Februar 2022: Lautlos und ohne Erklärung, aber es tut sich was in Sachen Transparenz

Gemeinde veröffentlicht Einladungen und Niederschriften

Ein erster Schritt in Sachen Transparenz ist getan, unauffällig, geradezu geheim werden (ab Jahresbeginn 2023) Einladungen, Beschlussvorlagen und spätere Niederschriften auf der Webseite der Gemeinde bereitgestellt. Geht doch. Vielen Dank an die Verwaltung...

Man muss allerdings schon etwas suchen, um die Schriften zu finden.
Hier kann man die Suche abkürzen:

https://www.budenheim.de/verwaltung/rathaus/sitzungskalender-2023/

Transparenzantrag wurde Prüfantrag

Erst mal vom Tisch ...

Wenn man einen Antrag politisch nicht ablehnen kann, ohne sich selbst als Transparenzverächter zu outen. Was passiert dann? Der Gegenwind war erstaunlich, fast wie erwartet...

Es gibt immer ein Totschlagsargument, um so einen Antrag für etwas eigentlich Selbstverständliches abzuwürgen oder zumindest auf die lange Bank zu schieben. Entweder weil der Antrag angeblich nicht alle Formen einhält, z.B. weil keine Gegenfinanzierung im Antrag aufgeführt ist oder schlicht das Kostenargument, weil zu teuer.

Der Antrag stand ziemlich am Ende einer langen Tagesordnung. Wahrscheinlich war man von Grünen Beiträgen an diesem Tag ► (des Dyckerhoff Beschluss') schon genervt genug. Winfried Klein (SPD-Sprecher) echauffierte sich ob der fehlenden Gegenfinanzierung im Antrag, dass man nur staunen konnte. Auch der Vertreter der Verwaltung (Büroleiter) blies in dieses Horn, erklärte verschnupft, die Grünen würden der Verwaltung mangelnde Transparenz vorwerfen, und das man doch (gnädig) diesen Antrag trotzdem auf der TO belassen hätte. Und mit 20000 Euro Beschaffungskosten und 3000 Euro jährlicher Wartungskosten wäre das doch sehr teuer, ohne zu erklären, wie diese Kosten denn zu Stande kommen.

Da fragt man sich schon, welche Luxusversion von Bürgerinformationssystem die Verwaltung hier nachgefragt hat. Wir hatten als Beispiel guter Transparenz das Informationssystem des Kreises benannt: Seit 2004(!) online und immerhin seit 2009 rd. 250000 mal aufgesucht. ► Zum Bürgerinformationssystem des Kreises.

Dass das auch einfacher geht, kam der Verwaltung wohl nicht in den Sinn. Man kann die gewünschte Transparenz mit ganz kleinen Mitteln realisieren. Eigentlich braucht es dazu nur einen weiteren Menüpunkt auf der Webseite der Gemeinde. Davon ist der Antragsteller (und der ist auch noch vom Fach, wenn es um Webseiten geht) ausgegangen, denn technisch ist das keine Herausforderung, im Gegenteil. Es handelt sich (im Branchentalk) um "normal content", (auf gut Deutsch: normale Inhalte). Da werden im Prinzip die öffentlichen Teile der Einladungen/Niederschriften als .pdf hochgeladen, das ganze chronologisch sortiert und fertig ist die Transparenz. Eine Suchfunktion hat die Webseite ja schon, also wo ist das Problem? Hier braucht niemand etwas einkaufen und von extern laufend betreuen.

Wer soll's machen? Personalmangel aller Orten... auch im Rathaus.

Das nächste Totschlagsargument: Wer soll das machen? Tatsache ist: Die Verwaltung hat aktuell reichlich offene Stellen zu besetzen, auch in nicht gerade unbedeutenden Positionen. Die Fluktuation ist erheblich, so der Büroleiter, die Leute laufen weg, weil sie woanders ... mehr Geld verdienen? ...oder nicht so weit fahren müssen? (Tenor: Sprit sparen) ...oder vielleicht, weil sie woanders angenehmere Arbeitsbedingungen vorfinden? Da sind tatsächlich einige in letzter Zeit gekommen und nach wenigen Monaten waren sie wieder weg. Auch einige langgediente Mitarbeiter haben die Verwaltung verlassen. Ganz abgesehen von den horrenden Kosten, die Personalwechsel üblicherweise mit sich bringen, und auch weil wertvolles Wissen abwandert, macht das natürlich Stress, denn die Arbeit wird nicht weniger, sie verteilt sich eben auf weniger Mitarbeiter. Auch wollen die "Neuen" eingearbeitet werden. Man kann nur hoffen, dass sich der erkennbare Trend nicht verschlimmert, denn dann müssten sich die Verantwortlichen fragen lassen, was die Ursachen für die Abwanderungen sind. Die Situation auf dem Arbeitsmarkt ist nunmal nicht gerade arbeitgeberfreundlich. Da muss man sich schon mal was einfallen lassen, um gute Mitarbeiter*innen zu bekommen und vor allem langgediente auch zu halten. Ein schlechtes Betriebsklima z.B. ist da Gift.

Das bedeutet nunmehr für unseren Antrag: Aus dem Antrag (den ja alle gut fanden, weil Transparenz ist ja so wichtig) wurde ein Prüfantrag. Man soll ja keine Wetten abschließen... wird's ein Schubladenantrag oder nicht? Wir werden sehen.

Fazit: Also liebe Budenheimer*innen, wenn Sie wissen wollen, was in der Politik so läuft, dann ins Rathaus gehen und nachfragen. So der Tenor des Bürgermeisters. (Auch wenn man dafür, wegen der Coronapandemie, nach wie vor Termine machen muss.)

Antrag auf Transparenz gestellt

► 30.10.2022: Antrag Transparenz

Antwort der Gemeinde: Transparenz nur "freiwillig"

Die Antwort der Verwaltung liegt vor

Transparenz nur "freiwillig" ist der Tenor des Antwortschreibens der Verwaltung. Nunmehr werden wir einen entsprechenden Antrag auf transparente Darstellung von Beschlussvorlagen und Abstimmungen dazu stellen. Mal sehen, wer im Gemeinderat die Transparenz unterstützt – und wer nicht.

► Hier das Antwortschreiben der Verwaltung

 

Transparenz in Budenheim

Die Verwaltung in Budenheim ist bei der Umsetzung des Transparenzgesetzes von 2015 alles andere als vorbildlich. Deshalb haben wir eine Anfrage geschickt und fordern die Verwaltung auf, die gesetzlich formulierte Transparenz für die Bürger herzustellen.

 

Anfrage an die Verwaltung mit der Bitte um schriftliche Beantwortung an alle Fraktionen im Gemeinderat

Transparenzpflichten der Verwaltung
Wissen Sie, was im Gemeinderat und sonstigen Gremien besprochen oder beschlossen wird? Eher nicht. Oft genug werden nur Ergebnisse nach den Ratssitzungen veröffentlicht. Wie es zu den Beschlüssen kam, bzw. was in der Beschlussvorlage stand, entzieht sich in aller Regel dem Souverän. (den Bürgern).


Der §1 des Transparenzgesetzes erläutert seinen Zweck:

(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, den Zugang zu amtlichen Informationen und zu Umweltinformationen zu gewähren, um damit die Transparenz und Offenheit der Verwaltung zu vergrößern.

(2) Auf diese Weise sollen die demokratische Meinungs- und Willensbildung in der Gesellschaft gefördert, die Möglichkeit der Kontrolle staatlichen Handelns durch die Bürgerinnen und Bürger verbessert, die Nachvollziehbarkeit von politischen Entscheidungen erhöht, Möglichkeiten der demokratischen Teilhabe gefördert sowie die Möglichkeiten des Internets für einen digitalen Dialog zwischen Staat und Gesellschaft genutzt werden.

(3) Transparenz und Offenheit sind Leitlinien für das Handeln der Verwaltung. Sie finden ihre Grenzen in entgegenstehenden schutzwürdigen Belangen.


Deshalb haben wir die Verwaltung aufgefordert, Auskunft über den Stand (oder die Planungen) zur Umsetzung des 2015 verabschiedeten Transparenzgesetz RLP in Budenheim zu geben.

Dem Gesetz nach sollen sämtliche Beschlussvorlagen / Beschlüsse und Protokolle der in öffentlicher Sitzung behandelten Themen entweder auf der elektronischen Transparenzplattform des Landes oder auf der Webseite der Kommune frei zugänglich veröffentlicht werden. Die Übergangsfristen für die Umsetzung des Gesetzes sind seit rd. 2 Jahren verstrichen. Somit werden klare gesetzliche Auflagen in Budenheim nicht erfüllt.

Begründung:
Gemäß §3 Abs 1 des Gesetzes sind alle Behörden des Landes, der Gemeindeverbünde und der Gemeinden zur Transparenz verpflichtet.
Jedoch: Die Budenheimer Bürger*innen erfahren i.d.R. wenig bis nichts über die Inhalte der in öffentlichen Sitzungen behandelten  Beschlussvorlagen.

Man kennt das, oft genug läuft das so: Der Vorsitzende ruft den nächsten Tagesordnungspunkt auf, und fragt, manchmal ohne jegliche Erläuterung der Beschlusssache: „Gibt es dazu Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall, dann kommen wir zur Abstimmung. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall, somit einstimmig beschlossen.“

Vorschläge dazu:
Die Fristen der Veröffentlichung sollen sich an den gesetzlichen Vorgaben orientieren, d.h. vor der Sitzung entsprechend den Fristen für die Einladung der Gremienmitglieder und Beschlüsse unmittelbar nach deren Fassung.

Auch sollten Beschlussvorlagen während der Sitzungen sichtbar für Besucher mit dem Projektor dargestellt und die wichtigsten Inhalte in Kurzform mündlich vorgetragen werden. Oft genug hört niemand im Saal, worum es überhaupt geht. Das ist das Gegenteil von Transparenz.
Transparenzpflichten gelten auch für Umweltinformationen, z.B. zu Emissionen, Schadstoffen, etc., über die die Verwaltung verfügt.

Wir erwarten nach nunmehr 7 Jahren Gültigkeit des Transparenz-Gesetzes die zeitnahe Umsetzung.