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Rodungen mitten im Sommer...

Roden im Juni, Beginn der Arbeiten Ende Oktober...

Man fragt sich schon, warum im Juni "unbedingt" ein Grundstück mit ausgeprägtem Grün- und Baumbestand gerodet werden muss, wenn es doch erst Ende Oktober weiter geht. Diese Fragen stellen sich aber offensichtlich weder die Genehmigungsbehörden noch die Akteure. Wo zuvor grünte und zahlreiche Vögel lebten, bleibt eine tote Brachlandschaft, die in der Dürre des Sommers das Mikroklima der direkten Umgebung deutlich verschlechtert, es bleiben Hitze und Staub...

Als es dann Ende Oktober weitergeht: Bei dem einen Grundstück werden meterdicke Schichten guten gewachsenen Bodens komplett entfernt bis am Ende eine riesige Baugrube entsteht. Gewaltige Stahlträger werden (ohne Ankündigung) z.T. auf der Grenzlinie in den Boden vibriert, so dass in den Nachbarhäusern die Tassen in den Schränken wandern. Da wo später Parkplätze entstehen, wird der gute Boden durch ein mit reichlich Schotter durchsetztes Material ersetzt – auf dem wohl freiwillig kein Baum mehr wachsen wird – obwohl man ja 5 große (gefällte) Bäume wieder ersetzten muss.

Auf dem anderen Grundstück, dass der gleiche Abrissunternehmer im März rodete, ist bis zum Ende des Jahres nicht mehr passiert. Wildbewuchs hat sich das Gelände erobert. Auch diese Rodung war zeitlich vollkommen verpeilt...     

...und wieder wird ein Grundstück platt gemacht ...

Wie lange müssen die Budenheimer*innen noch zuschauen?

... man kennt das ja, erst stehen Gebäude lange Zeit leer, dann plötzlich kommt Bewegung und innerhalb kürzester Zeit ist ein Grundstück mit Jahrzehnte altem Baumbestand gerodet und da wo einst ein Haus stand, ist plötzlich ein Loch. Wenig später erkennt man, was denn da gebaut werden soll. Nur noch selten werden die alten Baumaße eingehalten, meistens wird "geklotzt". Aus einem ehemaligen Villenviertel mit hohem Grünbestand wird nach und nach eine Betonwüste, im Fachjargon nennt man das "maximale kubatische Architektur". Man nennt es auch Verdichtung, die ja auch was gutes hat, allerdings ist wie so oft, auch das "Wie" entscheidend, ob es am Ende gut ist.

Der Gemeinderat ist leider oft machtlos, denn da, wo kein Bebauungsplan existiert, wird nach "§34" gebaut, sprich, die genehmigende Behörde sitzt in Ingelheim und winkt meistens durch, was nur irgendwo ein bereits ähnliches Pendant vorweisen kann, letzteres muss noch nicht mal in der gleichen Straße stehen. Was die immer gleichen Antragsteller sich Einfallsloses einfallen lassen hat mit gutem Geschmack nur selten etwas gemein. Gemein haben diese Gebäude die max Ausnutzung des Geländes, gerne auch über die Bebauungsgrenze hinaus, notfalls mit Sondergenehmigung. Grün auch im Sinne von Klimaschutz des Makroklimas des Quartiers kommt da nicht mehr vor. Es reicht ja, wenn die Nachbarn noch ein paar Pflanzen zum Angucken halten.

Was an unbebauten Flächen noch übrig bleibt, wird aufgrund der hohen Bewohnerzahl dann noch zu Parkplätzen, die den ehedem knappen öffentlichen Parkraum beschneiden, weil ganze Grundstücksfronten zu Einfahrten werden – und somit ist am Ende nahezu das ganze Gelände versiegelt, und auf was schaut der Passant? Auf Blech vor weiß getünchten Beton, anstatt in grüne Vorgärten.

 

Rodungen mitten in der Verbotszeit

23.06. Plötzlich waren Sie da und roden...

... mitten in der Schonzeit, die das Bundesnaturschutzgesetz § 39 vorsieht, und Fällungen vom 1.3. -30.9. verbietet, rücken Männer mit Kettensägen und Bagger an. Man hat eine Sondergenehmigung vom Kreis, heißt es - die kann zwar niemand vorlegen, nicht mal der Unternehmer, aber es scheint eine zu geben, wie man auf Nachfrage bei der Behörde erfährt. Fragt sich nur warum? Leider sei die zuständige Sachbearbeiterin der unteren Naturschutzbehörde seit gestern im Urlaub, heißt es. Warum muss ein Gelände mit extrem hohen Busch und Baumbestand mitten in der Brutzeit gerodet werden? Selbst der NABU erklärt in einem anderen Fall, dass selbst eine ökologische Begleitung solche Schäden nicht verhindern kann.

Die verantwortliche Behörde schiebt die Verantwortung auf einen Sachverständigen, der das Gelände unmittelbar vor Rodung zu sichten hat, der wiederum bescheinigt, das Gelände gesichtet zu haben und verlangt von den Ausführenden, sollten aufgrund des dichten Grünbestandes doch noch Nester oder Bruthöhlen auftauchen, die Arbeiten unmittelbar einzustellen. 

Die Arbeiten verrichten jedoch Männer, die des Deutschen kaum mächtig sind, geschweige denn ein Behördenschreiben verstehen. Der Unternehmer selbst ist nur wenige Minuten zu Tagesbeginn vor Ort und überlässt den Schrieb des Gutachters den Arbeitern, auf das diese ihn vorzeigen können, sofern irgendwelche "lästigen" Leute den Frevel anprangern. (Selbst der Baggerführer, offensichtlich Deutscher und des Lesens und der Sprache mächtig, wollte diesen Schrieb als Fällgenehmigung wissen, was natürlich nicht zutrifft. Denn der Schrieb eines Biologen ist keine behördliche Fällgenehmigung.)

Somit sind die Behördern fein raus, der Sachverständige ebenfalls und die Dinge nehmen ihren Lauf, ganz im Interesse des Bauträgers. Einer dieser Bauträger, die genau wissen, wie sie die Bestimmungen der Gesetze umgehen und aushebeln können und auf Umweltschutz nur solange Rücksicht nehmen, wie das  ihren Interessen nicht zuwider läuft.