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Spielregeln für Teilnehmer*innen

  • Anfang ist um 10 Uhr / Ende um 15 Uhr  – Diese Zeiten sind bitte einzuhalten.
  • Gfls. muss die Hausverwaltung / der Eigentümer gefragt werden und eine Genehmigung erteilen.
  • Verkauf nur vom Hof oder Garten, nicht von Gehwegen und öffentlichen Flächen.
  • Es erfolgt nur Verkauf von Privat - es sind keine gewerblichen Verkäufer zugelassen.
  • Der Betrieb von Grillgeräten oder anderen Feuerstellen, Heizstrahlern jeglicher Art ist untersagt.
  • Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, sofern er Speisen/Getränke im eigenen Hof oder Garten anbietet, die nötigen Genehmigungen beim Ordnungsamt Budenheim selbst einzuholen.
  • Die Teilnahmegebühr beträgt 8 Euro pro Anmeldung/Hof und ist zeitnah nach Anmeldung zu überweisen.
  • Eine Erstattung der Teilnahmegebühr ist nicht möglich.
  • Der Höfeflohmarkt findet bei jedem Wetter statt.
  • Der|Die Anmelder|in ist für die angegebene Adresse in der Verantwortung. (für die Einhaltung der Spielregeln / Hygieneregeln).
  • Der Ortsverband Bündnis 90/Die Grünen Budenheim, als Initiator, übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art.
  • Nicht angemeldete Höfe dürfen nicht mitmachen.

Erweiterte Spielregeln während Corona:

für Teilnehmer*innen und Hausanwohner*innen

  • Eine verantwortliche Ordnungs- & Aufsichtsperson pro Hof
  • Einhaltung des Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen Personen (ausgenommen sind Familien / eigenständiger Hausstand)
  • Mund-Nasenschutz-Pflicht für alle im Hof / Garten
  • Kommuniziert den Mindestabstand & Mund-Nasenschutz-Pflicht sichtbar (über selbstgeschriebene Plakate u.a.) oder hier zum ► DOWNLOAD
  • Spezieller Aufbau im Hof / Garten zur Einhaltung der Regelungen (Einbahnstraßenregelung)
  • Reguliert den Besucherstrom, so dass es zu keinen Querungen kommt
  • Markiert Abstände mit Kreide auf dem Boden
  • Bei Überfüllung bitte Hof / Garten kurzzeitig schließen
  • Sollten Regeln nicht eingehalten werden, nutzt Euer Hausrecht mit Verweis der Personen aus dem Hof
  • Stellt Desinfektionsmittel für Besucher*innen zur Verfügung.
  • Lockere Warenpräsentation für weniger Handkontakt.
  • Bitte keine Wühltische aufbauen.
  • Bei Bezahlung bitte kontaktlose Übergabe (via Geld-Schale)

Im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes werden bei Bedarf die Daten der angemeldeten Höfe / Gärten (mit der angemeldeten Person) an die Ordnungsämter oder Gesundheitsbehörden übermittelt. Dies wird durch Bestätigung unserer Spielregeln in der Anmeldung akzeptiert. Nicht angemeldete Höfe / Gärten dürfen nicht bei unseren Hofflohmärkten mitmachen.

für Besucher*innen und Hausanwohner*innen:

  • Einhaltung des Mindestabstand von 1,5 Metern (ausgenommen sind Familien / eigenständiger Hausstand)
  • Mund-Nasenschutz-Pflicht für alle im Hof / Garten
  • Folgt den Anweisungen der Ordnungsperson / Verkäufer*innen im Hof (auf dem Privatgrund gilt das Hausrecht der Teilnehmer*innen)
  • Benutzt regelmässig Desinfektionsmittel
  • Bitte bringt Geduld mit, wenn ihr vor Höfen / Gärten anstehen müsst
  • Meidet Wühltische und vermindert Produktkontakt
  • Bei Bezahlung bitte kontaktlose Übergabe (via Geld-Schale)

Während der Corona-Pandemie gilt unser Hygiene- & Sicherheitskonzept. Das ausführliche Konzept gibt es ► hier.

Für Eure eigene Sicherheit und Gesundheit empfehlen wir die Corona Warn-App der Bundesregierung.

Spielregeln allgemein

Die Spielregeln sind wichtig für alle Teilnehmer. Bitte haltet Euch an diese Vorgaben.

Sofern Trittbrettfahrer auf den Gehsteigen und öffentlichen Plätzen verkaufen wollen: Diese Personen profitieren von den ordentlich angemeldeten Hof- und Gartenverkäufern und gefährden die Veranstaltung des Hofflohmarktes. Sprecht Sie an und weist Sie auf die Spielregeln hin. Wer keinen Platz in einem Hof findet, muss seinen Verkaufstätigkeit einstellen.