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Zur Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung zum Landschaftsschutzgebiet

Weitere Stellungnahme Bündnis 90/Grüne Ortsverband Budenheim zur aktuellen Situation im August 2019:

Ein Garten ist ein besonderer Ort. Über Jahre wird er gepflegt und gestaltet. So wächst ein Lebensraum, der nicht ohne weiteres zu ersetzen ist.
Die Verordnung vom Mai traf pauschal alle Grundstücksbesitzer/Pächter. Angeordnet wurde, wie bekannt, u.a. bis zum 15.7.2019 Hütten und Zäune zu beseitigen. Angedroht wurde, dies auf Kosten der GärtnerInnen durch die Kreisverwaltung zu veranlassen.

Hütten sind jedoch notwendig, um Geräte vor Diebstahl zu sichern. Gemüsebeete brauchen Schutz durch einen Zaun, um sie u.a. vor Wildschweinen zu schützen. Statt der erfolgten pauschalen Androhung forderten wir GRÜNE einen sensiblen, differenzierten Umgang mit den Problemen.
Wir betrachten es als einen Teilerfolg, dass das Verwaltungsgericht Mainz in seinem Beschluss vom 26.6.2019 die aufschiebende Wirkung von Einwendungen hinsichtlich der in der Allgemeinverfügung enthaltenen Androhung der Ersatzverfügung angeordnet hat.
Wie von der Bürgerinitiative und auch vom OV GRÜNE Budenheim gefordert, ist die Kreisverwaltung nun zu einer Einzelfallprüfung verpflichtet.

Die große Angst, ab dem 15.7.2019 könnte geräumt werden ist damit erst einmal vom Tisch. Doch bleibt für die GärtnerInnen die Angst vor der Zukunft. darüber, was mit ihren Gärten in Zukunft passiert.

Wir GRÜNE haben großes Interesse daran, dass für die GartenbesitzerInnen Rechtssicherheit geschaffen wird. Für juristische Laien ist es schwer, einen erfolgsversprechenden Ausweg aus der Situation zu finden.

Deshalb schlagen wir vor, dass die Gemeindeverwaltung ein Rechtsgutachten in Auftrag gibt, mit dem Ziel, die Gärten zu erhalten und Rechtssicherheit zu schaffen.

Bündnis 90/Grüne Ortsverband Budenheim 7.8.2019
info@gruene-budenheim.de

Bürgerversammlung in der alten Schulturnhalle

entgegen einer ersten Meldung in der Heimatzeitung Budenheim fand die Bürgerversammlung zum Thema am Dienstag, den 18.6. um 18 Uhr nicht im Bürgerhaus sondern in der alten Schulturnhalle statt.

Allgemeinverfügung des Kreises zum Landschaftsschutzgebiet „Rheinhessisches Rheingebiet“

Stellungnahme von Bündnis 90/Die GRÜNEN - Ortsverband Budenheim

Worum es geht: Der Kreis Mainz-Bingen hat am 8. Mai eine Verfügung erlassen, wonach innerhalb von zwei Monaten nach Veröffentlichung im Landschaftsschutzgebiet sowie den Wasserschutzgebieten zwischen Budenheim und Heidesheim (Teil des Landschaftsschutzgebiets „Rheinhessisches Rheingebiet“) alle illegal errichteten baulichen Anlagen zu entfernen sind.

Hierzu nehmen wir (Bündnis 90/Die GRÜNEN - OV Budenheim) Stellung:

Die betroffenen Gärtner*innen haben Angst und sind empört. Das verstehen wir gut, denn ein Garten ist ein besonderer Ort. Über Jahre wird er gepflegt und gestaltet. So wächst ein Lebensraum, der nicht zu ersetzen ist. Seit Jahrzehnten hat sich das Landschaftsbild hier verändert. Dieser Teil des Gebietes erfüllt eine wichtige Aufgabe als Naherholungsgebiet. Es sind Orte der Muße und Entspannung. „Gärtnern“ ist mit Abstand die beliebteste Freizeitbeschäftigung in Deutschland. Der Urlaub vor Ort im eigenen Garten ist zudem eine sehr umweltfreundliche Form und mithin auch ein Beitrag gegen den Klimawandel.

Die Verordnung trifft nun pauschal alle Grundstückbesitzer. Auch diejenigen, die versuchen, durch den Anbau von Biogemüse und -obst der industriellen Landwirtschaft zu entkommen. Hier wird u.a. durch Kompostieren des biologischen Abfalls vor Ort der natürliche Kreislauf erhalten.

Jedoch ohne Einfriedung und Diebstahlschutz für Garten und Gerätschaften ist eine Bewirtschaftung der Flächen nicht möglich. Kleine Hütten sind notwendig, um Geräte zu sichern, wodurch die ansonsten notwendigen Transport-Fahrten vermieden werden. Gemüsebeete hingegen brauchen Schutz vor Wildfraß, in Budenheim besonders vor Wildschweinen. Auch Bienenstöcke stellt ein Imker nur ungerne ungeschützt auf. Obstdiebe fühlen sich eingeladen, wenn sie freien Zugang zu den Früchten bekommen. Manche Zäune stehen hier Jahrzehnte und sind zugewachsen, sind auf diese Weise auch zu kleinen Biotopen geworden – sie beherbergen zahlreiche Nistplätze für Vögel.

Der Verordnung der Kreisverwaltung ging eine wochenlange Auseinandersetzung in der Budenheimer Heimatzeitung über die Müllablagerungen in diesem Landschaftsschutzgebiet voraus. Wir GRÜNE haben uns an dieser öffentlichen Debatte ganz bewusst nicht beteiligt – mögliche Folgen schon erahnend. Ja, es ist falsch, dass in diesem Landschaftsschutzgebiet illegal Müll abgeladen oder gelagert wird. Auch wurden über die Jahre zahlreiche ungenehmigte Bauten errichtet, die mit einer Gerätehütte wirklich nichts mehr gemein haben.

Jedoch: Seit Jahren hat die Kreisverwaltung ihre Aufgabe vernachlässigt, gegen die illegalen Bauten im Einzelfall vorzugehen. Statt der nun erfolgten pauschalen Verfügung wünschen wir uns einen sensiblen, differenzierten Umgang mit den Problemfällen. Die Kreisverwaltung sollte prüfen, wo die Grenzen eklatant überschritten wurden und dagegen gezielt vorgehen.

Bündnis 90/Die Grünen - Ortsverband Budenheim  
31.5.2019

 

Nachtrag.

In Ergänzung zu der o.a. Stellungnahme sei hier gesagt, dass die GRÜNEN mit dem Budenheimer Rat und der Verwaltung konform gehen, was die Müllablagerungen und die ausufernden Bauten im besagten Gebiet betrifft. Jahrelang liefen ihre Meldungen an den Kreis in Sachen Müllbekämpfung ins Leere, bzw. wurden mangels Personal vom Kreis nicht verfolgt. Dass der Kreis jetzt, nach so vielen Jahren der Inaktivität plötzlich eine Allgemeinverfügung mit der Forderung des kompletten Rückbaus erlässt, war sicherlich nicht das Ziel dieser Meldungen.

Das Vorgehen des Kreises erzeugt Ängste und Widerstand unter den Betroffenen. Dieser Widerstand ist nachvollziehbar. Auch wir fordern eine sensible und differenzierte Betrachtung.

Leider werden der Budenheimer Bürgermeister (u.a. in sozialen Netzwerken) und auch Budenheimer Verwaltungsmitarbeiter beschimpft. Das ist weder sachlich angebracht noch hilft es weiter.