreinigtem Boden, sondern aus „Müll“ besteht. An dieser Stelle betrieb die Gemeinde bis in die sechziger Jahre hinein eine sogenannte Bürgermeisterdeponie. Diese wird unter einer massiven Betondecke eingekastet und somit von Umwelteinflüssen abgeschottet, was lt. Struktur und Genehmigungs-direktion Süd (SGD) vor möglichen Folgen für das Grundwasser schützt und für ein Gewerbegebiet genügt. Somit wird dieser Geländeteil ein Sondergebiet mit „sanierter Altlast“. Auf dieser Fläche soll dann eine Bodenreinigungsanlage entstehen.
Mit Inbetriebnahme der Anlage wird der belastete Boden auf dem zu bebauenden Gelände ausgekoffert und vollständig in der Anlage im Siebverfahren mechanisch behandelt. Der gereinigte Teil des Bodens wird wieder ins Gelände gebracht, der unbrauchbare Rest wird abtransportiert und andernorts deponiert. Das zu bebauende Gelände wird jedoch zusätzlich terrassiert. Dazu werden rd. 200.000 to zusätzliches Material von anderen Baustellen der Region in gleicher Weise eingebracht. Vom Baubeginn der Anlage bis zur Fertigstellung des Baugebietes werden 5 Jahre veranschlagt.

Zurück zur Ausgangsfrage, der Zahl der Fahrten: Ein Baustellenkipper (3-Achser) fasst ca. 13 to Material, ein Sattelzug (4-Achser) ca. 18 to Bodenmaterial. Nun kann sich jeder mit dem Taschenrechner hinsetzen. 200.000 to ist die genehmigte Jahreskapazität der Anlage, bei einer 5-Tage-Woche reden wir von 250 Arbeitstagen pro Jahr und somit von einer durchschnittlichen Kapazität pro Betriebstag von 800 to, das entspricht rd. 54 LKW à 15 to Ladung. An- und Abfahrten addieren sich somit auf durchschnittlich 108 Fahrten/Arbeitstag, verteilt auf 9 Std Betriebszeit = 12 Fahrten/Stunde. Wie gesagt bei Vollast der Anlage und vorausgesetzt, kommende LKW fahren nicht leer ab, sondern nehmen stets auch wieder Material mit. Letzteres darf bezweifelt werden. (In November-Veröffentlichungen konkretisiert der Investor die Nutzlast seiner LKW mit 30 to, was natürlich die Anzahl der LKW aus unserem Rechenbeispiel halbiert.)

Auf die Frage, ob denn Fahrten durch den Ortskern (bestehendes LKW-Durchfahrtsverbot) sicher vermieden werden, antwortete Gemünden sinngemäß, das sei nicht erlaubt und wird deshalb auch nicht stattfinden. Eine Erklärung seiner Fahrer zu verlangen, sich entsprechend an die Regeln zu halten, lehnte er wegen „des Generalverdachts“ empört ab.


Gesetzesänderung bringt ein Ablagerungsverbot für verwertbare Abfälle!

 

HINTERGRUND: Da ab 1.1.2024 das Deponieren von verwertbaren Stoffen (dazu gehört auch Boden und solcher, der gereinigt werden kann) gesetzlich untersagt ist, hat die Bauwirtschaft einen gewaltigen Druck und folglich riesigen Bedarf an solchen Anlagen. Gemünden dürfte das nicht entgangen sein. Von dieser Art Anlage gibt es lt. Auskunft der SGD-Süd aktuell keine einzige in RLP, nur noch eine weitere, die ebenfalls in Planung ist. Auch die SGD begrüßt die Planung und Realisierung solcher Anlagen.

Da der Investor, wie er selber sagt, sehr gerne und viel baut, dürfte sein „Eigenbedarf“ an der Anlage enorm sein. Vor der „Haustür“ seinen Bodenaushub zu entsorgen, ist sicher nicht nur aus umwelttechnischer Sichtweise ein Vorteil. Das ist auch – nach eigenem Bekunden des Investors - ein wirtschaftlicher Kostenvorteil für seine Bauprojekte. Wenn man das weiterdenkt, stellt sich die Frage, zahlt der Bauunternehmer Gemünden als Kunde seiner konzerneigenen Betreibergesellschaft der Bodenreinigungsanlage andere Preise für die Bodenaufbereitung als der Wettbewerb? Das halten wir im Hinblick auf die avisierten Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinde von Interesse.

Es stellt sich auch die Frage, ob für die Betreibergesellschaft als Konzernunternehmen überhaupt mit Gewinn gerechnet werden kann. Dies ist insbesondere für die ersten fünf Jahre fraglich, da Gemünden betonte, dass sich die Anlage erst bei langjährigem Betrieb rechnet.  
Ein Konferenzteilnehmer forderte die Gemeinde auf, zu prüfen, welche Kosten denn auf dieselbe zukämen, wenn der Betrieb der Anlage nach 5 oder vielleicht 7 Jahren eingestellt wird, und die Gemeinde das Aufbereitungsareal samt Gebäuden übernimmt und einer anderen Nutzung zuführt. Ein sehr sinnvoller Gedanke, dem es nachzugehen sicher lohnt.


FAZIT: Das Projekt Dyckerhoff steht und fällt für den Inverstor mir der Bodenreinigungsanlage. Es geht nicht nur um die Sanierung der Altlasten auf dem 72.000 qm großen Areal, das durch die Generierung zum Wohnbau- und Gewerbegebiet, abzgl. der Infrastrukturflächen ein Geländewert von ca 25 Millionen Euro generiert wird, ohne dass ein Stein darauf gebaut wird. Bedeutender hingegen ist die langjährige Nutzung der Bodenaufbereitungsanlage für den Bauunternehmer Gemünden, der sich damit langfristig deutliche Kostenvorteile verschafft.

Nun ist das Geldverdienen einem Unternehmer nicht übel zu nehmen, jedoch könnte er sich auch deutlicher für die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen der Gemeinde engagieren, die ihm letztlich diese Wertschöpfung ermöglicht. 275 Wohneinheiten werden schließlich auch weit über 100 Millionen Euro Verkaufspreis erzielen.

Gemünden hat angeboten, der Gemeinde die notwendige Kita zu bauen und entweder für 13,75 €/qm kalt zu vermieten oder für die 33-fache Jahresmiete zu verkaufen. Das entspricht einem Verkaufspreis von rd. 5500 Euro/qm. Bei einer 4-zügigen Kita reden wir dann von über 5,5 Millionen Euro. Ein Zuschuss von 150.000 Euro zur Kita, als nahezu einziges soziales Engagement ist da doch eher der Rubrik „knauserig“ zuzuordnen, entspricht das doch gerade mal 2,7% Rabatt.

Wo ist das Verkehrskonzept für Budenheim?
Auch wurde in der Video-Diskussion die Frage nach einem schlüssigen Verkehrskonzept Budenheims gestellt. Mit den Baugebieten „Am Lenneberg“, „Wäldchenloch“ und „Dyckerhoff“ kommen rd. 2000 Neubürger hinzu. Also rd 800 Haushalte mit im Schnitt mindestens einem Auto... und entsprechendem Verkehrszuwachs. Schon die Bewohner der rd. 70 Wohneinheiten im weitgehend fertiggestellten Wohngebiet „Am Lenneberg“ haben zu einer deutlichen Verkehrszunahme auf den Zubringerwegen geführt, deren Anwohner diese Mehrbelastung ertragen müssen. „Wäldchenloch“ und „Dyckerhoff“ werden diesen Effekt um ein Vielfaches verstärken, denn der an- und abfließende Verkehr in/aus Ingelheimer Richtung wird vornehmlich über die Wiesmorer- und Eaubonner Straße gehen.

Schule zu klein und zu fern?
Zudem: Der Kindergarten Wunderwald ist bereits ausgelastet, die Grundschule läuft schon jetzt 5-zügig am Limit, von neuen Freizeitanlagen (Spielplätze, Bolzplatz, o.ä.) im neuen „Osten“ ganz zu schweigen. Die Schulwege werden zudem länger und es ist zu befürchten, dass die Kinder nicht laufen werden.

Ein neues Baugebiet bringt eben nicht nur Neubürger und gewünschte Steuereinnahmen, sondern auch Belastungen und teure Aufgaben für die Gemeinde mit sich.

Wir würden uns sehr freuen, wenn der Bauunternehmer angesichts dieser Aufgaben nicht nur sich selber hilft… 

Zu welchen Bedingungen die Budenheimer GRÜNEN dem Projekt zustimmen oder eben nicht, ► steht rechts...

Für das Autorenteam
Klaus Neuhaus
Sprecher.

 

Fragenkatalog an die SGD-Süd geschickt

Die SGD-Süd mit Sitz in Mainz ist für die Bodenaufbereitungsanlage die genehmigenden Stelle und gleichzeitig Aufsichtsbehörde.

Wir Budenheimer Grüne haben am 2.10. an die zuständige Stelle einen umfangreichen Fragenkatalog zur geplanten Anlage geschickt und hoffen auf zeitnahe Beantwortung der Fragen, die uns der Investor bisher nicht beantworten konnte oder wollte?

Hier der Kerntext der Anfrage an die SGD:


Sehr geehrte ...

ich schreibe Ihnen als  Fraktionssprecher Bündnis90/Grüne, im Gemeinderat Budenheim vertreten mit 7 Ratsmitglieder*innen.

Der Grund der Anfrage:

Das Ingelheimer Bauunternehmen Gmünden beabsichtigt, auf der Industriebrache ehemaliger „Steinbruch Dyckerhoff“ ca. 275 Wohneinheiten zu errichten. Da das Gelände auf Grund über 100-jähriger Nutzung Altlasten enthält, in erster Linie vermutlich Öle, Schmieröle, die aus der dortigen Wartung/Reparatur von Maschinen und Lorenzügen resultieren, ist eine Bodenreinigungsanlage geplant, die auf einem angrenzenden, stark belasteten Teilstück, der ehemaligen "Bürgermeister-deponie" errichtet werden soll. Diese Anlage soll einerseits inherente Bodenverunreinigungen aus dem geplanten Baugebiet abtrennen, andererseits aber auch neu zugeführtes, kontaminiertes Bodenmaterial, das zum Auffüllen und zum Terrassieren des Baugebiets erforderlich ist, reinigen. Im weiteren Verlauf soll auch nach dem Abschluss der Wohnbebauung die Bodenreinigungsanlage mit Material weiterarbeiten, das voraussichtlich aus RLP kommt und das wieder in RLP benötigt wird. Die Schadstofffraktion soll dann auf einer Endlager-Deponie entsorgt werden.

Im Gemeinderat wurde das Projekt vorgestellt. Im Großen und Ganzen stimmen die Fraktionen dem Vorhaben zu. Viele Fragen sind aber bis heute unbeantwortet. Herr Gmünden hat auf einer separaten Veranstaltung leider nicht erschöpfend informiert.

Speziell zur Bodenbehandlungsanlage fehlen nahezu alle Details. Offengelegt wurde, dass die Anlage auf der alleinigen Basis mechanischer Verfahren arbeiten soll. Die Öl-Kontaminationen befinden sich in der Feinfraktion der Siebung. Wir bekamen von Herrn Gmünden jedoch keine präzise Information zum Umfang der Anlage, Durchsatz, Schutz vor Lärm, Schutz vor Emissionen bei Störfällen, Regeln für den Umgang mit heterogenen Stoffen und Chargen, gerade weil die Ölverschmutzungen ungleichmäßig verteilt sind. Hier zu haben wir einige Fragen vorbereitet.

  • Was ist mit nassem Rohmaterial? Was ist mit steinigem Rohmaterial? Bedarf es Brechereinsatz? Was ist mit Fremdmaterial, das nicht mehr in Budenheim verfüllt wird?
  • Wie wird der Prozess der Siebung gesteuert, wenn andere Schadstoffe im Rohmaterial auftauchen? Z.B. Aromaten, Chlorkohlenwasserstoffe, Asbest, Schwermetalle?
  • Wie wird die Anlage überwacht? Automatisch? Manuell? Werden regelmäßig Rückstellmuster gezogen und bereitgestellt?
  • Wie wird bei Chargenbrüchen verfahren? Wird in einer Muster-Siebanlage der Prozess getestet/ überprüft?
  • Wie wird die Dokumentation geführt, dass Manipulationen, nicht authorisierte Eingriffe in den Prozess sichtbar/ überprüfbar bleiben? Verhalten bei Störfällen?
  • Betriebspersonal? Ausbildung? Schulung? Notfall-Management? Gesundheitsmonitoring? Mitarbeiter? Benachbarte Wohngebiete?
  • Wer bestimmt, welche Böden mit welchen Belastungen dort (auch  langfristig) aufgearbeitet werden dürfen?
  • Wer beschickt, bzw. bestimmt, welchen Ursprungs die aufzuarbeitenden Böden sind?
  • Sind außer mechanischer Verfahren(Sieben) auch andere Bearbeitungsformen  geplant oder möglich?
  • Wer bestimmt, und wo werden die Restfraktionen untergebracht?
  • Sind da noch weitere belastete Flächen (an die beplante Fläche angrenzend) mit oder ohne Sanierungsbedarf?
  • Wer bestimmt die täglichen/wöchentlichen Betriebszeiten der Anlage?

Zu den Plänen: Es gibt den Entwurf des Bebauungsplan "Dyckerhoff-Gelände" (unvollständig). Die Begründung mit Umweltbericht existiert nur als Vorentwurf. Es soll ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden, in dem auch die Laufzeiten der Anlage und weiteren Bedingungen festgelegt werden sollen.

etc.pp.

Vielen Dank im Voraus!
Für die Fraktion B90/Grüne
Klaus Neuhaus
Fraktionssprecher


 

     

    Antwort der SGD kam zeitnah

    Die SGD hat dann recht zeitnah (trotz Corona) und umfangreich geantwortet, jedoch nicht so konkret, wie die Fragen gestellt waren. Das liegt an der Tatsache, dass

    ... trotz umfangreicher Untersuchungen, noch nicht alle gefundenen Schadstoffe final vertikal (und horizontal) abgegrenzt sind. Die bereits bekannten „Hot-Spots“ werden während des Aushubs separiert und entsprechend entsorgt.

    Die Vorgaben zur (Wieder-)Verfüllung des Materials richten sich nach der LAGA M 204, die in den rheinland-pfälzischen ALEX-Informationsblättern 24 bis 26 bzw. 27 des damaligen Landesamtes für Umwelt und Gewerbeaufsicht (LUWG, heute Landesamt für Umwelt) konkretisiert wurden. Eine Einstufung des Bodens bzw. ggf. des Bauschutts erfolgt in sogenannten Einbauklassen. Material der Einbauklasse ZO ist z. B. für den uneingeschränkten Einbau geeignet. D. h. aus den o. g. Vorgaben wird ersichtlich, welches Material (mit welcher Einbauklasse), in welcher Tiefe bzw. in welcher Mächtigkeit eingebaut werden darf (z. B. in der durchwurzelbaren Bodenschicht). Material, dass der Einbauklasse > Z2 zuzuordnen ist, da die darin enthaltenen Schadstoffe für eine Verwertung zu hoch sind, sind zu beseitigen. Dieses Material wird ordnungsgemäß z.B. auf einer Deponie entsorgt. Diese Anforderungen gelten sowohl für das Dyckerhoff-Gelände als auch für alle Baumaßnahmen in Rheinland-Pfalz.

    Eine thermische Trocknung ist bei der geplanten Bodenaufbereitungsanlage nicht vorgesehen, jedoch wird es in der Halle Bereiche geben, in denen eine Teil-Trocknung möglich ist. Der Boden der gesamten Halle wird mit einer Oberfläche befestigt, die den Bestimmungen der sogenannten AwSV6 entspricht. Um Verschleppungen von Belastungen zu vermeiden, wird die Siebanlage und die Lagerflächen gereinigt, bevor ein Siebvorgängen mit weniger belasteten Material nach einer Siebung von höher belasteten erfolgt,

     

     

     

    17.08.2020: Erneuter Vortrag des Investors im Bauausschuss

    Der Investor stellte den aktuellen Stand seiner Planungen im Bauausschuss vor. (► siehe auch Pressemeldung AZ vom 20.8.2020.) Einige Kernforderungen des Gemeinderates mit Beschluss vom 3.6., die im städtebaulichen Vertrag festgeschrieben werden sollen, werden vom Investor nach wie vor nicht akzeptiert.

    1. Radweg entlang der L 423
    Unsere Forderung: Der Rad/Fussweg soll gemäß ERA (► Europäische Richtlinie von 2010) ausgebaut werden, d.h., da wir hier nur auf einer Seite der Straße einen Rad- / Fußweg haben:
    Der Radweg soll 3,00 m breit und der davon getrennte Fußweg mit 2,00 m Breite hergestellt werden. Aktuell hat der Weg in Höhe des Geländes nur Breiten von 1,60 bis 2,20 m.

    Der Investor will nur einen kombinierten Rad-/Fußweg mit 2.50 m Breite ausbauen. Seiner Meinung nach gäbe es kaum Fußgängerverkehr und auch wenig Radverkehr und die Engstellen an den bestehenden Grundstücken würden den breiteren Ausbau an den anderen Stellen nicht befürworten. Er verweist zudem auf den in Planung befindlichen Pendlerradweg, der wenige hundert Meter nördlich durch die Gärten im Mombacher Unterfeld verlaufen soll. 

    Wir sind jedoch der Meinung, durch die neuen Baugebiete wird der Rad- und Fußgängerverkehr in diesem Bereich deutlich zunehmen. Die Gemeinde verpasst, wenn sie den Investor gewähren lässt, die Chance des ordentlichen Ausbaus an der L423 für die nächsten Jahrzehnte. Es gibt dort aktuell kaum Ausweichmöglichkeiten, die mit einem, den Richtlinien entsprechenden Ausbau, geschaffen würden. Begegnungsverkehr mit anderen Radlern oder mit Kinderwagen oder Rollstuhl birgt stes hohe Unfallgefahren. Die alternative Routenführung des im Unterfeld geplanten Pendlerradweges ist nur bedingt geeignet und keinesfalls gesichert. Der Ausbau wird wegen ungeklärter Grundstücksangelegenheiten und auch wegen der kommenden Baustelle der 2. Anbindungsbrücke wohl auf Jahre nicht erfolgen. Zudem ist die Strecke durch die Gärten des Mombacher Unterfelds  wegen der intensiven Anliegernutzung als Radpendlerroute schlichtweg ungeeignet. Vermutlich fürchtet der Investor auch die Kosten des breiteren Weges wegen der Anbindung der Stichstraße zur Bodenaufbereitungsanlage, die den Rad/Fussweg unterbricht.

    2. Sozialer Wohnungsbau
    Unsere Forderung:
    Aufgrund des erheblichen Bedarfs an bezahlbaren Wohnraum, gerade im hochpreisigen Ballungsgebiet Rhein-Main, muss bei einem der letzten Wohngebiete auf Budenheimer Gemarkung auch für die Zielgruppe mit geringen Einkommen, dazu zählen in aller Regel Alleinerziehende, RentnerInnen und NormalverdienerInnen entsprechender Wohnraum geschaffen werden. Schon bei einem Jahreseinkommen von rd 26000 Euro ist man bezugsscheinberechtigt. 

    Mit CDU und FDP war jedoch eine Forderung nach 25% sozialem Wohnbau nicht machbar. Die unseres Erachtens unbegründete Angst, der Investor würde abspringen, ist bei deren Ratsvertretern zu groß. Wir sind CDU/FDP entgegengekommen und haben uns mit 10% einverstanden erklärt. (ca 27 Wohnungen), die der Investor zu bauen und zu entsprechenden Förderrichtlinien zu betreiben hätte.

    Der Investor ist jedoch auch dazu nicht bereit. Er würde nur 12 Wohneinheiten (entsprechend ca 4%) in einem Mehrparteienhaus bereitstellen, wenn ein anderer Investor ihm das Gebäude abkauft, z.B. die Wohnbau. Die Budenheimer Wohnbau kommt jedoch aktuell dafür nicht in Frage, muss sie doch Millionen Sanierungsinvestitionen tätigen um den eigenen Bestand zu erhalten. Die Wohnbau Budenheim verwaltet 2011 knapp 600 Wohnungen. Der Bestand an Wohnungen innerhalb der Förderung ist im Laufe der Jahre auf unter 10% geschrumft, was den dringenden Bedarf an neuen Wohnungen unterstreicht.

    Der Investor jedoch kalkuliert bei seinen Objekten mit Verkaufspreisen von rd 5.000 bis 5.500 Euro/qm, was Kaltmieten von über 13 Euro/qm entspricht. Das lässt sich nach seinem Angaben mit Soz.-geförderten Wohnbau nicht "rechnen". Somit unterstreicht er nochmals, dass er "nichts zu verschenken hat", und für diese immer größer werdenden Zielgruppe nicht bauen will. Heißt: Wenn die Politik, in diesem Fall die Kommune das nicht einfordert, wird das nichts. Weitere Interpretationen sind dem Leser überlassen.  

    3. Kita - selber bauen, bauen lassen und zurückmieten oder kaufen?
    Es wird eine mehrzügige Kita im Baugebiet geplant, zunächst 2-, später vielleicht sogar 4-zügig, da ja auch das angrenzende Baugebiet Wäldchenloch berücksichtigt werden will. Der Investor bietet der Gemeinde an, diese Kita auf einem Grundstück am Eingang des Gebietes zu bauen und entweder für 13,75 Euro/qm zu vermieten oder für die 33-fache Jahres-Kaltmiete an die Gemeinde zu verkaufen. (So hat er es z.B. mit der Stadt Mainz für eine Kita jüngst vertraglich vereinbart) D.h. auch hier ist die Gemeinde voll in der Pflicht, aus der sich der Investor nahezu komplett heraushält. 

    In beiden Fällen, das wird richtig teuer: eine 4-zügige Kita mit ca 1000qm Nutzfläche käme auf eine Jahresmiete von 165.000 Euro... und einen Verkaufspreis von rd. 5,45 Millionen Euro. Zuschießen will der Investor gerade mal 150.000 Euro, was einem Rabatt von 2,7% entspricht. An mancher Ladenkasse bekommt man mehr...

    4. Bodenaufbereitungsanlage
    Eine Bodenaufbereitungsanlage ist notweniger Teil des Gesamtprojekts. Da das Gelände unterschiedlich stark belastet ist, muss der Boden im späteren Wohngebiet entnommen, gereinigt und wieder eingebracht werden. Das ist mechanisch möglich. Das zu bebauende Gelände soll jedoch insgesamt terrassiert werden, d.h. aus der Senke wird eine Hanglage, die bis zum Golfplatz hin gleichmäßig ansteigt. D.h. es werden erhebliche Mengen, ca 300.000 Tonnen Material zusätzlich eingebracht. Die Anlage selbst wird für eine Jahreskapazität von 200.000 to ausgelegt.

    Die eigentliche Anlage wird auf dem stark belasteten Teil im Osten des Gebietes errichtet. Zunächst wird der Bereich, ungefähr von der Größe eines Fussballfeldes, zum Schutz vor weiteren Einflüssen durch Niederschläge und Auswaschungen mit einem Betonkasten gekapselt. Auf diesem Kasten wird dann die eigentliche Halle zu stehen kommen, in der die Aufbereitung später erfolgt. Im Vollbetrieb muss man mit ca. 30 LKW An- und Abfahrten pro Arbeitstag rechnen (so verlautet es vom Investor).  

    Da es in RLP angeblich keine Anlage dieser Art gibt, ist sie nicht nur für den Investor von großer Bedeutung. Er sprach dafür die Gemeinde von dem schwebende Damoklesschwert der notwenigen Sanierung des Geländes frei. Die Gemeinde möchte jedoch die Möglichkeit haben, den Betrieb der Anlage in seiner Laufzeit zu begrenzen. War zunächst von 5 Jahren die Rede ist man auf Drängen des Investors bei aktuell 15 Jahren angekommen, um dem Investor zu ermöglichen, den Invest wieder zu erwirtschaften. Das dürfte ihm nicht schwer fallen, ist doch das Entsorgungsgeschäft ein höchst lukratives, zumal es kaum andere Anlagen dieser Art und Deponien nur in weiter Ferne gibt. Egal, wie man es rechnet, man kommt auf satte 2 bis 3-stellige Millionenerträge über die jetzt diskutierte Laufzeit. Dass die Gewerbesteuer in Budenheim bleibt ist dabei für die Gemeinde natürlich nicht uninteressant. Trotzdem möchte man nach Ablauf der Erstlaufzeit alle 5 Jahre im Gemeinderat entscheiden, ob der Betrieb fortgesetzt werden darf oder nicht. Und das ohne dass der Investor sich dann von allen seinen Verprechen freispricht und der Gemeinde Kosten entstehen. (... und letzteres sieht der Investor ganz anders)

    So wertvoll die Bodenaufbereitung und das Recycling von Ressourcen ist, man hat es ungern vor der Haustür. Aber es grundweg abzulehnen ist auch nicht der richtige Weg. Weil aber viele Unwägbarkeiten da sind, muss die Gemeinde den Daumen drauf haben. Auch muss dafür Sorge getragen werden, das weder Emissionen Budenheim belasten noch der aufkommende Schwerlastverkehr die "Abkürzung" durch den Ort nimmt, weil, wie man weiß, das Ignorieren des geltenden LKW-Durchfahrtsverbots schon heute an der Tagesordnung ist, was die Anwohner über Gebühr belastet und Gefahren mit sich bringt.

    Eine sicher sehr entscheidende Frage ist zudem, welche Böden mit welchen Belastungen dürfen in der künftigen Anlage aufbereitet werden? Gibt es lediglich mechanische Behandlung und sind andere Methoden ausgeschlossen oder sind Änderungen hin zu anderen Behandlungsarten zu erwarten.  Wir warten hier noch auf klare Aussagen der genehmigenden Behörde, der SGD (Struktur und Genehmigungsdirektion - Neustadt). 

    5. Zeitschiene
    Der Investor schätzt, dass er vom ersten "Spatenstich" für die Bodenaufbereitungsanlage bis zur Fertigstellung der letzten Wohneinheiten mindestens 5 Jahre braucht. Er wünscht sich das "GO" der Gemeinde im Frühjahr 2021, weil angeblich im April die Kaufoption auf das Gelände verfällt. Er setzt damit die Gemeinde unter hohen Entscheidungsdruck. Diese ist wiederum mit der Prüfung der Gutachten und Erstellung des städtebaulichen Vertrags beschäftigt, was auch geraume Zeit beansprucht.


    Unser Fazit:

    Auch wenn wir uns das Gelände weiterhin unbebaut vorstellen können, denn die Biodiversität ist dort trotz der Bodenbelastungen erstaunlich hoch, bewerten wir das Gesamtprojekt nicht grundsätzlich negativ.

    Die Sanierung des Geländes, Baustoffrecycling, neuer Wohnraum, ein ordentliches, ökologisches Energiekonzept, die Einbindung von Carsharing und Radmietstationen sowie die Erhaltung von Waldteilen ist vorgesehen, all das sind positive Aspekte. Jedoch sind wir vom Angebot des Investors, was die Kernforderungen des Gemeinderats angeht, sehr enttäuscht. Da er die wahren Kosten der Erstehung und Sanierung des Geländes nicht preisgibt, was sein Recht ist, und wir daher seine Erlöse nur schätzen können, welche auch bei vorsichtigem Ansatz über die Laufzeit des Projektes und der Bodenaufbereitungsanlage im 2- bis 3-stelligen Millionenbereich liegen, erwarten wir noch deutliche Nachbesserungen. Nicht zuletzt kommt ihm ja der explodierende Preisindex im Immobiliensegment sehr entgegen. (So stieg in Mainz der Preis für eine 60 qm Wohnung von 2011 bis 2019 um sage und schreibe 134%, was einem jährlichen Zuwachs von über 15% entspricht.) Je später die Objekte also an den Markt gehen, je höher dürfte der Erlös sein. Allein schon am vorgestellten Kaufpreisangebot der Kita mit dem 33-fachen einer satten Jahres-Kaltmiete, die weit über dem aktuellen Mainzer Mietspiegel von Wohnungen liegt, (2019, 60qm = 11,12 Euro/qm im Mittel für Neubauten) bildet der Investor die Marktsituation ab, die hanebüchene Auswüchse erreicht.

    Noch eine Randbemerkung: Die rd. 6-700 Neubürger werden in ihrem Quartier wenig Freizeitangebote bekommen. Diese Infrastruktur zu schaffen bleibt wohl bei der Gemeinde, dafür hat der Investor nichts übrig, sofern man íhm das durchgehen lässt. Anstatt Bolzplatz bleibt nur das nachbarliche Hobby des Investors, der Golfplatz... für den er auch das Regenwasser aus dem Quartier abzweigt. Er denkt halt bei nahezu allen Maßnahmen an den eigenen Vorteil. Ein recht ertragreiches Geschäftsmodell.

    CDU: Sozialer Wohnungsbau nicht leistbar!

    Der Gemeinderat tagte am 14.8., erstmals nach seiner Konstitution im Juni. Auf der Tagesordnung stand u.a. die "Bebauung des Dyckerhoff-Geländes".

    Der Bericht in der AZ (hier) über diese Ratssitzung ist dürftig.

    Die CDU hat in besagter Sitzung das vorgestellte Konzept des Investors rundum gutgeheißen und erklärte nebenbei, dass, wie von uns GRÜNEN gefordert, sozialer Wohnungsbau an "dieser Stelle" in der geforderten Größenordnung nicht möglich sei.

    Das ist  schon merkwürdig!

    ... aber nicht überraschend: Sozialer Wohnungsbau wurde in Deutschland Jahrzehnte vernachlässigt. Jahr für Jahr reduziert sich der Bestand (Bericht ZDF 14.8.2019). Die Folge: Die Mieten explodieren, vor allem in den Ballungsgebieten, auch Normalverdiener werden immer mehr verdrängt. Es tut dringend Not, dass hier gegengesteuert wird. Mainz boomt (aktuell über 220000 Einwohner) und weiß vor lauter Zuwanderung nicht wohin mit den dafür dringend benötigten Wohnungen. Das spürt auch Budenheim. FDP und CDU freuen sich auf die bald 10.000 Einwohner. Die Budenheimer CDU möchte laut eigener Aussage auch mehr sozialen Wohnraum, aber beim nunmehr letzten Neubaugebiet Budenheims ist davon nichts mehr zu spüren. Angeblich kann die "Budenheimer Wohnbau" das nicht leisten. Fragt sich nur: Warum muss das die Wohnbau machen? Warum nicht der Investor? Wohl weil der nicht will...Der Verkaufspreis aller Wohnungen/Häuser des Areals düfte zusammen die 100 Millionen-Marke locker übersteigen, der Quadratmeterpreis liegt mittlerweile bei knapp 5000 Euro und kennt nur eine Richtung, die nach oben, da geht der Trend hin. Hier könnte die Gemeinde "klare Kante" zeigen, aber das tut sie nicht oder noch nicht oder sie traut sich nicht und knickt vor dem solventen Investor ein. 

    Soz.-Wohnungsbau wird erst ab einer Quote von 25% vom Land unterstützt. Daher die von uns geforderte Quote, die andernorts auch umgesetzt wird, nur in Budenheim geht das angeblich nicht. Der Investor möchte seinen Wohnraum lieber mit anderen ISB-Förderprogrammen an den Mann bringen. Die vom Investor unterstützten Landesmodelle zur Eigenheimförderung (und Vermögensbildung) hören sich zwar gut an und sind für junge Familien sicher attraktiv, aber sie lassen zahlreiche Menschen durch das Raster fallen, und natürlich gerade die, die auf soz. Wohnungsbau besonders angewiesen sind, oft auch Alleinerziehende.

    Unser Antrag vom Februar (!) (siehe auf dieser Seite) mit wichtigen Eckpunkten zum Projekt wurde Anfang März einstimmig an den Bauausschuss zur Meinungsbildung verwiesen. Diese Meinungsbildung fand aber bis heute nicht statt.

    Trotzdem lobhuddelt die CDU den Vortrag des Investors als gelungenes Gesamtkonzept, wo ja "alle Vorgaben" eingearbeitet seien. Welche Vorgaben?

    Vorgaben, über die es in den Gremien zu reden gilt, sind u.a.:

    • der Betrieb, der mit dem Projekt verknüpften Bodenaufbereitungsanlage, soll zeitlich begrenzt werden - und wenn, dann wie?
      (Es ist davon auszugehen, dass die Bodenaufbereitungsanlage nicht nur für die Aufbereitung des verunreinigten Bodens im späteren Baugebiet notwendig ist. Sie ist von essentieller Bedeutung für den Investor, der diese Anlage für seine zahlreichen Bauprojekte in der näheren Umgebung dringend braucht. Bekommt er sie nicht, muss er andernorts seine anfallende Mengen teuer entsorgen oder aufbereiten lassen. Jeder, der eins und eins zusammenzählen kann, weiß, dass diese Anlage eine "Lizenz zum Gelddrucken" ist.)
    • die Betreibergesellschaft der o.a. Anlage soll ihren Sitz in Budenheim haben, damit, "wenn schon, denn schon" die Gewerbesteuer in Budenheim bleibt.
    • das Abwasserkonzept, welches "Starkregenereignissen" vorbeugt.
    • die Bewahrung der Wildbrücken vom Wald zum Rhein (es ist die letzte östlich Budenheims),
    • wie groß wird sie und wer trägt welche Kosten der bereitzustellenden Kita?
    • wie soll das Verkehrskonzept im Hinblick auf ÖPNV und Radwege aussehen?
    • etc...

    ... über keinen der o.a. Punkte haben die Gremien bisher beraten.

    Dass der Rat wegen Urlaub (5) und Befangenheit in der Sache (2) an diesem Tag anstatt mit 24 nur mit 17 Mitgliedern abstimmen durfte, dass die Unterlagen (rd. 140 Seiten) zur Sitzung erst wenige Tage zuvor in der Ferienzeit zugestellt wurden, das monierte, außer wir GRÜNE, niemand. Dabei liegt die landesplanerische Stellungnahme seit 30.4. vor und hätte schon längst bei den Fraktionen sein können.

    Damit der drängelnde Investor nicht aufgehalten wird, wurde ein städtebaulicher Rahmenvertrag ohne Beteiligung der Gremien mit einem Fachanwalt aus Koblenz erarbeitet. Dieser Vertrag enthält (immerhin) eine "Öffnungsklausel", die auf den noch zu schließenden Städtebaulichen Vertrag verweist, wonach aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Meinungsfindung der Gremien noch weitere Forderungen und Vereinbarungen auf den Investor zukommen können. Eine wichtige Forderung, nämlich die nach der Quote für den soz. Wohnungsbau, hat die CDU schon öffentlich begraben.

    Der nunmehr zu entwickelnde "Städtebauliche Vertrag" soll also alles enthalten, was bisher nicht mit dem Investor vereinbart wurde. Man darf gespannt sein, was da noch zu Stande kommt, so zufrieden wie die CDU jetzt schon ist.

    Sehr erstaunlich: Die Tagesordnung des nächsten Bauausschuss am 26.8. liegt vor, aber der im März an den Bauausschuss verwiesene Antrag steht wieder nicht auf der TO. Ist das Absicht? Wo es der Investor doch so eilig hat.

    Warum wir so kritisch sind? Man ist "gebranntes Kind" in Budenheim, denn zu oft wurden in der Vergangenheit Versprechen der Investoren nur halbherzig oder garnicht umgesetzt. Und wir werden das Gefühl nicht los, dass das hier wieder so einen Weg nimmt.

    Und ob es am Ende nur 600 Menschen sein werden (wie der Artikel in der AZ verlautet), die hier neu wohnen werden? Bei 280 Wohneinheiten, wie ursprünglich geplant, dürften es ein paar mehr sein. Aber das nur am Rande...

    Bericht über die Infoveranstaltung vom 13.3.2019

    Budenheim, den 15.03.2019

    Die zahlreichen Besucher erlebten eine kurzweilige und sehr informative Veranstaltung. Magda Dewes (GRÜNE) begrüßte als Moderatorin die Teilnehmer und die Gäste aus der Kommunalpolitik und die zahlreichen Bürger*innen im nahezu voll besetzten kleinen Bürgerhaus. Klaus Neuhaus (Fraktionssprecher) stellte den Sachstand des Projektes in den Gremien dar und warum man "schon jetzt" diese Veranstaltung durchführt und nicht erst die landesplanerische Stellungnahme abwarten wollte, die im Falle eines negativen Bescheides, das "Aus" für die Bebauung bedeuten würde. Neuhaus führte aus, dass nur noch wenige Sitzungen der Gremien bis zum Ende der Legislatur stattfinden. Bis nach den Neuwahlen Ende Mai die Gremien wieder konstituiert und arbeitsfähig sind, ist locker ein halbes Jahr verstrichen, wertvolle Zeit, die bei dem ambitionierten Zeitplan für das Projekt hinterher nicht mehr aufzuholen ist.

    Tim Gemünden von der BG Grundbesitzgesellschaft mbH & Co stellte anschließend das Projekt vor, ging auf die Möglichkeiten und Chancen ein, erläuterte das sehr moderne Energiekonzept, das aus der Feder von Prof. Giel (Hochschule Mainz) stammt. Die Fa. wurde bereits vom Landkreis für ihr Engagement im Klimaschutz ausgezeichnet. Dreh und Angelpunkt sind jedoch zunächst die Altlasten des ehemaligen Industriegebietes, auf dem sich nicht nur Lokschuppen und Wartungshallen befanden sondern auch jahrzehntelang eine sogenannte "Bürgermeisterdeponie" betrieben wurde und eine Schießsportanlage genutzt wurde. Eine Bodenaufbereitungsanlage, die einen Großteil der Verunreinigungen mittels mechanischer Bearbeitung aus dem Boden herausholen soll, gehört deshalb zum Gesamtkonzept dazu. Die Laufzeit dieser Anlage soll begrenzt werden, was auf wenig Begeisterung beim Betreiber stößt.

    Dr. Jo Dechent (GRÜNE) stellte sodann den im Gemeinderat gestellten Antrag und die darin enthaltenen Eckpunkte vor, die bei der Ausgestaltung des städtebaulichen Vertrages zwischen Gemeinde und Investor Niederschlag finden sollen. Hier der Antrag, der inhaltlich weitestgehend mit den Wünschen aller im Gemeinderat vertretenen Fraktion übereinstimmt. Der Antrag wurde wunschgemäß und einstimmig in den Bau- und Umweltausschuss verwiesen. Neben den ökologischen und energetischen Beweggründen stellt Dechent vor allem den Wunsch nach bezahlbaren Wohnraum in den Vordergrund. 25% der künftigen Wohnungen sollen sozial gefördert werden. Mit einer Vereinbarung in dieser Höhe bestehen auch besondere Fördermöglichkeiten seitens des Finanzministeriums des Landes. Der Investor führt zu diesem Zweck bereits Gespräche mit der Budenheimer Wohnbau. Zu der Wunschquote von 25% wollte Gemünden jedoch nichts sagen.

    Im Anschluss stellte Thomas Sapper von Haus 4.0 seine in Bad Kreuznach umgesetzen Konzepte (mit dem Umweltpreis des Landes geehrt) vor. Das Solar Quartier Bad Kreuznach ist eine Deutschlandpremiere 2018:Das bundesweit erste energetisch vernetzte AktivPlus-Quartier entsteht im Bad Kreuznacher Neubaugebiet „In den Weingärten“.

    Im Anschluss konnten die anwesenden Gäste noch Fragen stellen. Im Fazit bleibt festzustellen: Hinsichtlich nachhaltigem Bauen und größtmöglicher Energieeffizienz gibt es noch viel zu tun, vor allem in den Köpfen der an der Planung beteiligten Menschen in den Verwaltungen, in den Planungsbüros und bei den Bauherren und Bauträgern. Die in diesem Projekt agierenden Firmen sind da schon recht weit und haben zahlreiche Erfahrungen gesammelt und wurden schon mit Umweltpreisen ausgezeichnet. Es wäre das erste Baugebiet in Budenheim, das im Hinblick auf das Energiekonzept neue Wege geht und der Klimaproblematik weitestgehend gerecht wird. 

    Wer Fragen zum Projekt an den Investor hat, kann diese unter der E-mailadresse elog@gemuenden-bau.de stellen.

    Pünktlich kurz vor 21 Uhr endete die Veranstaltung.

    Am Rande: Das um 21 Uhr beginnende CL-Spiel Bayern München gegen Liverpool endete mit 1:3 und dem erneuten Ausscheiden der Münchner aus dem CL im Achtelfinale. 

    Bilder von der Infoveranstaltung im März 2019

    Bebauung des Dyckerhoff-Geländes - Altlasten erfordern Bodenaufbereitung

    Pressemitteilung - GRÜNE sehen Chancen und Risiken

    Budenheim, den 15.02.2019

    Das zentrale Thema des letzten Treffens der Budenheimer GRÜNEN waren die Planungen der Firma BG Grundbesitzgesellschaft mbH & Co. KG zum Dyckerhoff-Gelände. Das Gelände ist ca. 6,3 ha groß, es liegt östlich vom Schwarzenbergweg. Anlass war die letzte Gemeinderatssitzung in der der Rat beschlossen hatte, die Pläne zur Revitalisierung des Dyckerhoff-Geländes der Kreisverwaltung zur Prüfung und Stellungnahme vorzulegen. Weiter beschloss er, mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen.

    Der Investor plant eine Bebauung des Dyckerhoff-Geländes mit ca. 230 Wohneinheiten und - da das Gelände verunreinigt ist - den Bau einer Bodenaufbereitungs-Anlage. Die geplante Anlage soll die mit Altlasten verunreinigten Böden des Plangebietes aufbereiten und darüber hinaus für die Behandlung von verunreinigten Materialien aus der Region zur Verfügung stehen. Es gibt nur wenige Anlagen dieser Art und der Bedarf an Bodenaufbereitung in der Region ist groß.

    Die Budenheimer GRÜNEN sehen in der Bebauung eine gute Chance, mehr bezahlbaren Wohnraum in Budenheim zu schaffen. Mit dem Investor sollte deshalb vereinbart werden, dass 25% der Wohneinheiten sozial gefördert werden.

    Angesichts der notwendigen Anstrengungen zum Klimaschutz ist es unbedingt notwendig, nachhaltig und zumindest energieneutral zu bauen. Es gibt gute Beispiele, wie ein solches Gebiet entwickelt werden kann, erklärte Dr. Josef Dechent beim letzten GRÜNEN-Treffen. Beispiele aus der Region seien das Neubaugebiet „In den 30 Morgen“ in Wackernheim und das mit einem Umweltpreis prämierte Projekt „Solar-Quartier“ im Bad Kreuznacher Baugebiet „In den Weingärten“.

    Er führte weiter aus, dass darauf geachtet werden müsse, dass der Betrieb der Bodenaufbereitungs-anlage zeitlich begrenzt werde und dass naturnahe Flächen, wie z.B. der Baumbestand am Schwarzenbergweg als Wildbrücke zu den Rheinauen erhalten bleiben müssen.

    Die Budenheimer GRÜNEN wollen zusammen mit Bürgermeister und Gemeinderat möglichst frühzeitig einen breiten Konsens für die Ziele und Vorgaben der Projektentwicklung erarbeiten, welcher dann in den städtebaulichen Vertrag einfließen soll. Deshalb ist es nach Ansicht der GRÜNEN wichtig, jetzt mit der Diskussion zu beginnen und keine Zeit unnötig verstreichen zu lassen, schließlich, so ließ der Inverstor wissen, verlangen die komplexen Zusammenhänge zeitnahe Entscheidungen.

    Die GRÜNEN werden für die nächste Gemeinderatssitzung einen entsprechenden Antrag stellen.  

    GRÜNER Antrag für den Gemeinderat

    Antrag zu der in der Sitzung des Gemeinderates am 16.1.2019 beschlossenen Beauftragung der Gemeindeverwaltung zu zeitnahen Verhandlungen mit dem Investor BG Grundbesitzgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Ingelheim mit dem Ziel des Abschlusses einer städtebaulichen Rahmenvereinbarung bzw. eines städtebaulichen Vertrages (§ 11 Baugesetzbuch) für das Projekt „Revitalisierung des ehemaligen Dyckerhoff-Geländes an der Mainzer Landstraße" .

    Der Gemeinderat möge zur Stärkung der Verhandlungsposition der Verwaltung ein Eckpunktepapier beschließen, welches die Ziele und Vorgaben der Gemeinde Budenheim für die Entwicklung des ehemaligen Dyckerhoff-Geländes beschreibt.

    Der Antrag soll dazu zunächst an den Bau- und Umweltauschuss verwiesen werden und dort in der nächsten Sitzung behandelt werden.

    Die Ergebnisse sollen dem Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
    1. Es soll vereinbart werden, dass 25% der Wohneinheiten sozial geförderter Wohnraum werden.
    2. Das Wohngebiet soll besonders energieeffizient gestaltet werden.
    3. Der Baumbestand im westlichen Bereich des Geländes soll erhalten bleiben.
    4. Es sind dezentrale Regenrückhaltesysteme vorzusehen, die bei Starkregenereignissen für Entlastung der Kanalisation sorgen.
    5. Der Betrieb der Bodenaufbereitungsanlage soll zeitlich begrenzt werden.
    6. Begegnungsflächen, Straßenbäume und Begrünung sind vorzusehen.

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    Alternativen zur Bodenbehandlungsanlage

    Die Fraktion plädiert für die Anfahrt zur Bodenaufbereitungsanlage über die Parkallee oder anstatt der festen Anlage nur eine temporäre Anlage (Zelthalle) zu nutzen.
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    Grundsätzlich werden die GRÜNEN dem Gesamt-Projekt nur dann zustimmen, wenn...

    • die Fragen an die SGD zufriedenstellend beantwortet werden, d.h.: Keine zusätzlichen Umweltbelastungen für Budenheim durch und während des Betriebs der Bodenbehandlungsanlage entstehen...
    • der Gemeinderat nach einer Erstlaufzeit der Anlage turnusmäßig beschließen kann, ob es einer Weiterbetrieb gibt oder nicht, ohne dass bei Betriebseinstellung die Verantwortung für die Belastungen des Geländes (Standort der Aufbereitungsanlage) an die Gemeinde zurückgegeben werden oder daraus Kosten für die Gemeinde entstehen.
    • der Investor mindestens 10% sozial-geförderten-Mietwohnungsbau im Projekt realisiert.
    • der Rad-/Fußweg entlang des Geländes nach europäischer Norm ausgebaut wird.
    • der städtbauliche Vertrag zuerst beschlossen und unterschrieben wird, bevor der Bebauungsplan beschlossen wird.

    Kommentar zum Presseartikel vom 15.10.2019

    > AZ: 200000 Tonnen Erde werden gesäubert

    Diese Pressemeldung der AZ kommentieren wir wie folgt:

    1. Die 200000t Erdmaterial kommen nur zum kleinen Teil aus dem besagten Grundstück, sie werden vielmehr zur Terrassierung des Geländes benötigt und von anderen Baustellen der näheren Umgebung herangefahren, in der Bodenaufbereitungsanlage aufbereitet und dann im Gelände eingelagert.

    2. Die Bodenaufbereitungsanlage ist für den Investor ein wichtiges Element im Gesamtprojekt. Wie man weiß, ist dieser in der Region in zahlreichen, auch großen Projekten unterwegs und da fällt schon so manche Tonne, auch belasteten Erdreichs an. Diese Mengen quasi "selbst" zu entsorgen und nicht teuer in fremden Bodenaufbereitungs-anlagen, ist ein Businessmodell, bei dem es um Millionenbeträge geht.

    Man kann davon ausgehen, dass die Anlage für 200000 t Jahreskapazität ausgelegt ist und wenn es nach dem Investor geht, dauerhaft betrieben werden soll. 200000t entspricht rd 14500 Dreiachsern à 14 to Nutzlast. Da die LKW auch wieder wegfahren, entspricht das 29000 Fahrten bei Volllast der Anlage. Macht pro Arbeitstag 132 LKW-Fahrten bzw. 11 pro Stunde bei einem 12 Stundenbetrieb.

    Auch wird die Anlage auf dem am stärksten verunreinigten, nicht sanierungsfähigen Geländeteil errichtet, d.h. eine ca. Fussballfeld große Fläche wird mit einem Betonkasten versiegelt. Auf diesem Kasten steht dann die Anlage.

    3. Dass man auf dem "gereinigten" Boden später Gemüse pflanzen kann, sollte selbstverständlich sein, ist aber kein Kriterium. Auf dem Gelände hat sich schließlich auch ein Wald gebildet...

    Die Gemeinde erarbeitet derzeit einen städtebaulichen Vertrag, der zahlreiche Forderungen der Fraktionen berücksichtigt.