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Öffentliche Auslage Dyckerhoff hat begonnen

Ab sofort (12.12. - 26.01.23) kann der Bebauungsplan "Dyckerhoffgelände" eingesehen werden.

Achtung: Es fehlt jedoch der städtebauliche Vertrag, was nach unserer Meinung nicht rechtens ist, denn darin werden wichtigste Vereinbarungen zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde geschlossen. (Was schon ein Grund für Einwendungen wäre).
Nichtsdestotrotz sollten Budenheimer*innen die Unterlagen durchstöbern und können ab sofort auch Einwendungen dagegen erheben. Die Einwendungen können formlos erfolgen und müssen nicht fachlich nicht untermauert sein.

Hinweis: Der B-Plan wurde vom Investor erstellt (was vereinbart war) und ist insofern besonders aufmerksam zu lesen, denn naturgemäß achtet der Investor mehr auf seine Interessen, als auf die der Kommune.

► hier geht es zur Auslage des Bebauungsplans

► hier geht es zur Auslage des Flächennutzungsplan

 

► mehr dazu (wie geht eine Einwendung, etc)

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