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Die erste Anbindungsbrücke muss saniert werden.

Eine 2. Anbindungsbrücke - doch zu welchem Preis?

Im Bild hellrot markiert die erste Anbindungsbrücke zum Industriegebiet über die Bahngleise. Es gibt noch eine zweite Straßenverbindung weit im Westen der Gemeinde, dort als Unterführung, die aber den anfallenden Verkehr nicht aufnehmen kann. Angesichts der Aktivitäten um die 2. Anbindungsbrücke gerät ein wenig in Vergessenheit, dass die Sanierung der zur Kreisstraße gehörenden 1. Anbindungsbrücke Aufgabe des Kreises Mainz-Bingen ist. Das wird er auch tun. 2022 soll es losgehen. So weit, so gut. 

Jedoch ist während der Sanierungsmaßnahme eine Behelfsbrücke notwendig, da die Sanierung der vorhandenen Brücke nur bei Vollsperrung geschehen kann, so erklärt es das LBM. (Landesbetrrieb Mobilität RLP) Und da beginnen die Schwierigkeiten. So eine fiktive Behelfsbrücke kostet 1,57 Millionen Euro. Das hat der LBM in 2014 errechnet. Nun dachte man sich, wenn schon eine zweite Brücke gebaut werden muss, dann doch "richtig", und das Geld für den Behelf wird dauerhaft in eine zweite Anbindungsbrücke investiert. So weit, so klug gedacht, aber nun wird es kompliziert.

Explodierende Kosten
Die erste Linienführung der 2. Anbindungsbrücke, beginnend an der Kreuzung Parkallee, von dort gerade über die Bahngleise geführt, ist aus Naturschutzgründen nicht genehmigungsfähig, weil auf der anderen Seite der Geleise ein Stück Trockenrasen mit seltenen Pflanzen nunmal als schützenswerte Fläche ausgewiesen ist. Damit begann die Suche nach einer neuen Streckenführung, an gleicher Stelle beginnend, jedoch wie ein Schwanenhals um das besagte Stück Trockenwiese herum. Die erheblich längere Streckenführung verteuert das Unterfangen deutlich. Dass dabei ein Teil des Geländes eines gewerblichen Obstanbaus in Anspruch genommen werden muss, hat einen zusätzlich sprunghaften Preiseffekt, denn lt. einem Gutachten ist der Bestand des Unternehmens durch den geplanten Eingriff gefährdet und somit wird der Erwerb des benötigten Geländes alles andere als preiswert. Nicht nur, dass die neue Streckenführung als erneutes Verfahren alles verzögert...

Es müssen ferner Ausgleichsflächen wegen der Lage im Hochwassergebiet erworben werden, und und und. Die Kosten addieren sich zuletzt (beginnend bei ursprünglich rd 5 Millionen Euro) auf 11,5 Millionen Euro, derweil der Zuschuss des LBM (und Kreis) bei 1,57 Millionen festgeschrieben steht.

Da es eigentliche Aufgabe des Kreises ist, die alte Brücke zu sanieren und nicht die Aufgabe Budenheims, das angesichts der explodierenden Kosten auf Jahre hinaus keine ausgeglichenen Haushalte mehr haben wird, sollte man sich wirklich überlegen, ob man von dem Projekt der zweiten Anbindungsbrücke Abstand nimmt und dem Kreis seine Aufgabe in Gänze überlässt. 

Wohin baut der Kreis seine fiktive Behelfsbrücke?
Das Problem des Kreises ist nämlich, dass man eine Behelfsbrücke ja nicht nur fiktiv, sondern auch tatsächlich irgendwohin bauen muss. Fragt sich blos wo. Die Antwort hat man bisher weder gesucht noch gegeben. Musste man ja auch nicht, hat man doch darauf gehofft, dass Budenheim mal eben eine 2. Anbindungsbrücke baut.

Es fehlen noch etliche Grundstücke, um loslegen zu können.
Von einem Spatenstich für die 2. Anbindungsbrücke, wie es der Artikel in der AZ vom 19.1.2019 suggeriert, ist man noch einige Zeit entfernt, wobei die notwendige Sanierung der ersten Brücke 2022 beginnen soll... Größtes Problem scheint aktuell der Resterwerb notwendiger Grundstücke zu sein, die sich im Planunsgbereich der Brücke noch im Besitz von zahlreichen Eigentürmern befinden, die quer über die Republik und darüber hinaus verteilt sind. Für wenige Euro pro qm sollen diese das Ackerland an die Gemeinde übereignen. Das versucht man zunächst gütlich, wobei der max. Preis nicht frei verhandelbar ist, sondern von der Kommunalaufsicht nach oben hin im einstelligen Eurobereich/qm festgelegt ist. Die vorläufige Deadline zum Abschluss der Erwerbe liegt bei April 2020, danach würden sich alles massiv verzögern. Das hängt an komplexen Vorgängen: Ausschreibungen, Auswertungen, Terminzusagen, Wetterperioden, alles ist aufeinander abgestimmt. Können Termine nicht gehalten werden, fängt vieles wieder von vorn an... Wenn sich also Grundstücksbesitzer querstellen, aus welchen Gründen auch immer, würde das ein langwieriges juristisches Verfahren nach sich ziehen an dessen Ende ein Enteignungsverfahren steht.  Mehr Info über das Procedere hier.

Wo sind 10 Millionen am besten angelegt?
Budenheim muss sich angesichts der weniger rosigen Haushaltslage gut überlegen, wo 10 Millionen am besten angelegt sind. Viele freiwillige Leistungen, so auch Zuschüsse zu Vereinen werden darunter zu leiden haben, wird das Geld ausschließlich in ein solches Großprojekt gesteckt. Zahlreiche andere Investitionen, die schon lange anstehen, wollen finanziert werden. So sind bald die nächsten Kitas zu errichten, erneuerbare Energien sollen ausgebaut werden, das Bahnhofsumfeld wird bald neu gestaltet, das Rheinufer wartet seit Jahrzehnten auf seine Renovierung, bzw. Fortführung derselben, das Radwegekonzept verlangt Umsetzung, der Rathausumbau, weitere Straßen müssen nach und nach aus Altersgründen saniert werden, etc. pp.

Was, wenn die 2. Anbindungsbrücke nicht (rechtzeitig) kommt?
Die erste Brücke muss saniert werden. Die Grünen habe angesichts der Lage eine Resolution entworfen, wonach der Gemeinderat den Kreis und den LBM auffordert, die Brückensanierung so zu planen, dass diese rechtzeitig geschieht, auch wenn es keine 2. Anbindungsbrücke bis 2022 gibt. Eine Brückensperrung (wie bei viele anderen Brückenbauwerken in der Republik aktuell zu erleben) wäre ein Disaster für den Budenheimer Norden, seine Bewohner und die dort ansässigen Betriebe. Die Resolution wurde jedoch von Teilen des GR, insbesondere der CDU und FDP abgelehnt. Siehe auch den AZ Bericht vom 22.11. zum Thema.

Fazit: CDU und FDP übernehmen in Budenheim die Verantwortung für die maroden Straßen des Kreises - Warumt? Weil der Kreis einer der reichsten in der Republik ist? Weil der Kreis sich per Umlagen kräftig an den Einmaleffekten der Gewerbesteuereinnahmen aus 2018 in der Gemeinde bedient hat anstatt dieser angesichts der Situation entgegenzukommen.

Keine Hand wäscht die andere... Schade.

 

2. Anbindungsbrücke

So sieht der geplante Schwanenhals aus... unten rechts beginnend an der Ampelanlage "Parkallee", verläuft der Brückendamm ein Stück parallel zur Bahn, quert diese dann. Im weiteren Verlauf wird die Straße auf die Mainzer Straße nördlich der Geleise zugeführt. Der Schlenker nach oben führt auf den Steinweg Richtung Kreuzer Hof. Die nördlich der Gleise gelb eingefärbte Fläche ist die besagte schützenswerte Fläche, die es zu "umschiffen" galt.

Abschnittsübersicht

Resolution zur Sanierung der 1. Anbindungsbrücke

Zur Vorlage in der nächsten Sitzung des GR im November 2019
Der Gemeinderat möge folgende Resolution zur Anbindungsbrücke beschließen:
Der Gemeinderat der Gemeinde Budenheim fordert hiermit die Kreisverwaltung Mainz-Bingen auf, unverzüglich die 2022 notwendige Sanierung der bestehenden Anbindungsbrücke über die Bahnlinie zu planen.
Bei der gemeinsamen Besprechung am 10. Oktober 2019 wurde deutlich, dass die Gemeinde Budenheim den Bau einer 2. Anbindungsbrücke bis 2022 nicht garantieren kann. Die Kreisverwaltung ist bei ihrer Planung zur Sanierung der bestehenden Brücke, bei dann vorhandener 2. Brücke, von einer Vollsperrung der bestehenden Brücke ausgegangen. Diese Planung ist nach jetzigem Kenntnisstand nicht haltbar.
Für die Instandhaltung der bestehenden Anbindungsbrücke ist der Kreis Mainz-Bingen verantwortlich, da es sich um eine Kreisstraße handelt.
Falls die vorhandene Brücke ab 2022 nicht mehr verkehrssicher wäre und gesperrt werden müsste, hätte das gravierende Auswirkungen für die Gemeinde Budenheim, insbesondere deren Bewohner der nördlich der Bahnlinie gelegenen Ortsteile und die dort ansässigen Unternehmen. Auch könnte die Feuerwehr die südlich der Bahnlinie gelegenen Ortsteile nicht mehr auf dem schnellsten Weg erreichen.
Der Betrieb der Chemischen Fabrik Budenheim würde massiv beeinträchtigt.
Deshalb muss die Kreisverwaltung schnellstmöglich die Sanierung der bestehenden Brücke auf den Weg bringen, unabhängig davon, ob eine 2. Anbindungsbrücke realisiert werden kann.

 

Presse zum Thema

01.10.2019: AZ> Aus für zweite Anbindungsbrücke?

19.01.2019: AZ> Spatenstich für 2. Anbindungsbrücke

28.09.2018: AZ> Budenheim billigt zweite Brücke zum Industriegebiet

30.11.2017: AZ> Budenheimer Brücke soll saniert werden

04.07.2017: AZ> Zweite Brücke ins Industriegebiet

20.01.2017: AZ> Brücke ist das Großprojekt

01.10.2016: AZ> Gemeinde hält an Brückenprojekt fest

22.12.2015: AZ> Investitionen führen zu mehr Schulden