Zum Hauptinhalt springen

Die neue Anbindungsbrücke und Radfahren in Budenheim

Sicherheit für Radler gibt es hier nicht.

Unsere Stellungnahme dazu.

In der Heimatzeitung vom 11. Juli 2024 äußerte Herr Ralf Möllers richtige Gedanken zum Radverkehr in Budenheim.

In der Ausgabe vom 18. Juli 2024 nahm Herr Armin Goldbach, jetzt Mitglied des Gemeinderates für die CDU, dazu Stellung.

Da ich (Jo Dechent) im Gemeinderat und in der Verkehrskommission an der Diskussion der angesprochenen Punkte beteiligt war, möchte ich dazu Stellung nehmen.

Herr Möllers hatte es als verpasste Chance bezeichnet, dass der Radweg auf der neuen Brücke nicht auf der linken Seite geführt wird. Dieser Meinung bin ich auch. Die Grüne Fraktion hatte eine linksseitige Wegeführung bei einer Beratung mit dem planenden Büro angeregt. Dies wurde zugesagt, bei den weiteren Planungen jedoch vergessen. Als die dann weit fortgeschrittene Planung mit dem rechtsseitigen Radweg erneut vorgestellt wurde, war die Mehrheit im Rat nicht mehr bereit, eine Planänderung zu verlangen.

Daher müssen Radler an der Kreuzung Parkallee nunmehr an Fußgängerampeln 2 bis 3 x warten, bis sie Richtung Mainz weiterfahren können oder sich vor den Kfz-Verkehr vor der Ampel aufstellen um dnn bei GRÜN die Kreuzung nach links zu queren. 

Herr Möllers regte an, auf der L422/423 (das ist die Straße Richtung Forsthaus bzw. Heidesheim) eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h einzuführen.

In der Verkehrskommission wurde eine solche Maßnahme als sinnvoll betrachtet. Allerdings kann die Gemeinde Budenheim dies nur anregen, jedoch nicht anordnen, da es sich um Landesstraßen handelt. Hier ist der LBM zuständig.

Herr Goldbach schreibt dazu: „Eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h auf der L423 und 422 ist vollkommen unnötig, da vorhandene Begrenzungen ausreichen.“

Mit Ausnahme des Kurvenbereichs am Forsthaus darf 100 km/h gefahren werden. (Siehe Bild) Einen Radweg gibt es nicht. Diese hohe Geschwindigkeit birgt ein großes Gefahrenpotential bei Überholvorgängen für Radfahrer und auch für Autofahrer durch Wildwechsel, erst recht, wenn es im Winter dunkel ist.

Zur Anregung von Herrn Möllers in Einbahnstraßen Radverkehr in Gegenrichtung zuzulassen schreibt Herr Goldbach: „Dort, wo Straßen breit sind, kann man an die Aufhebung der Fahrtrichtung von Radfahrenden denken. Viele Gemeindestraßen sind dafür aber schlicht zu schmal/eng.“

Diese Aussage ist schlicht falsch.

Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (kurz ERA) sind ein in Deutschland gültiges technisches Regelwerk für die Planung, den Entwurf und den Betrieb von Radverkehrsanlagen.  Darin steht auf Seite 62 unter Punkt 7.1:

 „Grundsätzlich soll der Radverkehr Einbahnstraßen in beiden Richtungen nutzen können, sofern Sicherheitsgründe nicht dagegen sprechen.“

Und konkret: „Fahrgassen ab 3,00 m Breite eignen sich bei ausreichenden Ausweichmöglichkeiten für eine sichere Begegnung zwischen Kraftfahrzeugverkehr und Radverkehr.“

Ich habe persönlich die Breite aller Einbahnstraßen in Budenheim gemessen. Keine hat eine Fahrbahnbreite unter 3m.

In den letzten 5 Jahren bestand in der Verkehrskommission Einvernehmen, die Verkehrssituation für alle Bürger möglichst gut zu gestalten, für Anwohner, Kinder, Rollator/Rollstuhlfahrer, Radfahrer und Autofahrer. Mit Bürgermeister Hinz (der in Budenheim auch die oberste Polizeiinstanz ist) wurden wichtige Verbesserungen erreicht: u.a. Tempo 30 km/h auf der Binger Straße, Poller zum Schutz von Fußgängern, Schwellen an besonders gefährlichen Stellen, Straßenverengung am Ortseingang.

Auf diesem Weg sollten wir weiter gehen, statt einseitig dem ungebremsten Autoverkehr das Wort zu reden.

► LESEN SIE AUCH DEN BERICHT zur Radrundfahrt.

Zur Sicherheit auf der L422/L423 von Heidesheim Richtung Budenheim

... eine wahre Begebenheit

Armin Goldbach (CDU) schreibt in seinem Leserbrief, Geschwindigkeitsreduzierungen auf der L 423 wären nicht notwendig.

Das sieht man in dem Moment anders, wenn es zu brenzligen Situationen kommt. Unabhängig davon sind schon 70 km/h schnell, 100 km/h sind auf diesem Streckenabschnitt verrückt.

So geschehen im letzten Winter. Trockene Straße, milde Temperaturen, aber eben dunkel, Feierabendverkehr. Keine Laterne steht zwischen Reiterhof und Ortseingang, es ist so richtig finster. Radfahrer, erst recht wenn sie sich selbst nicht auffallend kleiden und oder gar schlechte Beleuchtung am Rad haben, fahren mit allerhöchstem Risiko auf der Straße (es gibt keinen Radweg) und dazu auch noch sehr schnell, weil abschüssig gen Budenheim, 30 bis 50 km/h sind da locker drin.

Vor mir fahren andere Fahrzeuge, Geschwindigkeit zwischen 60 und 70 km/h. Schon wegen möglichem Wildwechsel fahre ich in der Dunkelheit hier defensiv. Plötzlich hektisches Warnpiepsen der Abstandssensoren meines Fahrzeugs, ein schwarzer Schatten, ich ziehe instinktiv noch im letzten Moment zur Straßenmitte und erwische die Radlerin mit dem Kotflügel an der Gepäcktasche. Der Schreck war gehörig. Warnblinker an, den Folgeverkehr beobachtend hielt ich nach rd 150m an und lief am Straßenrand zurück. Es ging glimpflich aus, wohl kein Sturz aber auch der Radlerin war der Schreck in die Glieder gefahren. Wir sprachen kurz und sie hatte das Einsehen, dass die unauffällige Kleidung und das dürftige Rücklicht, dessen Batterie wohl zur Neige ging, alles andere als Sicherheit schaffen.

Dieser Vorfall hat mich noch lange beschäftigt und bekräftigt in der Forderung, dass der Abschnitt der L422/L423 zwischen Heidesheim und Budenheim unbedingt eines eigenen Radwegs bedarf. Unabhängig von eigenen Sicherheitsvorkehrungen, die Radlerin hatte keine andere Wahl, als auf der Straße zu fahren. Es gibt zwar zwischen Reiterhof und Budenheim (L423) beiderseits der Straße im Wald gewundene, unebene Trampelpfade die man nicht befahren sollte, aber erst recht in der Dunkelheit nicht fahren kann.

Es ist nur eine Frage der Zeit, wann es auf diesem Abschnitt zu einem Unfall mit schlimmen Ausgang kommen wird.

Ich werde mich deshalb für einen Radweg und eine Geschwindigkeitsbegrenzung einsetzen.

Klaus Neuhaus.