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Radpendler-Route - Abschnitt Budenheim

- ewig geplant und doch unbefriedigend

19. Juni 2026

Nach rund 10 Jahren Planungszeit fand im Frühjahr des Jahres eine gemeinsame Befahrung aller beteiligten Stellen (LBM, Gemeindewerke, Verwaltung, Fraktionen und Kreisverband des ADFC) der noch nicht hergestellten Radpendlerrouten mit ihren zwei Alternativen für Budenheim statt. Die eine Route folgt der bereits für die touristische Nutzung ausgeschilderten Ernst-Ludwig-Straße, (im Plan grün gestrichelt dargestellt) die andere (im Plan pink-farben) verfolgt über die kürzere Route die "Untere-Stefan-Straße", kurz Friedhofsroute. 

Der federführende LBM (Landesbetrieb Mobilität) präferiert die Strecke über die Ernst-Ludwig-Straße, eben auch weil die Planung dafür fertig sei, machte aber deutlich, dass wenn der Rat anders beschließt, es wohl nochmal bis zu einem halben Jahr Verzögerungen geben könne, weil eben wieder umgeplant werden müsste. Vom möglichen Verlust von Fördergeldern wurde in diesem Zusammenhang nicht gesprochen. Während der Befahrung erläuterte man die Risiken der beiden Strecken, holte Maßband und Zollstöcke heraus. Man arbeitete sich zunächt durch die Ernst-Ludwig-Straße dann durch die weniger ausgebaute Friedhofsroute. Die Ernst-Ludwig-Str ist zwar zwischen den Bordsteinen über 5m breit, aber eben dicht bebaut und wechselseitig zugeparkt. 

Die Friedhofsroute hingegen ist nicht zugeparkt, hat aber zwei Risikostellen (lt. IBM), zum einen die Einmündung an der Bahnunterführung und zum anderen der Parkplatz am anderen Ende der Route. Auch sei die Strecke an einigen Stellen weniger als 3 m breit und deshalb sei man davon abgerückt und habe die Ernst-Ludwig-Str. vorgezogen. Diese Umentscheidung sei bereits 2018 mit Verwaltung und Gemeindewerke erfolgt, also zu Zeiten wo weder der heutige Bürgermeister, noch der heutige Gemeinderat noch viele aktuelle Verwaltungsmitarbeiter "im Amt" waren. Einen Ratsbeschluss dazu hat es auch zuvor nie gegeben.  

1. Ratsbeschluss 29. April 2026:
Ende April beschloss der Rat auf unseren Antrag hin, vorbehaltlich dass keine Fördergelder verloren gehen, die Friedhofsroute entsprechend zu sanieren und zur Radpendlerroute zu machen, zum einen, weil sie von Radpendlern eh genutzt wird, zum anderen weil die Strecke mangels parkender Fahrzeuge sehr übersichtlich ist und durch das Einfahrtsverbot für motorisierten Verkehr aus Richtung Heidesheim kommend, ehedem schon für Radler priorisiert ist.

Wohingehend in der Ernst-Ludwig-Straße, nur auf dem recht kurzen bebauten Streckenabschnitt, nachzählbar rd. 45 Fahrzeuge parallel zur Straße parken und über 50 Quereinfahrten (Hofeinfahrten, Grundstücksparkplätze, Garagen und Straßeneinmündungen) sich auf knapp 100 Risiken addieren. Von der Fahrbahnbreite der Ernst-Ludwig-Str (auf dem Papier über 5m) bleibt inklusive (auch des vom ADFC) empfohlenen Sicherheitsabstands von parkenden Fahrzeugen weniger als 2,30 m. Deutlich weniger als auf der Friedhofsroute. Radler*innen müssen also bei Gegenverkehr anhalten, auch erlaubt der Bordstein kein fahrendes Ausweichen. Und dabei reden wir hier von einer Radpendlerroute! (Merkmale einer Radpendlerroute:  Sicher, zügig befahrbar mit Vorrang für den Radverkehr.)

Nun, die Verwaltung trotz des Rats-Beschluss vom 29.4. eine neue Beschlussvorlage erstellt, und behauptet in der Begründung unter anderem, die Route sei 2018 vertraglich vereinbart worden – man fragt sich: wozu dann die Befahrung, auf der das keinesfalls so "festgelegt" klang. Wortreiche Stellungnahmen, die sich auf die "Experten" berufen, so fühlte sich auch der Kreisverband des ADFC verpflichtet, von dem man eigentlich Expertise erwartet, ein Papier beizusteuern, indem just die Argumente gegen die Friedhofsroute verwendet wurden, die eigentlich für sie sprachen. Heraus kam eine Beschlussvorlage, wonach, trotz der mit Faktor 10 höheren Risiken, die zudem längere Route durch die Ernst-Ludwig-Straße zur Radpendlerroute bestimmt wird.

Ein Absurdum aus Theorie und Praxis – denn jede/r Radler/in meidet nach Möglichkeit die Vorbeifahrt an parkenden Fahrzeugen – aus gutem Grund. Dooring-Unfälle, also Kollisionen mit plötzlich geöffneten Fahrzeugtüren machen rd 10% aller Radunfälle aus (mit steigender Tendenz). Sie enden oft mit schweren Verletzungen, manche sogar tödlich. Deshalb sind Sicherheitstreifen im Abstand von mindestens 75 cm zu parkenden Fahrzeugen empfohlen (auch vom ADFC). Ob wir diese Sicherheitsstreifen bekommen? Man hat nicht darüber gesprochen.

2. Ratsbeschluss 17.6.2026:
Alle Befürworter der Ernst-Ludwig-Route hoben auf die fertige Planung ab und dass es doch nun endlich umgesetzt werden solle. Der Rat beschloss nun in seiner Sitzung vom 17.6., trotz unseres Vortrags und des Beschluss' vom April, mehrheitlich der Verwaltungsvorlage zu folgen - man hofft wohl auf die Umsetzung einer Ergänzung des April-Beschlusses, das wenn die Ernst-Ludwig-Straße zur Radpendlerroute wird, auch die Friedhofsroute für Radler*innen priorisiert und mit entsprechenden Symbolen und Markierungen versehen wird. Die Erfahrung spricht jedoch: Es gibt schon so viele nicht umgesetzte Ratsbeschlüsse... 

FAZIT: Es wird eine unbefriedigende Planung kostengünstigst umgesetzt, obwohl die ortskundigen Radpendler in der Praxis die andere Strecke fahren. Ortsunkundige werden wohl der Beschilderung folgen und unnötigen Risiken ausgesetzt. Gegen den illegalen motorisierten Verkehr auf der (Friedhofs-)Strecke scheint man in der Verwaltung kein Mittel zu haben, der ist eben "gottgegebenen".

Budenheim hat mal wieder eine Chance vertan – wir werden, keine Vorzeigekommune für den Radverkehr.

Noch ein nicht umgesetzter Ratsbeschluss: Wir harren seit mehr als einem Jahr auf die Wiederherstellung (die sich von Sitzung zu Sitzung verzögert) des Radweges unterhalb des Baugebiets Wäldchenloch, für dessen Baustellenumleitungsbeschilderung es auch einen Ratsbeschluss gab, der einfach nicht umgesetzt sondern einfach ausgesessen wird. Danke für nichts. 

Fahren Sie bitte rücksichtsvoll.
Budenheimer Grüne

Text ohne KI erstellt.