Antrag auf Transparenz gestellt

► 30.10.2022: Antrag Transparenz

Antwort der Gemeinde: Transparenz nur "freiwillig"

Die Antwort der Verwaltung liegt vor

Transparenz nur "freiwillig" ist der Tenor des Antwortschreibens der Verwaltung. Nunmehr werden wir einen entsprechenden Antrag auf transparente Darstellung von Beschlussvorlagen und Abstimmungen dazu stellen. Mal sehen, wer im Gemeinderat die Transparenz unterstützt – und wer nicht.

► Hier das Antwortschreiben der Verwaltung

Transparenz in Budenheim

Die Verwaltung in Budenheim ist bei der Umsetzung des Transparenzgesetzes von 2015 alles andere als vorbildlich. Deshalb haben wir eine Anfrage geschickt und fordern die Verwaltung auf, die gesetzlich formulierte Transparenz für die Bürger herzustellen.

 

Anfrage an die Verwaltung mit der Bitte um schriftliche Beantwortung an alle Fraktionen im Gemeinderat

Transparenzpflichten der Verwaltung
Wissen Sie, was im Gemeinderat und sonstigen Gremien besprochen oder beschlossen wird? Eher nicht. Oft genug werden nur Ergebnisse nach den Ratssitzungen veröffentlicht. Wie es zu den Beschlüssen kam, bzw. was in der Beschlussvorlage stand, entzieht sich in aller Regel dem Souverän. (den Bürgern).


Der §1 des Transparenzgesetzes erläutert seinen Zweck:

(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, den Zugang zu amtlichen Informationen und zu Umweltinformationen zu gewähren, um damit die Transparenz und Offenheit der Verwaltung zu vergrößern.

(2) Auf diese Weise sollen die demokratische Meinungs- und Willensbildung in der Gesellschaft gefördert, die Möglichkeit der Kontrolle staatlichen Handelns durch die Bürgerinnen und Bürger verbessert, die Nachvollziehbarkeit von politischen Entscheidungen erhöht, Möglichkeiten der demokratischen Teilhabe gefördert sowie die Möglichkeiten des Internets für einen digitalen Dialog zwischen Staat und Gesellschaft genutzt werden.

(3) Transparenz und Offenheit sind Leitlinien für das Handeln der Verwaltung. Sie finden ihre Grenzen in entgegenstehenden schutzwürdigen Belangen.


Deshalb haben wir die Verwaltung aufgefordert, Auskunft über den Stand (oder die Planungen) zur Umsetzung des 2015 verabschiedeten Transparenzgesetz RLP in Budenheim zu geben.

Dem Gesetz nach sollen sämtliche Beschlussvorlagen / Beschlüsse und Protokolle der in öffentlicher Sitzung behandelten Themen entweder auf der elektronischen Transparenzplattform des Landes oder auf der Webseite der Kommune frei zugänglich veröffentlicht werden. Die Übergangsfristen für die Umsetzung des Gesetzes sind seit rd. 2 Jahren verstrichen. Somit werden klare gesetzliche Auflagen in Budenheim nicht erfüllt.

Begründung:
Gemäß §3 Abs 1 des Gesetzes sind alle Behörden des Landes, der Gemeindeverbünde und der Gemeinden zur Transparenz verpflichtet.
Jedoch: Die Budenheimer Bürger*innen erfahren i.d.R. wenig bis nichts über die Inhalte der in öffentlichen Sitzungen behandelten  Beschlussvorlagen.

Man kennt das, oft genug läuft das so: Der Vorsitzende ruft den nächsten Tagesordnungspunkt auf, und fragt, manchmal ohne jegliche Erläuterung der Beschlusssache: „Gibt es dazu Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall, dann kommen wir zur Abstimmung. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall, somit einstimmig beschlossen.“

Vorschläge dazu:
Die Fristen der Veröffentlichung sollen sich an den gesetzlichen Vorgaben orientieren, d.h. vor der Sitzung entsprechend den Fristen für die Einladung der Gremienmitglieder und Beschlüsse unmittelbar nach deren Fassung.

Auch sollten Beschlussvorlagen während der Sitzungen sichtbar für Besucher mit dem Projektor dargestellt und die wichtigsten Inhalte in Kurzform mündlich vorgetragen werden. Oft genug hört niemand im Saal, worum es überhaupt geht. Das ist das Gegenteil von Transparenz.
Transparenzpflichten gelten auch für Umweltinformationen, z.B. zu Emissionen, Schadstoffen, etc., über die die Verwaltung verfügt.

Wir erwarten nach nunmehr 7 Jahren Gültigkeit des Transparenz-Gesetzes die zeitnahe Umsetzung.