Bodenaufbereitung: Mustereinwendungen liegen vor
Unterlagen konnten bis 4.11.2024 eingesehen werden.
Einwendungsfrist bis 4.12. verlängert!
Wir haben Mustereinwendungen erstellt. Die können ► hier abgerufen werden.
► hier der Link zur Bekanntmachung auf der Webseite mainz-bingen.de
Einwendungen müssen bis 4.12.24 schriftlich (auch elektronisch) beim Kreis vorliegen.
Einsichtnahme ist nach dem 4.11. nicht mehr möglich.
Allgemeine Infos zum Verfahren: https://www.mainz-bingen.de/de/Aemter-Abteilungen/bauen-umwelt/Umwelt/Immissionsschutz.php

Die Bekanntmachung der Offenlage in der HZ vom 29.08.2024