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Presseartikel

15.2.2015: Pressemitteilung: Keine Gonsbachterassen in Budenheim

Über Geschmack lässt sich bekanntlich nicht streiten, darum geht es auch nicht bei den neuesten Entwicklungen des Bebauungsgebiets "Gonsenheimer Straße". Es geht um die Gestaltungsfreiheit von Bauherren und deren Architekten und letztendlich auch darum, wer das Ortsbild gestalten darf.

Die Gemeinde hat den Bebauungsplan ‚Gonsenheimer Straße’ erstellt; ein Prozess, in den öffentliche Gremien, die politischen Parteien des Ortes und die Budenheimer /-innen einbezogen sind. Der Plan setzt einen Rahmen für die künftige Bebauung. Innerhalb des Rahmens soll genügend Freiheit bleiben, sich sein Haus nach eigenen Bedürfnissen, jeweiligem Geldbeutel und Geschmack zu gestalten.

Jetzt kommt ein privater Investor - die „Wohnen am Golfplatz GmbH“ - und macht engere Gestaltungs-Vorgaben als die Gemeinde es jemals wollte. Die Vorgaben sind bindend, die Architekten müssen ihre Entwürfe von einem sog. Gestaltungsbeirat genehmigen lassen. Die Bauherren müssen die Vorgaben des Investors akzeptieren, sonst gibt es kein Grundstück. Der Gestaltungsbeirat ist kein öffentliches Gremium, Mitglieder sind ein Architekt und Vertreter der „Wohnen am Golfplatz GmbH“.

Für die GRÜNEN ist diese Entwicklung besonders ärgerlich. Sie wollten, dass im Bebauungsplan ‚Gonsenheimer Straße‘ die Häuser so gebaut werden, dass Energie wirksam eingesetzt wird. Auch sollte ein Blockheizkraftwerk für die Wärmeversorgung bindend für das neue Bebauungsgebiet sein. Die Anträge dazu wurden immer auch mit der Begründung abgelehnt, dass die Grundstücke durch zu enge Vorgaben unattraktiv werden und dadurch schlecht zu vermarkten seien. Selbst ein Fußweg vom Wald zum Weg über den Golfplatz wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die betroffenen Grundstücke dann nicht mehr den erhofften Preis erzielen könnten.

Jetzt kommt ein Investor und schreibt als "Obergestalter" vor, wie die Fassaden, die Dachabdeckung, die Einfriedung, kurz jede nur denkbare Einzelheit, auszusehen hat.Die GRÜNEN fühlen sich in Zeiten versetzt, in denen sich Feudalherren Denkmäler setzten. Das Ergebnis dieser angemaßten Gestaltungshoheit lässt sich heute schon bei den Gonsbachterrassen besichtigen.

Beim nächsten Bebauungsplan (Wäldchenloch) werden wir wieder dafür streiten, dass die Energiepolitischen Erfordernisse berücksichtigt werden. Wir werden darauf achten, dass Gestaltungsfibeln keine Anwendung finden können.

 

Budenheim, der 15.02.2015
    

Magda Dewes