Radrouten um Budenheim sicherer gestalten
Petition – Radweg an L422/L423 Heidesheim / Budenheim im November gestartet
Es wurde eine Petition fraktionsübergreifend erarbeitet. Darin wird zur Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs der Radwege-Lückenschluss zwischen Heidesheim (ostl. Ortsausgang der L422 in Richtung Mainz / Budenheim) als auch für den Streckenabschnitt der L423 nach Abzweigung von der L422 bis Budenheim gefordert.
Die L422 weist im weiteren Verlauf Richtung Mainz-Gonsenheim zwischen der Abzweigung zur L423 und der Waldthausenstraße einen einseitigen Radweg auf. Dieser Weg endet an der Abzweigung auf der L423 wenige Meter nach der Abzweigung von der L 422 Richtung Budenheim. (Siehe Bild) In ähnlicher Ausführung soll der Lückenschluss für die beiden Teilstrecken, mit Priorität der L423 bis Budenheim, erfolgen. Außerdem sollen diese Streckenabschnitte, wie schon die L 423 zwischen Budenheim und Mainz mit einem Tempolimit von 70 km/h und einem Überholverbot reglementiert werden.
Die Pendlerroute Mainz-Bingen, die eher in Rheinnähe geführt wird, ist für Radpendler zwischen Budenheim-Finthen, Heidesheim-Gonsenheim-Finthen, Heidesheim-Budenheim ein großer Umweg und deshalb für diese Nutzer nicht tauglich. Radpendler ziehen direkte Verbindungen anderen Streckenführungen vor, erst recht, wenn Umwege, Steigungen und Gefällstrecken die Alternativen unattraktiv machen, wie auch hier.
Unterstützen Sie durch Mitzeichnung die Petition
Die L422 und L423 sind stark befahrene Teilstrecken. Sie dienen Berufspendlern und dem ÖPNV, weiterhin als Zubringer zur Autobahn 60 und dem Individualverkehr, z.B. zu den Supermärkten in Heidesheim oder weiterführend bis Ingelheim. Oft auch dienen die Teilstrecken als Umfahrung / Ausweichstrecke zur A 60 und A 643.
Radpendler, Radreisende, als auch Radsportler, oft auch ortsfremde, sind gezwungen sich die Fahrbahn mit dem starken Autoverkehr zu teilen, weil es keine Radwege gibt. In der dunklen Jahreszeit ist das lebensgefährlich, denn die Fahrstreifenbreite beträgt lediglich 2,8 Meter, ein Sickergraben wird teilweise beidseitig, parallel zur Fahrbahn geführt. Die Fahrbahn selbst weist stellenweise ausgefahrene Fahrspuren und erhebliche Unebenheiten auf, insbesondere am Fahrbahnrand, was auch Radler zwingt, weit mehr in der Fahrbahnmitte zu fahren, als es sein müsste. Auch der Autoverkehr sucht diesen Schäden auszuweichen, was oft zum Überfahren des Mittelstreifens führt. Radlern ist dies nur unter erheblicher Behinderung des Autoverkehrs bei entsprechender Selbstgefährdung möglich.
Die Streckenführung, weitestgehend durch den Lennebergwald ist in der Sicht eingeschränkt, weil sie in der Vertikalen durch beidseitigen Waldbestand und in der Horizontalen durch Kuppen die Weitsicht einschränkt ist. Ansonsten geht es weitgehend recht geradeaus. Dies verleitet trotz der Gefahren immer wieder zu gewagten Überholmanövern, wobei rücksichtsvolle Autofahrer (die z.b. einen Radler nicht überholen) von anderen überholt werden, die dann den zuvor nicht sichtbaren Radler in höchste Bedrängnis bringen, wenn es mit dem Gegenverkehr knapp wird. Mit plötzlichem Wildwechsel ist zudem jederzeit zu rechnen, zumal dieser wegen des fahrbahnnahen Bewuchses nur sehr spät auszumachen ist, erst recht in Dämmerungs- und Nachtzeiten auf der unbeleuchteten Strecke.
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung besteht trotz der beschriebenen Gefahren nur an der Abzweigung nach Uhlerborn, bzw. an der Abzweigung L422 / L423. Ansonsten darf 100 km/h gefahren werden. Ein Überholverbot existiert ebenfalls nicht.
Es sei angemerkt, dass bei der kürzlich vollzogenen Sanierung der 4-spurigen B9 zwischen Mainz-Laubenheim und Nackenheim, eine deutlich breitere Hälfte der B9, ca. 8 Meter für zwei Spuren, eine für jede Richtung, ohne Radverkehr, ohne Wildwechsel, ohne Sichteinschränkung, bei beidseitiger Leitbeplankung mit einem doppelt durchgezogenen Mittelstreifen versehen wurde. Es bestand striktes Überholverbot und Tempo 60. Das erscheint richtig und gleichzeitig absurd, dass die trotz erheblich höheren Gefahrenpotentials hier beschriebene Strecke von Heidesheim nach Budenheim nicht reglementiert ist. Es muss offensichtlich erst Schlimmmes passieren, bevor die zuständige Behörde Maßnahmen ergreift.
Der Zubau eines Rad-/Fußwegs kann ohne Baumfällungen vorgenommen werden, indem ein Sickergraben überbaut wird. Auf der Autobahnbrücke bei Heidesheim ist ein sehr breiter straffierter Mittelbereich. Es wäre also auch hier genug Fläche vorhanden, um einen Fuß- und Radstreifen unterzubringen.