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Bodenaufbereitung: Mustereinwendungen liegen vor

Unterlagen konnten bis 4.11.2024 eingesehen werden.

Einwendungsfrist bis 4.12. verlängert!

Wir haben Mustereinwendungen erstellt. Die können ► hier abgerufen werden. 

► hier der Link zur Bekanntmachung auf der Webseite mainz-bingen.de

Einwendungen müssen bis 4.12.24 schriftlich (auch elektronisch) beim Kreis vorliegen.

Einsichtnahme ist nach dem 4.11. nicht mehr möglich.

Allgemeine Infos zum Verfahren: https://www.mainz-bingen.de/de/Aemter-Abteilungen/bauen-umwelt/Umwelt/Immissionsschutz.php

 

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Die Bekanntmachung der Offenlage in der HZ vom 29.08.2024