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Satzung für wiederkehrende Beiträge ist beschlossen

In seiner Sitzung vom 11.02.2021 hat der Verwaltungsrat die Satzung für die Erhebung wiederkehrender Beiträge in Budenheim rückwirkend beschlossen.
Damit wurden die Bescheide (Einmalbeiträge nach altem Muster) für die Sanierung der Julius-Leber-Str. aufgehoben. Die "Julius-Leber" wird der erste gemeindliche Ausbau sein, der auf alle Grundstücksbesitzer im südlichen Gemeindegebiet umgelegt wird.

Hierzu beachte man auch die Veröffentlichung der Satzung in der Heimatzeitung. ► die Veröffentlichung in der Heimatzeitung fand am 18.2.2021 statt.

Aufhebung der Einmalbeiträge "Julius-Leber-Str." ist beschlossen

... die wiederkehrenden Beiträge kommen.

Der neuen Gesetzgebung folgend, wird in Budenheim nun die Möglichkeit der rückwirkenden Einführung der wiederkehrenden Ausbaubeiträge genutzt. Zunächst wurde der Beschluss für die Erhebung der einmaligen Ausbaubeiträge für die Julius-Leber-Str. von 2019 aufgehoben. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Was für die 23 Anlieger der Julius-Leber-Str. eine Entlastung ist, wird nun auf viele Schultern verteilt, d.h. alle Anlieger des gesamten Straßennetzes eines Ortes oder Ortsteils werden herangezogen. Doch das geschieht nach den Regularien der Ausbausatzung, die sich jede Kommune nun geben muss. Die es aber noch nicht gibt:

Die neue Satzung muss nun zügig erarbeitet werden.

Die Satzung, und damit das Regelwerk für Budenheim zu erarbeiten, ist alles andere als einfach. Der Rat muss die sogenannten Abrechnungsbereiche festlegen, welche nach einer Ausbaumaßnahme Bescheide empfangen. Eine Größenordnung von 3000 Einwohnern ist hier üblich. Auch werden geografische Trennlinien, wie z.b. eine Bahnlinie oder ein Flußlauf oder eine mehrspurige Straße gerne herangezogen. Desweiteren müssen die Grundstücke samt der Gebäude mit ihrer Geschosszahl und Nutzungsart erfasst werden. Auch haben Sanierungen, die noch nicht lange zurückliegen eine Bedeutung. Anwohner, die in dr jüngeren Vergangenheit zu Einmalbeiträgen herangezogen wurden, können bis zu 20 Jahre von wiederkehrenden Beiträgen verschont werden. 

Naheliegend: je größer die Abrechnungseinheit, je weiniger zahlt der Einzelne, aber auch je größer ist der Verwaltungsaufwand, den die Behörde leisten muss. Erhielten bisher nur die Anlieger einer sanierten Straße einen Bescheid, müssen künftig viele (tausend) Bescheide erstellt werden. Und das jedesmal, wenn eine Straße im Ort saniert wurde.

Der zeitliche Rahmen ist begrenzt, d.h. die Verwaltung muss in Abstimmung mit den Gremien im nächsten halben Jahr die Satzung erarbeiten. Es gibt viel zu tun...  

Ab 1.1.2024 gibt es in RLP nur noch wiederkehrende Straßenausbaubeiträge

auch in Budenheim...

Das System der Einmalbeiträge, bei dem die Baukosten einer Maßnahme abzüglich eines Gemeindeanteils nur auf die Anlieger einer ausgebauten Straße umgelegt wurden, wird damit durch eine Umlage ersetzt, die auf alle Grundstücksbesitzer einer Gemeinde umgelegt wird. Die Höhe des Beitrags ist abhängig von den jeweiligen Bauvolumen innerhalb eines Bemessungszeitraums (i.d.R. das Kalenderjahr) in der gesamten Gemeinde und muss jährlich neu ermittelt werden. Entsprechende Bescheide gehen dann in Budenheim jährlich an rd. 2500 Adressen raus. Ein Bürokratiemonster im Vergleich zur alten Lösung, weshalb die Umstellung nicht nur  eine sehr komplexe sondern auch teure Thematik darstellt. Denn es muss Fachpersonal gefunden und/oder dafür freigestellt werden, denn es gilt zunächst einmal die saubere Erfassung und Bewertung des Istzustandes aller Grundstücke in der Gemeinde.

Dann gilt es zu erfassen, welche Straßen in der Vergangenheit saniert wurden und welche Anlieger wann mit Einmalbeiträgen belastet wurden. Die künftigen wiederkehrenden Beiträge werden solchen Anliegern bis zu 20 Jahre erlassen.

Der Vorstoß der CDU, die Beiträge im Land komplett abzuschaffen und durch Landesmittel=Steuermittel zu ersetzen, würde nicht nur bedeuten, dass diese Mittel an anderer Stelle fehlen, weshalb es dafür keine Mehrheiten gab, sondern es hätte auch eine Behörde geschaffen werden müssen, die den "Steuertopf" verwaltet und sich mit den Ausbaumaßnahmen der rd. 2500 RLP-Gemeinden befasst. Verbaut jede Gemeinde im Schnitt 1.000.000 Euro/Jahr, (was ungefähr den Sanierungskosten einer Julius-Leber-Str. entspricht.) kommen hier gut und gerne, je nach Höhe des kommunalen Anteils, Landesmittel von 1 bis 1,5 Milliarden / Jahr zusammen. Ungeklärt war auch, wer denn über die Landeszuschüsse und deren Zuteilung bestimmt...

 

Rheinland-Pfalz schafft Einmalzahlungen beim kommunalen Straßenausbau ab

Die rheinland-pfälzische Ampelkoalition hat sich auf eine Abschaffung der einmaligen Straßenausbaubeiträge geeinigt. So dürfen ab 1. Januar 2024 keine Einmalbeiträge mehr erhoben werden. Die Kommunen sollen mit Ausgleichszahlungen von rund zehn Millionen Euro bei der Umstellung auf die wiederkehrenden Beiträge unterstützt werden. Zudem sollen jährlich etwa 200.000 Euro an den Gemeinde- und Städtebund sowie den Städtetag fließen, die ihre Verbandsmitglieder bei der Umstellung beraten.

Mit den wiederkehrenden Beträgen will die Landesregierung Planungssicherheit für die Gemeinden schaffen. Im vergangenen Jahr habe sich die Regierung intensiv mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge befasst. Expertenanhörungen hätten dabei deutlich gemacht, dass die komplette finanzielle Übernahme des kommunalen Straßenbaus durch das Land nicht darstellbar sei. Zudem hätte die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Mecklenburg-Vorpommern dazu geführt, dass die Grunderwerbsteuer erhöht wurde, hieß es aus der FDP-Fraktion des Landes.

> mehr auf behoerden-spiegel.de

Straßenausbaubeiträge in RLP

Anlass "Ausbau der Julius-Leber-Str. in Budenheim"

In RLP gibt es gesetzlich verankert Straßenausbaubeiträge. Je nach Kommune werden Einmalbeiträge oder wiederkehrende Beiträge erhoben. Die Beitragsform bestimmt die Kommune, kann aber vom Einmalbeitrag zum wiederkehrenden Beitrag nur einmal wechseln. Ein Zurück gibt es danach nicht mehr.

Wiederkehrende Beiträge sind erst seit 2014 in RLP vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden.

Einmalbeiträge
Der Ausbaubeitrag wird nach Beendigung der Maßnahme erhoben und den Anliegern der sanierten Straße berechnet. Die Höhe des Anteils hängt vom Status der Straße ab. Grob kann man das auf die Formel verkürzen: Je mehr Durchgangsverkehr, desto höher der Gemeindeanteil, je weniger Durchgangsverkehr, umso höher der Anliegeranteil.

Wiederkehrende Beiträge
Alle Ausbaumaßnahmen in einer Kommune eines Jahres werden auf alle Grundstücksbesitzer der Kommune umgelegt. Dies bedeutet jährlich sich ändernde Bescheide mit allerdings deutlich niedrigeren Summen, als bei Einmalbeiträgen.
 

Ausbau der Julius-Leber-Str. in Budenheim

Derzeit eskaliert in Budenheim der Streit um den Ausbau der Julius-Leber-Straße.

Hier die Faktenlage:

  • In mehreren Gutachten wurde festgestellt, dass der Straßenaufbau sowie die 57 Jahre alten Versorgungsleitungen die Maßnahme dringend erforderlich machen. 
  • Insgesamt wird die Maßnahme mit 1,3 Mio Euro veranschlagt.
  • Davon tragen die Gemeindewerke 684.000 €. Anwohner und Gemeinde tragen die andere Hälfte (611.000 €).
  • Der kalkulierte Ausbaubeitrag der Anlieger beläuft sich, abhängig von Grundstücksgröße und Geschoßzahl auf durchschnittlich 14.500 Euro. 27 Grundstückseigentümer sind betroffen.
  • Der Ausbaubeitragsanteil der Gemeinde wurde auf 35% fixiert und liegt damit 5% über dem ursprünglichen Ansatz.
  • Die Festlegung auf 35% ist der Streitpunkt.
  • Die Anwohner verlangen einen höheren Anteil der Gemeinde und begründen dies mit einer selbst durchgeführten Verkehrszählung, die den Anteil des Durchfahrtsverkehrs bei rd. 80% ermittelt haben will.
  • Die Anlieger der JLS (Julius-Leber-Str) orientieren sich bei dieser Forderung auch am Ausbau der Ernst-Ludwig-Straße, bei der der Gemeindeanteil auf 40% festgelegt wurde.
  • Lt. Gemeindewerke wurde der Beitrag der ELS (Ernst-Ludwig-Str) so festgelegt, weil über diese Durchgangsverkehr zu den öffentlichen Einrichtungen Gemeindewerke und Friedhof geführt werden. Ferner sind die Gärten im Unterfeld und die Vereinsgrundstücke am Rhein über diese Straße angebunden. Auch führt ein überregionaler Radweg über diese Straße.

 

Kommunikation zwischen Anliegern und GRÜNE

Nach Gesprächen zwischen Vertretern der Anlieger (Maus, Gebhardt) und den Grünen (Willi Hundinger und Klaus Neuhaus) wurde ein Fragenkatalog erstellt, der von den Gemeindewerken beantwortet wurde und den Anliegern zur Kennnisnahme weitergeleitet wurde.

Der Dialog im Folgenden:

Anfrage an Gemeindewerke

Sehr geehrter Herr Gräf,
wir waren gestern bei dem besagten Gespräch in der Ketteler-Str.3 zu viert:
Anwohner JLS: Herr Gebhardt, Herr Maus,
GRÜNE: Willi Hundinger und Klaus Neuhaus

Das Gespräch lief sehr entspannt. Im Fazit kann man sagen, dass in erster Linie die Kommunikation stark verbesserungswürdig ist. (Auf beiden Seiten) Auch im Hinblick auf künftige Projekte im Budenheimer Straßenausbau könnte die JLS eine Art "Muster" sein.

So wurden uns Eindrücke aus der Infoveranstaltung übermittelt, die ich in Stichworten so beschreiben möchte: "Von oben herab", "Sie können ja klagen", "das machen wir schon immer so", "Hinz verlässt die Veranstaltung wegen Folgetermine..."  "...es gab trotz sehr hoher Temperaturen im Saal nur für die Gemeindevertreter Getränke..."

Unabhängig davon: Bitte folgende Punkte transparent darlegen:

  • Verkehrsmessung als Grundlage der Bewertung: Kann die von neutraler Stelle gemacht werden?
    In direktem Zusammenhang mit der Verkehrszählung:
  • Der Anteil Ernst-Ludwig-Str. mit 40% wird als "Messlatte" gesehen. Es wäre hilfreich, wenn man die Leistungen der GW, also z.B. "die Hausanschlüsse neu zu erstellen" in Euro ausdrückt und dann in entspricht "% Ausbaubeitrag" umsetzt. Das sollte im direkten Vergleich mit dem Ausbau der Ernst Ludwig Str. geschehen: Was haben die ELS-Anrainer "bekommen", was bekommen die in der JLS?
  • Welche Möglichkeiten der Stundung / Ratenzahlung und zu welchen Konditionen gibt es? (war wohl nicht bekannt)
  • Wer hat wann die Ausbaupriorität der JLS eingestuft. (Übersicht der Straßenausbaudringlichkeiten in Budenheim)
  • Was ist bei Baukostensteigerungen?
  • Woher kommt, bzw. wie generiert sich der Reduzierungsbetrag von 36 528 Euro?
  • Können Vereinbarungen mit den Grundstücksbesitzern über individuelle Maßnahmen bestätigt werden?
  • Welche Straßendecke ist zu bevorzugen? Asphalt oder Pflaster? Man tendiert hin zu Asphalt auf der Fahrbahn, Pflaster auf den Gehwegen.
  • Gibt es ein Ausbaukonzept, also welche Straßen folgen in der Zukunft in welcher Priorität.

Auch wurde das Thema "Abschaffung der Ausbaubeiträge" bzw. "wiederkehrende Beiträge" angesprochen. Es bestand Konsens bei den Gesprächsteilnehmern, dass die Thematik für das anstehende Projekt keine Relevanz haben wird. Ein Aufschiebung der Maßnahme würde zudem Baukostensteigerung (durch allg. Kostensteigerungen im Bauwesen) mit sich bringen. Die Abschaffung wird nach jüngsten Berichten in RLP nicht kommen und die Einführung der wiederkehrenden Beiträge obliegt der Gemeinde,  würde wohl eine "Beruhigung" mit sich bringen, aber eben auch zahlreiche Fragen aufwerfen und die Verwaltung vor Herausforderungen stellen, da die Ausbaumaßnahmen jährlich in sich ändernden Bescheiden abgerechnet werden müssten. Rd 2000 Bescheidsempfänger werden in Budenheim vermutet.

Ich hoffe, ich habe nichts vergessen.
Klaus Neuhaus

Hier nun die Antworten von Herrn Gräf

    Zu den allgemeinen Punkten ist folgendes anzumerken:

    1. Den Vorschlag von Verkehrsmessungen für folgende Projekte haben wir bereits aufgegriffen und werden diese in 2020 umsetzen. Hierbei bitten wir um Verständnis für eine lange Ausführungszeit, da Jahreszeiten bedingt eine Ganzjahresbetrachtung erfolgen sollte. Für den Ausbau der Julius-Leber-Straße darf ich den Hinweis geben, dass die Gewichtung der Anteile sich auf die Situation der Verkehrsströme nach der Maßnahme beziehen

    2. Wenn die Ersparnis der Hausanschlüsse fiktiv in die Gewichtung eingerechnet wird, ergibt sich ein Anliegeranteil von rd. 50%, welcher reell von den Anliegern zu tragen ist. Hierzu ist auf die beigefügte Datei zu verweisen. Allerdings ist auf die differenzierte Betrachtung der Gewährsträger hinzuweisen. Der Gemeindeanteil beträgt weiterhin 35%. Eine komplette Kostentragung der Hausanschlüsse ist normalerweise nicht üblich und bereits ein Entgegenkommen der Gemeindewerke.

    3. Für die Vereinbarung von Ratenvereinbarungen oder Stundungen sind die Gemeindekasse Budenheim bzw. als Fachbereichsleiter Herr Wolfgang Seel in der Gemeindeverwaltung Budenheim die Ansprechpartner. Die Anlieger möchten sich bitte an die v. g. Bereiche/Personen wenden.

    4. Die Priorisierung der Julius-Leber-Straße ist 2017 durch ein entsprechendes Ingenieurbüro vorgenommen worden. Der Zustand der Julius-Leber-Straße ist dabei mit Zustandsklasse 6 (schlechter Zustand mit Warnweis) bewertet werden.

    5. Baukostensteigerungen sind u.U. nicht vermeidbar und würden auf den Betrag, der als Ausbaubeitrag erhoben wird, einfließen. Die Gremien bzw. handelnden Personen würden sich aufgrund des „Einnahmenrealisierungsgebots“ für öffentliche Institutionen auch haftbar machen.

    6. Der Betrag in Höhe von rd. 36.000 € begründet sich in den sogenannten „Kostenanteilen Dritter“. Dies stellt die Ersparnis der Gemeindewerke dar, die sich durch den Aufbruch der Straße bei einem kompletten Ausbau ergeben. Der Betrag errechnet sich aus der Fläche und einem m²-Preis, der regelmäßig an die Entwicklung des Baupreisindex angepasst wird. Hierzu ist auch auf den Wegemitbenutzungsvertrag vom 23.05.2011 zwischen der Gemeinde und den Gemeindewerke hinzuweisen.

    7. Mit den Grundstücksbesitzern sind im Bereich der Versorgungsleitungen individuelle Absprachen getroffen; im Bereich „Grundstückszufahrten“ Wünsche entgegen genommen worden. Eine Umsetzung dieser ist jedoch nur dann möglich, wenn sich eine technische Umsetzbarkeit des Straßenbaus unter der Gesamtbetrachtung der Maßnahme realisierbar ist. Auf die Planungshoheit der Gemeinde wird explizit hingewiesen.

    8. Nach meinem Kenntnisstand ist zumindest für die Straße ein Asphaltbelag vorgesehen. Die Antwort zu der Oberfläche für die Bürgersteige reiche ich nach. Sobald die Ausführungsplanung finalisiert ist, wird diese den Anliegern über unsere Homepage zugänglich gemacht werden

    9. Das Thema Ausbaukonzept haben wir aufgegriffen und werden dieses für 2020ff erstellen und die notwendigen Maßnahmen (je nach Finanzlage der Gemeinde und entsprechenden Beschlüssen der Gremien) umsetzen.

     Die Eindrücke „Von Oben herab, Sie können ja klagen, das machen wir schon immer so“ sind meiner Meinung nach subjektive Wahrnehmungen und ich widerspreche diesen als Vorstand der Gemeindewerke. Unser Anliegen ist es, alle Projekte im Konsens (unter Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben) mit den Bürger*innen der Gemeinde Budenheim umzusetzen; kleine Einschränkung hierbei ist die letztendliche Entscheidungskompetenz in unserem Haus, sofern wir dafür zuständig sind.

     Ich habe leider keinen Einfluss auf die Termine des Bürgermeisters. Dieser Sachverhalt müsste (falls zutreffend wie geschildert) bitte direkt mit dem Bürgermeister besprochen werden.

     Das mit der Bewirtung habe ich bereits auf meiner Agenda. Bei den nächsten Veranstaltungen dieser Art, bei denen die Gemeindewerke für die Organisation verantwortlich sind, werden selbstredend Erfrischungsgetränke angeboten.

     In der Hoffnung, ausschöpfend Stellung genommen zu haben (für weitere Rückfragen stehe ich natürlich gerne zur Verfügung)

    verbleibe ich
    Jörg Gräf

    Abschnittsübersicht

    Position der Budenheimer GRÜNEN zur Julius-Leber-Str.

    Nach umfangreichen Gesprächen mit allen Beteiligten lautet die Stellungnahme der Budenheimer GRÜNEN wie folgt:

    1. Die Notwendigkeit der Maßnahme wurde in verschiedenen Gutachten von neutralen Stellen belegt. Eine Verschiebung der Ausbaumaßnahme wird deshalb nicht befürwortet.

    2. Die Ausbaubeiträge können per Antrag gestundet und in Raten abgezahlt werden. Eine Darlehensaufnahme bei Banken ist nicht notwendig. Soziale Härten sind deshalb vermeidbar.

    3. Eine Aufteilung der Maßnahme in "jetzt nur die Leitungen erneuern" und "die Straßenerneuerung später durchführen" würde die Gesamtmaßnahme wesentlich verteuern. Eine Einsparung für die Anlieger ist nicht zu erwarten, im Gegenteil, bei den laufenden Kostensteigerungen, die im Bauwesen seit Jahren zu beobachten sind, ist von einer deutlichen Verteuerung auszugehen.

    4. Die Gemeinde / Gemeindewerke haben die Versorgungssicherheit und Wegesicherheit zu gewährleisten. Angesichts der vorliegenden Gutachten würde im Schadenfall die Gemeinde haftbar gemacht. Ein weiterer Aufschub ist auch deshalb nicht zu veantworten.

    5. Die grundsätzliche Beibehaltung von Straßenausbaubeiträgen wurde erst kürzlich im Landtag erneut bestätigt. Auf deren Abschaffung zu hoffen und deshalb die Maßnahme zu verschieben ist daher auch keine Option.

    6. Die Einführung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen wird von den Budenheimer GRÜNEN befürwortet, ist aber ein umfangreicher Verwaltungsakt - auch wollen zunächst politische Mehrheiten gefunden werden, die das beschließen. Werden diese wiederkehrenden Beiträge eingeführt, werden Anlieger von sanierten Straßen bis zu 20 Jahre von der Zahlung befreit. Wiederkehrende Beiräge wurden bei 39% der RLP-Kommunen bisher eingeführt.

     

     

    Position der Landtagsfraktion der GRÜNEN RLP

    E-mailantwort von MdL Pia Schellhammer an die Anliegervertreter

    Sehr geehrte Herr Gebhardt, sehr geehrter Herr Maus, sehr geehrter Herr Schultheis,

    herzlichen Dank für Ihre Mail vom 31 August und vom 8. September. Als regionale Landtagsabgeordnete der GRÜNEN beantworte ich gerne Ihre Mail. Sie schildern in Ihren Mails Ihre Unzufriedenheit mit der Entscheidung der Gemeinde Budenheim zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen.

    Als GRÜNE Landtagsfraktion achten wir die kommunale Selbstverwaltung als ein hohes Gut mit Verfassungsrang. Daher obliegt es einzig und allein einer Gemeinde über den örtlichen Straßenausbau und -erhalt sowie dessen Finanzierung zu bestimmen. Das rheinland-pfälzische Kommunalabgabengesetz regelt hierfür extra den gesetzlichen Rahmen, um Straßensanierungen mit Beiträgen zu finanzieren.

    Die langfristige Finanzierung einer guten kommunalen Straßeninfrastruktur ist auch in Zukunft wichtig. Straßenausbaubeiträge, bei denen sich Bürger*innen in angemessenem Maß am Um- oder Ausbau ihrer kommunalen Straßenbeteiligen, sind dafür ein geeignetes Mittel. Wir sehen als GRÜNE Landtagsfraktion keinen Bedarf, dieses bewährte System grundsätzlich in Frage zu stellen. Eine Finanzierung der kommunal erhobenen Straßenausbaubeiträge mit einem jährlichen dreistelligen Millionenbetrag aus dem Landeshaushalt schränkt die Kommunen in der Entscheidung, welche Straßen ausgebaut werden müssen, deutlich ein. Wichtige anderer Projekte aus dem Landeshaushalt könnten nicht mehr finanziert werden, wie eine echte Verkehrswende und Projekte, die beispielsweise armen Familien zu Gute kommen. Eine solche Forderung ist gegenüber den Bürger*innen unverantwortlich, denn das Geld kann für andere Maßnahmen, die bedürftige Menschen zielgenauer unterstützen, besser verwendet werden.

    Wir sind uns bewusst, dass einmalige hohe Summen Bürger*innen schwer belasten können. Hierfür bestehen aber im Kommunalabgabengesetz Möglichkeiten, durch die die Kommunen soziale Härten ausgleichen können. Insbesondere bei wiederkehrenden Beiträgen werden die Kosten auf mehreren Schultern verteilt und so die individuelle Belastung der Bürger*innen reduziert. Die Entscheidung darüber, ob wiederkehrende oder einmalige Beiträge erhoben werden, liegt aber in der Verantwortung der jeweiigen Kommune vor Ort.

    Herzliche Grüße,
    Pia Schellhammer

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    Pia Schellhammer | MdL
    Parlamentarische Geschäftsführerin
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz

    Sprecherin für Innen- und Digitalpolitik, Demokratie, Justiz,
    Kommunal-, Queer- und Jugendpolitik, Strategien gegen Rechts

    06131 - 208 3137
    Kaiser-Friedrich-Straße 3 | 55116 Mainz

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    Alle Infos und Neuigkeiten: www.pia-schellhammer.de
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    Presse

    05.09.2019: AZ> In Budenheim wächst Protest gegen Straßenausbaubeitrage

    12.09.2019: HZ> Leserbriefe auf Seite 5 der Heimatzeitung

    04.10.2019: HZ> Leserbriefe auf Seite 6 der Heimatzeitung

    10.10.2019: SAT1-Regionalfernsehen> Bericht im Regionalfernsehen

    11.10.2019: AZ> Budenheimer Anlieger werden zur Kasse gebeten

    24.10.2019: HZ> Leserbrief auf Seite 8 der Heimatzeitung