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Es hat laaaaange gebraucht... Die ersten Schwellen wurden jetzt verbaut:

Eine lange Forderung zahlreicher Bürger wurde gebetsmühlenartig von unserer Fraktion in die Gremien getragen. Endlich gab es das "Ja" zum großen Feldversuch. Und der Erfolg ist schon nach wenige Stunden / Tagen deutlich festzustellen, denn endlich wird langsam gefahren, da wo es im verkehrsberuhigten Bereich in der Gonsenheimer Straße dringend not tut.

Gefährlicher Verkehr an Kitas und Schule

Eltern klagen an und fordern bessere Maßnahmen.

Trotz intensiver Beschilderung und Symbolik ober- und unterhalb der neuralgischen Stellen: Die meisten Verkehrsteilnehmer missachten die Verkehrsregeln und gefährden Fussgänger, Radler und vor allem die Kinder auf ihren Wegen von und zu den Einrichtungen. Immer wieder kommt es aufgrund zu hoher Geschwindigkeiten an den zumeist engen, unübersichtlichen und auch von Hol-und-Bringe-Fahrzeugen teilweise abenteuerlich zugeparkten Stellen zu brenzligen Situationen. In den Spielstraßen, (Waldkindergarten, Kita Gonsenheimer Straße und Schule) besser "verkehrsberuhigten Bereichen" ist Schritttempo vorgeschrieben. Im Grunde ist man als Autofahrer schon zu schnell, wenn sich die Tachonadel bewegt. Schritttempo hingegen gewährleistet, dass in plötzlich auftretenden Situationen noch rechtzeitig reagiert werden kann.

Leider bewirken all die Schilder, das Verbundpflaster, die Blumenbeete, die parkenden Fahrzeuge bei vielen Fahrzeuglenkern nichts. Zeitweise glaubt man, es wäre ein Sport, möglichst schnell die Engstellen zu passieren und knapp an Fussgänger oder Radlern vorbeizufahren – von wegen 1,50 m Abstand – das geht solange gut, bis etwas passiert. Wenn dann das Schlimmste eintritt, dann ist der Jammer natürlich groß und die Schuldzuweisungen folgen auf dem Fuß. In Gonsenheim änderte sich erst etwas, als ein Kind 2015 an einer Fußgängerampel vor der Maler-Becker-Schule zu Tode kam. Der Haupteingang zur Schule wurde auf die verkehrsarme Rückseite verlegt.

Da die Beschilderung erwiesener Maßen nicht reicht und damit es erst garnicht zu einem schweren Unfall kommt, fordern zahlreiche Budenheimer effizientere Maßnahmen, z.B. Schwellen zu verbauen, wie man es z.B. auch aus Gonsenheim rund um dortige Einrichtungen kennt. Denn Autofahrer haben offensichtlich mehr Angst um ihr "heilig's Blechle", als dass sie sich Sorgen um das Wohlergehen der Kinder machen.

    SCHRITTTEMPO = max. 7 km/h

    Die Regeln für verkehrsberuhigte Zonen:

    • Fußgänger dürfen die Straße in der ganzen Breite nutzen
    • Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
    • Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern. Wenn nötig müssen Sie warten.
    • Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
    • Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
    • Das Überholen ist verboten, jedoch muss man damit rechnen überholt zu werden.
    • Das Parken ist in einem verkehrsberuhigten Bereich wie bei Einbahnstraßen auch in Fahrtrichtung links erlaubt. Das hat das OLG Köln (Az.: Ss 136/97(Z)) entgegen der Regelung nach § 12 Abs. 4 StVO beschlossen.
    • Bei der Ausfahrt aus einer Spielstraße muss man die Vorfahrt beachten. Es gilt die Regel Rechts vor Links.